Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3359 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht hätte ich doch eingangs eine Begründung zu unserem Gesetzentwurf machen sollen. Ich habe gedacht, es ist ein kleines Gesetz mit mittelgroßen Auswirkungen. Ich habe gedacht, dass eine Einbringung nicht unbedingt notwendig ist.
Deshalb möchte ich jetzt darauf eingehen, was wir eigentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wollen. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zwingende Beteiligung des Landtags bei der Landesentwicklungsplanung. Es ist auch hier schon gesagt worden durch Kollegin Doht, diese Forderung ist nicht neu und ist auch vielen aus vergangenen Legislaturen bekannt. Ich habe in alten Landtagsprotokollen nachgelesen, dass z.B. die SPD gerade solch eine Forderung in vergangenen Legislaturperioden aufgemacht hat. Die Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung und als Alternative war vorgeschlagen durch die SPD, dies eines Tages in Gesetzesform zu gießen und damit dem Landtag die Möglichkeit zu geben, sich aktiv mit Anträgen usw. in die Debatte und Entscheidungsprozesse um die Landesentwicklung einzubringen.
Warum bringen wir dieses Gesetz jetzt ein? Es ist heute hier auch schon gesagt worden, derzeit befindet sich das Landesentwicklungsprogramm in der Fortschreibung, es läuft die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung in den verschiedenen Planungsregionen. Es gab u.a. dazu eine öffentliche Diskussion beim Regionalforum in Ostthüringen am 13. September. Dort haben u.a. Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen geäußert, dass es nicht sein kann, dass die Landesregierung alleinig über das Landesentwicklungsprogramm entscheidet. Sie haben dort die Forderung aufgemacht, dass auch der Landtag zwingend beteiligt werden muss. Diese Forderung findet sich letztendlich hier in unserem Gesetzentwurf wieder. Ich sage einmal, eine Stellungnahme abzugeben, nur eine Stellungnahme des Landtags, in der auch die Landesregierung gehört werden kann, aber nicht muss, die reicht uns nicht aus.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist heute hier auch ein weiteres Problem angesprochen worden. Derzeit gibt es starke Diskussionen zu den Grundzentren. Es ist zum ersten Mal passiert, dass die Landesregierung sich die Kompetenz an Land gezogen hat, die früher ausschließlich den regionalen Planungsgemeinschaften zustand, Grundzentren festzulegen. Dazu gibt es derzeit viele Diskussionen, weil durch die Reduzierung der Grundzentren viele Städte und Gemeinden ihren Status verloren sehen. Genau da sehe ich z.B. einen Punkt, den wir in diesem Landtag diskutieren müssen. Wir müssen darüber reden, ob dieses Zentrale-Orte-Prinzip, das sich gegenwärtig auch im vorliegenden Landesentwicklungsplan widerspiegelt, überhaupt noch zeitgemäß ist. Wir haben vor wenigen Wochen zu diesem Thema eine Konferenz gemacht gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem Kommunalpolitischen Forum. Dort waren auch Vertreter der Bauhaus-Universität anwesend. Ein Schwerpunkt dieser Konferenz war: Gerät das Zentrale-Orte-Prinzip unter den Aspekten des demographischen Wandels unter Druck. Ich muss sagen, die Wissenschaft hat dort das Zentrale-Orte-Prinzip als sehr kritisch bewertet und als nicht mehr zeitgemäß erachtet.
(Beifall DIE LINKE)
Es wurde dort ganz deutlich gesagt, mit diesem Prinzip kann man das, was als Zielstellung, als Forderung im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben ist, nämlich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Forderung von Kooperation unter den einzelnen Orten, nicht erreichen. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, wir sehen in der Fraktion dieses Zentrale-Orte-Prinzip nicht dazu angetan, ein Kooperationsmodell unter den Städten und Gemeinden zu schaffen. Ganz im Gegenteil, es fördert Konkurrenz statt Kooperation.
(Beifall DIE LINKE)
Eines ist uns auch aufgefallen im Landesentwicklungsplan: Der Landesentwicklungsplan ist ein strategisches Papier, das über viele Jahre, das aktuell bis zum Jahr 2025, Geltung haben soll. Sicher wird es Evaluierungen geben. Aber es finden sich in diesem Landesentwicklungsplan in keiner Weise strategische Gedanken, z.B. die einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, die da hinein gehören.
(Beifall DIE LINKE)
Wir wissen alle, wir haben das gestern mehrfach
(Unruhe CDU)
diskutiert, dass es so, wie es momentan ist, nicht weitergeht. Wir stehen ganz einfach vor der Aufgabe, eine Funktional- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen, die das auch letztendlich im Landesentwicklungsplan entsprechend widerspiegeln muss. Ich denke, deshalb auch unser Gesetzentwurf, deshalb unsere Forderung, den Landtag an der Landesentwicklungsplanung zwingend zu beteiligen.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Schluss möchte ich einmal ganz kurz auf den Bauausschuss eingehen. Ich konnte zwar an der Bauausschuss-Sitzung nicht teilnehmen, weil es eine Verschiebung der Zeit gab und das auch sehr kurzfristig hier angekündigt worden ist. Es gab im Bauausschuss, das ist mir zumindest sehr deutlich rübergebracht worden, auch den Vorschlag, unter anderem sich ganz intensiv - oder wir haben das zumindest auch gespürt, dass es hier nicht von allen Fraktionen auch den Willen gibt -, sich wirklich ganz intensiv mit der Landesentwicklungsplanung auseinanderzusetzen. Es wurde, unter anderem von der CDU-Fraktion, die Diskussion in den Raum geworfen, warten wir doch erst mal die Stellungnahmen ab, die Landesregierung lege uns dann den zweiten Entwurf vor und dann schauen wir uns den zweiten Entwurf mal an. Wir haben dann eine andere Verfahrensweise gewählt, Gott sei Dank.
Deshalb noch einmal zu unserem Gesetzentwurf zurück. Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir wollen, dass der Landtag zwingend beteiligt wird bei der Landesentwicklungsplanung. Ich denke, wir sind ein politisches Gremium, haben auch einen entsprechenden Auftrag für die Regionen und aus diesem Grunde ist es ganz wichtig, dass wir hier diesen Landesentwicklungsplan diskutieren, und zwar intensiv diskutieren. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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