Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3233 -
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz in Westdeutschland hieß „Ladenschlussgesetz“ und regelte einen festen Beginn und ein festes Ende der Ladenöffnungsmöglichkeiten. Es war in Westdeutschland entwickelt worden als Arbeitnehmerschutzgesetz, das den Ausgleich zwischen Markt, Verbrauchern und Beschäftigten mit einem Maß an Schutz belegen sollte. Kollege Günther hat genau zu Recht eben darauf hingewiesen, wie die Argumente 1989 waren. 1989, als der lange Donnerstag eingeführt wurde, wurde es begründet mit den Flexibilisierungsansprachen der FDP, denn da bleibt sich die FDP bundesweit treu, alles muss flexibel gestaltet werden. Das Heilsversprechen war erstens, es steigert sich der Umsatz, zweitens, es steigern sich die Beschäftigungen. Tatsächlich hat es eine Verschiebung gegeben, die Monopolisierung in der Einzelhandelsstruktur hat enorm zugenommen. Von den damals 1989 noch vorhandenen Ketten, die am Markt teilgenommen haben, sind fast keine mehr da. Wir haben es im Lebensmitteleinzelhandel nur noch mit drei großen Anbietern zu tun, die den Markt kontrollieren und die dann mit ihrer Marktmacht auch organisieren, wie sie kleineren Händlern das Leben schwer gemacht haben bis hin zur Vernichtung der Existenz der selbstständigen Beschäftigten und der Arbeitnehmer. Wir haben es gleichzeitig zu tun mit einer unglaublichen Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse - ja, Frau Hitzing, 400-Euro-Jobs sind für uns nicht zu akzeptierende Beschäftigungsverhältnisse und Sie können es auch nicht verniedlichen und beschönigen mit Dazuverdienstmöglichkeiten, wenn auf einmal ganze Auffüllkolonnen im Einzelhandel unter diesen Bedingungen gezwungen sind zu arbeiten. Das heißt, wir treiben sie geradezu in die Hartz-IV-Aufstockerlogik und das sind die Dinge, die wir einfach ablehnen.
(Beifall DIE LINKE)
Gemessen an all den Argumenten, die 1989 zur Öffnung der Ladenschlusszeiten und Drehung dann zum Ladenöffnungsgesetz genannt wurden, hält das keiner wissenschaftlichen Analyse stand. Darauf hat Kollege Günther völlig zu Recht hingewiesen. Alle Argumente, die im Bundestag damals genannt worden sind, halten einer Überprüfung nicht stand. Das Gegenteil ist eingetreten. Die Bedingungen haben sich heftig verschlechtert. Jetzt haben wir die Regionalisierung des Gesetzes im Rahmen der Föderalismuskommission, jetzt haben wir 16 verschiedene Gesetze. Das Ergebnis ist, dass wir jetzt die Konkurrenzsituation des Bundeslandes A gegen das Bundesland B haben und wir haben die Situation - und, Frau Hitzing, da sind wir mit Ihnen überhaupt nicht einer Meinung -, dass der Sonntag mittlerweile freigegeben wird, als wenn es ein ganz normaler Arbeitstag ist.
(Beifall DIE LINKE)
Da, werte Kollegin Hitzing, gehe ich mit Ihnen überhaupt nicht einher. Der siebente Tag, also Sie haben …
(Unruhe FDP)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit! Das stimmt doch gar nicht.)
„Du sollst nicht lügen“, das steht auch in dem Buch, auf das ich jetzt hinweisen wollte.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“)
Die Abteilung der politischen Insolvenz meldet sich jetzt laut an.
(Beifall DIE LINKE)
Aber, meine Damen und Herren, hier eine Wertedebatte im Landtag führen zu wollen aus Anlass des Papstbesuchs und dann den Sonntag dem schnöden Mammon zu opfern und dann noch zu sagen, es könnten ja auch die Adventsonntage sein. Man hat das Gefühl, als wenn Ihnen überhaupt nichts heilig ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie war das gerade mit dem Lügen?)
Aber Arbeitnehmerrechte sind Ihnen sowieso nicht heilig, das wissen wir.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und mit dem Gerede vom Flexibilisieren wollen Sie eigentlich nur,
(Unruhe FDP)
dass die großen marktdominanten Unternehmen noch mehr Umsatz und noch mehr Zulauf zugetrieben bekommen.
Ich will auf ein Problem aufmerksam machen, das angesprochen worden ist von Frau Leukefeld, die Frage Innenstadt versus der großen Einkaufszentren. In der alten Regelung, als es noch Schlusszeiten gab, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, gab es nicht die Möglichkeit, dass der eine Teil des Anbieters dem anderen Teil einfach durch die geöffneten Pforten einen Wettbewerbsvorteil abjagen konnte. Es war einfach für alle Beteiligten Schluss. Da kann man streiten, ob 18.30 Uhr, wie es damals war, der richtige Weg war oder ob 21.00 Uhr, aber rund um die Uhr von Montag bis Samstag alles freizugeben, heißt, dass diejenigen, die marktmächtig sind, alle anderen vom Markt vertreiben, weil die kleineren mit den Kostenstrukturen gar nicht mehr mithalten können. Da, meine Damen und Herren, lohnt es sich einmal - das war nämlich eine zweite Analyse, die damals angestellt wurde und die Ihnen scheinbar völlig egal ist - das Verhältnis der großen Einkaufsmaschinen zu attraktiven Innenstädten zu betrachten. Wenn im Thüringen-Park vorgeschrieben ist, wann jeder, der dort einen Laden hat, öffnen muss, dann wird eben eine hohe Präsenz sichergestellt, und wenn in der Innenstadt der kleine Händler nicht mehr mithalten kann, verliert die Innenstadt im Verhältnis zu den großen Einkaufszentren.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie sich dann mal anschauen - am Beispiel Berlin lässt sich das mittlerweile sogar vom Einzelhandelsverband nachweisen -, dass die großen Einkaufsmaschinen wie Staubsauger die Kunden abziehen und damit die Vielfalt im Markt zerstört wird, in dem Sinne lohnt es sich tatsächlich, auch über das nachzudenken, was Kollege Günther gerade vorgeschlagen hat, das wäre ein guter Weg, wenn wir nicht nur zu den Öffnungs- und Schlusszeiten, sondern auch klare Regelungen für die Arbeitnehmer hätten, die auch deutlich macht, jeder der dort beschäftigt ist, muss seine Schutzansprüche auch gesetzlich durchsetzen können. Insoweit ist es wirklich auch richtig, die Arbeitsverhältnisse darin zu regeln, und es wäre noch besser, wenn wir ein Gesetz hätten, das endlich regeln würde, dass in keiner filialisierten Verkaufseinrichtung mehr eine einzelne Person alleine stehen darf.
(Beifall DIE LINKE)
Für Banken ist das geregelt. Für Zahlstellen ist das geregelt. Selbst für Tankstellen ist das geregelt. Aber im Einzelhandel ist es nicht geregelt und das halte ich für ein Problem. Bei der Tankstelle ist klar, ab wann der Spätverkauf nur noch mit einer Schublade erledigt werden darf. Das hat etwas mit Schutz zu tun - Schutz der Menschen. Wenn man sich anschaut, wie die Überfallsquote mittlerweile auf Kleinstfilialen - das sind Großkonzerne, die die Atomisierung des Einzelhandels betrieben haben -, wie die mittlerweile mächtig dafür sorgen, dass Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten worden sind.
Eine letzte Bemerkung, die kann ich mir nicht ersparen. Der Tarifvertrag Einzelhandel war einmal in Thüringen allgemeinverbindlich. Er hatte eine regulierende Kraft. Das heißt, die Chancen und die Regeln, die darin festgesetzt waren, galten für alle, die im Markt tätig waren. Gegen die Allgemeinverbindlichkeit wettert die FDP auch immer. Das heißt, auf allen Seiten soll alles weggehauen werden, was im Kern Arbeitnehmerschutz ausmacht. Das halte ich für das eigentlich Verwerfliche.
(Unruhe FDP)
In dem Sinne brauchen wir eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Ich bin dann gespannt auf die Ausschussberatung, von der FDP kenne ich das Geschwätz seit 30 Jahren. Sie wollen die Arbeitnehmerrechte kaputt machen. Das Ladenschlussgesetz war für Sie immer nur das Einstiegsmodell.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ständiges Wiederholen macht Ihr Geschwätz nicht besser.)
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Rest ist einfach nur moralisch ein Zeug, das Sie hier erzählen. Sonntagsruhe ist Ihnen eben nicht heilig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dummes Zeug.)
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