Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

RedenIna LeukefeldWirtschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3233 -

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin immer wieder erstaunt, zu welchen emotionalen Debatten die FDP fähig ist, wenn es um das Glücksgefühl beim Shoppen geht. Wir sagen ganz klar und schließen uns da auch Vorrednern an, Wolfgang Lemb, den Ausführungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine ergebnisoffene Debatte wäre sehr wünschenswert, denn im Gegensatz zur Landesregierung behaupten wir, dass sich die Regelungen aus dem Jahr 2006 eben nicht bewährt haben. Es ist gerade noch einmal zitiert worden, auch in unserer Begründung, und zwar weder hinsichtlich der Entwicklung der Anzahl der Vollbeschäftigen noch in Bezug auf Umsatzsteigerungen im Einzelhandel. Der Kernsatz für uns ist einfach die Frage und nach wie vor gilt die Devise: Geld kann man nur einmal ausgeben und das Geld, welches die Menschen am Freitagnachmittag nicht haben, das können sie auch Freitagnacht nicht ausgeben.


(Beifall DIE LINKE)


Insofern, meine Damen und Herren, orientiert sich unser Gesetzentwurf am realen Leben und nicht an wünsch Dir was und


(Beifall DIE LINKE)


er stellt sich auch sehr eindeutig an die Seite der Beschäftigten im Handel. Das will ich hier ganz klar sagen.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben in unserem Gesetzentwurf die Anregung der Betriebsräte sehr weitgehend aufgenommen und wollen dem auch Rechnung tragen. In Thüringen arbeiten nach Angaben der Gewerkschaft rund 64.000 Menschen im Einzelhandel. Es ist hier schon erwähnt worden, dass die übergroße Mehrzahl, nämlich über 70 Prozent, Frauen sind und darunter auch ein hoher Anteil Alleinerziehende. Ich will es hier noch einmal sagen, Beschäftigte im Handel, Frauen, Verkäuferinnen sind auch Menschen


(Beifall CDU, DIE LINKE)


und deren Interessen sind hier auch zu berücksichtigen.


(Beifall CDU)


Ich frage mich, was das für ein Niveau ist, wenn man hier Arbeiten völlig unterschiedlicher Art in einen Topf schmeißt. Dass ein Mensch eine medizinische Versorgung braucht um Mitternacht, das ist, glaube ich, unbenommen und es ist gut so und notwendig, dass es das gibt.


(Beifall DIE LINKE)


Aber, Herr Untermann, ein Hemd brauchen Sie um Mitternacht nicht zu kaufen. Ich weiß nicht, wann waren Sie das letzte Mal nach 22.00 Uhr in einem Laden, aber das soll eine rhetorische Frage sein,


(Unruhe FDP)


denn allzeit immer bereit zum Shoppen - das muss man, glaube ich, so nicht formulieren.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Bleiben Sie doch mal bei der Sache.)


(Unruhe DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Um das letzte Hemd von euch geht’s.)


Genau. Deswegen ist es umso mehr erforderlich, dass es ein Ladenöffnungsgesetz zu verabschieden gilt, dass auch den Charakter eines Arbeitnehmerschutzgesetzes trägt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, dass die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die ja allzeit und immer wieder viel gepriesen wird, nicht nur ein Schlagwort bleibt.

Diese Kriterien sind im Änderungsgesetz der Landesregierung aus unserer Sicht zu wenig berücksichtigt. Die Überschrift in § 12 wurde geändert, der titelt jetzt „Besonderer Arbeitnehmerschutz“ und die Anfügung des Abschnitts d): „Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen mindestens an einem Samstag in jedem Monat nicht beschäftigt werden. Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen hat der Arbeitgeber die sozialen Belange der Beschäftigen, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen.“. Das ist erst einmal ganz gut, aber das sind, wie wir aus der praktischen Umsetzung wissen, oftmals nur Lippenbekenntnisse. Es reicht hier nicht, das nur allgemein aufzuschreiben. Wenn hier von der Regelungswut der LINKEN gesprochen wird, wir haben das etwas konkreter gemacht, so wie die Forderungen auch der Beschäftigten an uns herangetragen wurden. Ich meine, eine allgemeine Definierung und nur als Schlagwort, das reicht uns hier einfach nicht aus.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Frau Abgeordnete Leukefeld, die Frau Abgeordnete Hitzing möchte Ihnen gern eine Frage stellen.


Abgeordnete Leukefeld, DIE LINKE:


Ich würde gern den Gedanken noch zu Ende führen.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Dann später.


Abgeordnete Leukefeld, DIE LINKE:


Denn bei den Beschäftigten von Lidl oder Schlecker oder auch anderswo wissen wir, dass es keinerlei Schutz für Mehrarbeit gibt, dass Überstunden an der Regel sind, dass auch geringfügig Beschäftigte oftmals viel länger arbeiten, als das ursprünglich vereinbart und vorgesehen war, ob das beim Regale auffüllen, beim Putzen, beim Gemüse sortieren oder anderen Dinge ist, das spielt keine Rolle. Diese Praxis ist uns bekannt und deswegen muss man da schon ganz konkrete Regelungen auch treffen.


(Beifall DIE LINKE)


Frau Hitzing, Sie wollten etwas fragen.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Frau Hitzing, Sie möchten jetzt Ihre Frage stellen.


Abgeordnete Hitzing, FDP:


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Kollegin Leukefeld, geben Sie mir denn recht, dass bei der Aktualität und der Schwierigkeit des Themas - wie wir es jetzt merken, dass wir unbedingt darüber reden müssen, weil es von hoher Bedeutung ist - es schon verwunderlich ist, dass die zuständige Ministerin sich dafür anscheinend wenig interessiert?


(Beifall DIE LINKE)


Abgeordnete Leukefeld, DIE LINKE:


Da kann ich Ihnen jetzt nicht widersprechen. Das wäre sicherlich sinnvoll.

Ich will mich jetzt noch einmal beziehen auf die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf des Gesetzes und möchte hier noch einmal kurz zitieren, was die Kollegen dazu sagen: „Mit der ständig zunehmenden Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigen arbeitnehmerunfreundlichen Arbeitszeiten durch längere Öffnungszeiten und abnehmende Sicherheitsstandards“ - ich erinnere an das, was Wolfgang Lemb gesagt hat - „haben sich die Arbeits- und Lebenssituationen der vorwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel in Thüringen seit Einführung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes stetig weiter verschlechtert. Da längere Öffnungszeiten in den Nachstunden oft nur als Chance zum Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz gesehen und von den Kunden nur gering in Anspruch genommen werden, erfolgt in der Regel in diesen Zeiten eine minimale Personalbesetzung, die damit aber gleichzeitig das Risiko der Beschäftigten, Opfer von Gewalttaten zu werden, erheblich erhöht.“ So weit das Zitat. Deswegen nehmen wir die Sorgen und Ängste und Bedenken der Beschäftigten ernst. Wir sind der Meinung, dass ein Gesetz, welches Ladenöffnungszeiten von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr und zahlreiche Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsöffnung zulässt, dabei keine konkreten Regelungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit enthält, nicht wirklich dem Arbeitnehmerschutz dient und schon gar nicht zum Schutz der Familie oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt.


Meine Damen und Herren, einen weiteren Aspekt will ich nicht unberücksichtigt lassen. Längere Ladenöffnungszeiten haben dazu geführt, dass zunehmend Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Praktikanten eingestellt werden. Wir wissen genau, dass das zur Verdrängung tariflich bezahlter sicherer Arbeitsplätze führt und dass es auch den Druck auf die bestehenden Arbeitsplätze einfach verstärkt. Frau Hitzing, Sie haben vorhin von den Fachkräften im Handel gesprochen, die sicherlich auch nötig wären. Aber genau diese Entwicklung konterkariert das und verstärkt diesen Druck auf diese Arbeitnehmer.


Lassen Sie mich noch auf eines hinweisen: Es ist hier auch gerade von der FDP immer wieder angeführt worden, was die Unternehmen, die Händler angeht. Reden Sie doch mal - ich gehe davon aus, dass Sie das genauso tun wie wir - mit den kleinen Händlern in den Innenstädten und gehen Sie mal nach 20.00 Uhr durch Erfurt, Gera und Suhl, wie viel Bewegung da noch ist und ob da überhaupt ein Laden offen ist. Für die Klein- und Kleinstverkaufsstellen hat sich im Gegenteil ein Druck entwickelt, mithalten zu müssen. Es rechnet sich betriebswirtschaftlich schon gar nicht mehr, weil längere Öffnungszeiten nur zusätzliche Kosten verursachen - Sie kennen das - durch Ausgaben für Energie, Sicherheitsdienste und auch die Nacht- und Sonntagszuschläge.

Fazit: Das vorliegende Änderungsgesetz der Landesregierung ist aus unserer Sicht ein Alibigesetz. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel sind nur marginal enthalten. Lassen Sie uns tatsächlich ergebnisoffen in den beiden Ausschüssen diskutieren und vielleicht bekommen wir aus beiden Gesetzen eine gute Lösung. Ich wünsche mir im Interesse der Beschäftigten im Handel, dass ihre Interessen mindestens genauso Berücksichtigung finden wie die Interessen der Menschen, die auch mit Freude shoppen gehen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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