Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3233

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden heute über zwei vorliegende Gesetzentwürfe. Wie Sie gehört haben, hat DIE LINKE einen eigenen eingebracht. In der TA vom 07.11. war die Diskussion beschrieben. Unter der Überschrift „Lange Ladenöffnung in Thüringen uninteressant“ wurde festgestellt, was unter anderem das Motiv für unseren Gesetzentwurf war, welcher Ihnen in der Drucksache 5/3233 vorliegt. In dem gleichen Artikel wurde unter anderem ausgeführt - ich darf zitieren: „Verlängerte Öffnungszeiten haben sich nur in wenigen größeren Geschäften in den größeren Städten Thüringens rentiert. Händler verweisen auf enorme Kosten und geringe Umsätze in den Abendstunden. “ Die Möglichkeit der verlängerten Öffnungszeiten habe sich kaum durchgesetzt, bestätigt die Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer Erfurt, Annette Projahn. Allerdings - so wörtlich - „hätte sich die Öffnung in den Abendstunden für die meisten nicht gelohnt.“ Die Umsätze in dieser Zeit waren demnach in vielen Fällen geringer als die entstehenden Kosten für die längere Öffnung. Als Kernöffnungszeit habe sich in den meisten Städten die Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr herauskristallisiert. So weit diese Einschätzung.


Meine Damen und Herren, auf diese Öffnungszeiten hat sich genau unser Gesetzentwurf gerichtet. Meine Fraktion hat sich bei der Erstellung ihres Änderungsgesetzes davon leiten lassen, dass seit Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes weder steigende Umsatzzahlen noch eine Steigerung der Vollbeschäftigung im Handel zu verzeichnen waren. Ich möchte das hier noch einmal an einigen Dingen nachweisen: Vollzeitarbeitsplätze im Handel wurden abgebaut und Teilzeitarbeitsplätze im Einzelhandel ausgebaut. Die Vollbeschäftigung ging um 0,3 Prozent zurück, die Teilzeitbeschäftigung hat sich um 0,4 Prozent erhöht. Menschen im Einzelhandel sind vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigte. IHK-Hauptgeschäftsführer Grusser stellte in der Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des neuesten Einzelhandelsatlasses fest, dass die Kaufkraft im Freistaat dem Bundesdurchschnitt weiter hinterherhinkt, denn „der Bürger im Freistaat verfüge im Jahr lediglich über 4.779 € im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt von 5.329 €“. So viel zur Kaufkraft.


Hier kann man nur feststellen, was wir schon an dieser Stelle mehrfach gesagt haben, das Geld, was man um 10.00 Uhr morgens nicht hat, das kann man auch nach 22.00 Uhr nicht ausgeben.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, an der Stelle möchte ich ganz aktuell verweisen auf eine Entscheidung im Bundesrat, die heute ansteht, wo auf Antrag von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingefordert wird.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Verehrte Vertreter der Regierung - ich kann hier niemanden erkennen, auch nicht vom Wirtschaftsministerium -, ich will aber trotzdem ganz klar unsere Forderung hier noch einmal bekräftigen, die wir an dieser Stelle schon mehrfach gesagt haben: Stimmen Sie diesem Antrag im Bundesrat zu. Hier können Sie nachweisen, was Sie hier immer sagen, dass es unserer Anträge nicht bedarf um einen flächendeckenden Mindestlohn, weil Sie das immer schon machen. Ich hoffe, und wir werden das ja auch erleben, dass auch von Ihrer Stelle so gehandelt wird.


(Beifall DIE LINKE)


Ganz klar, warum auch bei diesem Gesetz, aus zwei Aspekten, ich will das hier einfach noch einmal sagen: Wir haben auch im Einzelhandel Niedriglöhne, Menschen, die von ihrer Hände Arbeit nicht leben können. Es ist nicht zu beklatschen, dass das so ist, aber als Fakt muss man das zur Kenntnis nehmen und es wird ja immer wieder hier nicht so entsprechend gehandelt und diskutiert. Und zweitens, das Geld, was Menschen mehr verdienen beispielsweise durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und natürlich Tariflohn, dort, wo er gezahlt wird - das ist ja nicht überall der Fall -, das können Menschen auch ausgeben, u.a. auch im Handel.


Das ist unser Ansinnen und so sind wir auch herangegangen bei unserem Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz, denn wir haben berücksichtigt, dass es auch ein Gesetz ist zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der im Einzelhandel Beschäftigten. Das sind 64.000 Menschen, und ich sagte schon, das sind vor allen Dingen Frauen, viele darunter auch alleinstehend. Umso mehr ist es erforderlich, dass ein Ladenöffnungsgesetz verabschiedet wird, das den Charakter auch eines Arbeitnehmerschutzgesetzes trägt, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert und die Gesundheit der im Handel Beschäftigten nicht gefährdet.


Diesen Kriterien wird im Änderungsgesetz der Landesregierung aus unserer Sicht viel zu wenig Beachtung geschenkt. Na klar, freuen sich die Beschäftigten im Handel jetzt über den Vorschlag im Sozialausschuss, dass sie an zwei Sonnabenden im Monat nicht mehr beschäftigt werden dürfen, aber gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage, auch angesichts der Kritik, die aus dem Einzelhandel schon wieder kommt, wer setzt das durch und wer kontrolliert das.


Ebenso schwammig ist die Formulierung im neu angefügten Absatz 3, ich darf zitieren: „Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen hat der Arbeitgeber die sozialen Belange der Beschäftigten, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu berücksichtigen.“ Das ist so was von unkonkret und schwammig, dass man hier erwartet hätte, dass es eine klarere Regelung gibt, denn im Grunde genommen sagen alle, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, bis 20.00 Uhr ist sinnvoll, alles Weitere ist Unsinn. Meine Damen und Herren, ganz offensichtlich muss das zumindest in Teilen der SPD so erkannt worden sein, denn sonst hätte es wahrscheinlich nicht die Einladung an Personalräte, Betriebsräte aus dem Einzelhandel gegeben - der Kollege Lemb lacht schon - wo im Grunde genommen alle Positionen diskutiert und auch vorgelegt wurden als Positionen der SPD, die leider nicht in Ihrem Gesetz so stehen, aber in unserem. Deswegen kann ich Sie nur auffordern: Seien Sie konsequent, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Das haben Sie den Kolleginnen und Kollegen, den Betriebsräten auch versprochen.


(Beifall DIE LINKE)


Ich darf in dem Zusammenhang auch noch mal eingehen auf die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf des Änderungsgesetzes. Diese Stellungnahme war schon vom Mai 2011. Da wird darauf verwiesen, dass es eine ständig zunehmende Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigen arbeitnehmerunfreundlichen Arbeitszeiten durch längere Öffnungszeiten und abnehmende Sicherheitsstandards gibt. Damit haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen der vorwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel in Thüringen seit Einführung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes stetig weiter verschlechtert, wird von ver.di eingeschätzt. Da längere Öffnungszeiten in den Nachtstunden oft nur als Chance zum Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz gesehen und von den Kunden nur gering in Anspruch genommen werden, erfolgt in der Regel in diesen Zeiten eine minimale Personalbesetzung, die damit aber gleichzeitig das Risiko der Beschäftigten, Opfer von Gewalttaten zu werden, erheblich erhöht. So weit die Stellungnahme von ver.di. In diesem Zusammenhang möchte ich auch verweisen auf einen sicherlich nicht nur uns zugesandten Brief des Betriebsrats und der Belegschaft vom Kaufland Altenburg, immerhin auch mit 85 Unterschriften, der datiert vom 23. Oktober 2011. Dort heißt es: „Seitdem das Ladenschlussgesetz 2006 in Kraft getreten ist, hat sich in unserem Markt nichts zum Positiven geändert. Es wurden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen wie versprochen, im Gegenteil, es wurden noch Stunden abgebaut, zu hohe Kosten vor allen Dingen im Spätzuschlagsbereich. Das erhoffte Umsatzplus in den Abendstunden blieb aus. Unsere Mitarbeiter, meist nur Frauen, die bis 22.00 Uhr im Markt arbeiten müssen, bangen um ihre Sicherheit. Muss denn erst etwas passieren“ - fragen sie -, „bevor sich etwas ändert?“. Den gleichen Tenor hatten die Aussagen der Betriebsräteversammlung im Mai 2011. Dort haben alle vertretenen Fraktionen bekräftigt, dass mehr für den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel getan werden muss und auch wird. Man hatte großes Verständnis dort in der Betriebsräteversammlung für die Sorgen und Nöte der Beschäftigten. Aber, meine Damen und Herren, das ist offensichtlich wie so oft, das Gesetz der Landesregierung ist ein weiteres Beispiel für die Ungleichheit von dem, was gesagt, und dem was, dann tatsächlich getan wird.


(Beifall DIE LINKE)


Auge in Auge, also bei den Kollegen, räumt man natürlich Verständnis ein und dann wird aber doch etwas vorgelegt und sicherlich heute auch von Ihnen mehrheitlich beschlossen, dass sich erneut gegen die Beschäftigten im Einzelhandel und auch gegen die hoch gepriesene Vereinbarkeit von Familie und Beruf richtet. Deshalb noch einmal meine Aufforderung: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, dann sind Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerschutz gesichert. Es entspricht den Realitäten in Thüringen, wie wir gehört haben, und wir behaupten, dass unser Gesetzentwurf sowohl den Erwartungen von Kunden Rechnung trägt und gleichzeitig auch den Erwartungen der Beschäftigten im Einzelhandel. Jetzt haben Sie es in der Hand, das auch zu praktizieren und ich hoffe einfach noch einmal auf zumindest einige Kolleginnen und Kollegen aus der SPD, die ihrem Versprechen auch gegenüber den Kollegen im Einzelhandel hier gerecht werden können. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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