Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/293 - Zweite Beratung


Einen recht schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben seinerzeit vor fast einem Jahr ausführlich begründet, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Dabei bleibt es auch, das kann ich hier namens meiner Fraktion sagen.
Ich will kurz noch einmal begründen, warum. Das Erste ist, wir haben ein Ladenöffnungsgesetz und halten das für völlig ausreichend.


(Beifall CDU, DIE LINKE)


Zweitens, Geld kann Mann, kann Frau nur einmal ausgeben. Sie alle wissen, wie die Situation mit der Kaufkraft ist. Insofern geht es nur um eine Verteilung hin und her. Wir wissen aber auch, dass die Kosten steigen bei längeren Öffnungszeiten, dass die Einnahmen, die möglicherweise resultieren, sich anders verteilen. Lassen Sie mich ein Beispiel sagen: Im Thüringer Einzelhandel wurden im Januar 2010 real, das heißt preisbereinigt, 3,3 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2009. Daran hätte auch ein weiterer verkaufsoffener Sonntag unseres Erachtens nichts geändert.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Insbesondere nicht Weihnachten.)


Wir vertreten - und das ist ein dritter Punkt - ganz eindeutig auch die Interessen der Beschäftigten.


(Beifall DIE LINKE)


Auch für diese, meine Damen und Herren, gilt, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch ein Thema ist. Ich möchte hier noch einmal darauf verweisen, dass es an zahlreichen Stellen Bekundungen, Unterschriftensammlungen, Positionspapiere gegeben hat auch der Beschäftigten des Einzelhandels. Mir liegt hier zum Beispiel eine Stellungnahme des Betriebsrats des Kauflands Ilmenau zur Beratung über die Änderung des Thüringer Ladenschlussgesetzes vor. Wenn ich darf, würde ich gern zwei kleine Dinge daraus zitieren. Der Einstieg ist: „Es kann nicht der Ernst einer politischen Fraktion sein, diejenigen, die jede Woche sechs Tage für ihre Kunden da sind, zu bestrafen, indem man ihnen einen weiteren freien Adventssonntag per Gesetz streichen will.“ Abschließend - wie gesagt, das Papier hatte viele Unterschriften - wird gesagt: „Heute verhandeln wir über einen zweiten offenen Adventssonntag, morgen über eine 24-Stunden-Öffnung an 365 Tagen im Jahr. Ist das Bürgernähe, wenn man soziale Aspekte völlig ignoriert? Diesen Gesetzentwurf lehnen wir kategorisch ab.“


(Beifall DIE LINKE)


Vielleicht begeben Sie sich auch mal vor Ort und reden mit den Beschäftigten im Einzelhandel,


(Beifall DIE LINKE, SPD)


dann wüssten Sie, wie so etwas zustande kommt, dass übrigens Kundinnen und Kunden sehr viel Verständnis auch für diese Position haben - wir auch -, deswegen bleibt es dabei. Abschließend lassen Sie mich sagen, dass aus den genannten Gründen wir auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen. Wir haben nichts dagegen - im Gegenteil, es war ja auch avisiert -, dass es eine Evaluation des Ladenöffnungsgesetzes geben soll durch die Landesregierung. Aber mit dieser Intention, die Sie hier vorgeben, sind wir nicht einverstanden. Deswegen bleibt es bei einer Ablehnung. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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