Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6167


Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil jetzt ein bisschen hier Unruhe im Saal war, ich muss Ihnen sagen, über das was wir jetzt sprechen, das geht uns alle an, weil jeder mal von uns - was wir alle nicht hoffen - in die Lage kommen kann, dass er ein Krankenhaus aufsuchen muss, dass er sich im Krankenhaus behandeln lassen muss. Und wenn ich mir in den letzten Tagen oder über einen längeren Zeitraum auch so die Medienberichte anschaue über Krankenhäuser - ob das im Fernsehen ist oder ob das Zeitung ist - da muss ich jetzt sagen, als Normalbürger kann es einem da ganz schön gruselig werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird zur Heilung oder zu einer Behandlung. Einerseits lesen wir Medienberichte, es wird operiert auf Teufel komm raus, ob das berechtigt ist oder nicht. Oder ich erinnere daran, in dieser Woche an die Veröffentlichung des AOK-Reports zu Krankenhäusern. Wer sich in der Branche auskennt, muss aber sagen - und das möchte ich hier als Erstes an dieser Stelle tun - dass das so ist, was die Medien berichten, hat die Ursache im System. Darauf werde ich noch zurückkommen. Die Masse unserer Krankenhäuser in Thüringen und vor allem das Personal, die Ärzte, die Krankenschwestern, die in diesen Krankenhäusern arbeiten, machen einen aufopferungsvollen Dienst, eine aufopferungsvolle Arbeit und deren Arbeit soll nicht schlechtgeredet werden. Wir sollten denen an dieser Stelle für ihre Arbeit danken,


(Beifall im Hause)


weil nämlich gerade dieses Personal, ob das Ärzte sind, ob das das medizinische Personal ist, ob das die Schwestern sind, ob das die Küchenfrauen sind, letzten Endes geben sie nicht die Rahmenbedingungen für die Arbeiten eines Krankenhauses vor. Die Anhörung, die schon im Bericht des Ausschusses erwähnt wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen, war eigentlich eine Lehrstunde dafür, wie das Gesundheitssystem in diesem Land funktioniert, und war eine Lehrstunde dafür, unter welchen Rahmenbedingungen die Krankenhäuser gezwungen sind zu arbeiten, arbeiten zu müssen. die erste Erkenntnis aus dieser Fragestunde war, die Krankenhäuser stehen in Konkurrenz untereinander. Wir konnten das feststellen, große Häuser gegen kleine Krankenhäuser, private Krankenhäuser gegen kommunale Krankenhäuser.


Die zweite Sache: Es ist natürlich auch bei dieser Anhörung deutlich geworden, die haben auch noch zwei Seiten, nämlich auf der einen Seite stehen die Krankenhäuser, auf der anderen Seite stehen die Kostenträger, sprich die Krankenkassen. Und bei allem Zwist zwischen beiden und auch bei der Diskussion dieses Krankenhausgesetzes geht es, meine Damen und Herren, nur um eins - es geht um Geld. Und selbst in der Anhörung hat der Patient kaum eine wesentliche Rolle gespielt. Es geht um Geld. Und, meine Damen und Herren, das ist Ausdruck dafür, dass in dieser Gesellschaft die Gesundheit eine Ware geworden ist. Und das kann es beim besten Willen nicht sein, weil das nicht im Interesse der Menschen ist.


(Beifall DIE LINKE)


Es müsste bei Krankenhäusern, bei ärztlicher Versorgung in erster Linie um die Patienten gehen.


Das wesentliche Neue an diesem Gesetz ist der Versuch der Landesregierung, das Wort Qualität in die Arbeit der Krankenhäuser zu bringen. Qualitätskriterien, Qualitätsrichtlinien zu erarbeiten - gehen uns nicht weit genug, komme ich noch darauf zurück. In der Anhörung wurde deutlich eine geschlossene Front der Krankenhäuser gegen diese Absicht, diese Qualitätskriterien einzuführen nach dem Motto, in unseren Häusern ist alles gut und das soll alles so bleiben, wie es ist. Aber ich sage hier an dieser Stelle - und das nach dem Motto, in unseren Häusern ist ja alles gut und das soll alles so bleiben wie es ist. Aber ich sage hier an dieser Stelle, und das ist die Meinung auch unserer Fraktion, wir brauchen konkrete Qualitätskriterien für die Arbeit von Krankenhäusern, weil das den Patienten zugute kommt und hier geht es einzig und allein um den Kranken, der im Krankenhaus behandelt werden soll, der geheilt werden soll. Deshalb brauchen wir Qualitätskriterien für die Krankenhäuser.


Ich will an dieser Stelle auch etwas sagen; kommunale und private Krankenhäuser. Also auch das wurde in der Anhörung deutlich, dass es dort kaum noch Unterschiede gibt. Da muss ich jetzt an dieser Stelle - es fällt mir etwas schwer, aber ich muss es sagen, wo sie recht hat, hat sie recht -, in der Anhörung hat Frau Schweinsburg als Präsidentin des Landkreistages Stellung genommen, die natürlich Qualitätskriterien auch im Namen der kommunalen Träger abgelehnt hat, die aber dort festgestellt hat, eigentlich sind es im ursprünglichen Sinne gar keine kommunalen Krankenhäuser mehr, die wir in Thüringen haben. Das reine kommunale Krankenhaus in Thüringen gibt es nicht mehr. Die Krankenhäuser in Thüringen sind keine Eigenbetriebe mehr der Landkreise oder der Städte, sie sind in der Regel Gesellschaften, GmbHs, wo eine kommunale Gebietskörperschaft der Gesellschafter ist.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Gesellschafter ist.)


Richtig, der Gesellschafter ist. Und wer dann aber glaubt, dass durch dieses Konstrukt Kreistage, Stadträte etwas mitzureden haben an den Krankenhäusern; ich glaube, der ist aus der Erfahrung seiner kommunalen Tätigkeit eines Besseren belehrt worden. Die Kreistage haben nicht mehr zu entscheiden, welche Fachabteilungen geöffnet oder geschlossen werden und ich kann das von meinem eigenen Kreiskrankenhaus sagen, was eine GmbH ist. Wir kämpfen im Unstrut-Hainich-Kreis für die Kliniken seit Jahren darum, dass das mittlere medizinische Personal mehr Geld bekommt. Das können wir nur versuchen über den Aufsichtsrat. Über den Kreistag ist das nicht möglich. Wenn das die Gesellschafter nicht wollen oder wenn das die Geschäftsführung nicht will, ist das nicht möglich.


(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerpräsidentin: …Unstrut-Hainich-Kreis.)


Na, wir wollen ja jetzt nicht über den Unstrut-Hainich-Kreis reden, sonst müsste ich ja jetzt eine Stunde reden, wo auch der Anteil Ihrer Landesregierung daran ist, aber das ist nicht das Thema jetzt.


(Beifall DIE LINKE)


Ich wollte damit nur sagen, die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sind, egal ob privat oder ob sie kommunal sind, alle gleich. Da, meine Damen und Herren, das machte die Anhörung auch deutlich, kam das System, was die Vergütung der Krankenhäuser betrifft, zum Ausdruck. Wir hatten zuerst vor langer Zeit die Vergütung der Krankenhäuser nach Belegzahl der Betten. Das war die Zeit, daran können sich vielleicht manche erinnern, wenn ich im Krankenhaus war, wurde behandelt und war vielleicht am Freitag schon gesund, hat man mir eigentlich gesagt, nein, nein, du kannst am Freitag noch nicht entlassen werden, du muss schon noch bis zum Montag drin bleiben, wir müssen dich noch ein bisschen unter Beobachtung stellen, weil da ja der Sonnabend und der Sonntag finanziert wurde. Als man festgestellt hat, das funktioniert nicht mehr - viele Kosten, hat man dann die Fallpauschalen eingeführt. Das heißt, also jetzt geht es darum, dass die Fälle, die Behandlungsfälle im Krankenhaus bezahlt werden, pauschal vergütet werden, egal wie schwer die Operation ist oder ob es Komplikationen gibt, es gibt die gleiche Summe. Das hat natürlich die Krankenhäuser wieder gezwungen, ihr System umzustellen und jetzt so viele Fälle wie möglich zu produzieren - sage ich mal -, zu behandeln. Also geht an dieser Stelle, meine Damen und Herren, und das haben wir jetzt zurzeit, die Jagd nach den Patienten los. Und eigentlich ist alles nur, muss ich sagen, der Gewinnmaximierung unterzogen und der Jagd nach den Patienten, weil wir Geld verdienen müssen, das müssen sowohl die kommunalen als auch die privaten. Da will ich zwei Beispiele nennen in der letzten Zeit. Gesundheitspolitische Sprecher waren eingeladen in ein größeres Krankenhaus in einer größeren Ostthüringer Stadt in privater Trägerschaft. Frau Ministerin war auch mit eingeladen. Als erstes wurde uns Politikern erst einmal erklärt, man will uns erst einmal beibringen, wie überhaupt Krankenhäuser funktionieren von der Geschäftsleitung, weil wir ja keine Ahnung haben und die Krankenhäuser tun alles für ihre Patienten und dazu brauchen sie Geld. Dann sagte dieser Geschäftsführer, eigentlich betrifft es uns aber nicht, weil wir ja im letzten Jahr 23 Mio. € Plus gemacht haben. Und dann hat er sogar noch vergessen, nach draußen zu zeigen, wo eine Baustelle ist für ein neues Bettenhaus, wo das Land ungefähr 100 Mio. €, glaube ich, investiert hat. Aber er sagt an dieser Stelle, wir brauchen mehr Geld.


Zweites Beispiel ist ein kommunales Krankenhaus, das ist ein größeres Krankenhaus im Norden von Thüringen, am Südrand eines Mittelgebirges. Da war vor Kurzem ein Zeitungsartikel in der lokalen Zeitung drin. Der Geschäftsführer sagt dort, er muss Personal abbauen, Ursache Erhöhung der Bezüge, der Löhne für Krankenschwestern und dergleichen mehr. Ich muss deshalb Personal abbauen. Zwei Zeilen drunter schreibt er plötzlich: Wir haben im Geschäftsjahr 2012 8 Mio. € Plus gemacht und dieses Geschäftsjahr wird wieder genauso aussehen. Na, meine Damen und Herren, kein Geld für das Personal ist da, wir haben aber Gewinn gemacht. Den Gewinn braucht er allerdings, sagt er, für neue technische Geräte, denn er muss ja fit sein. Nun hatte ich auch im Rahmen der Diskussion zu diesem Krankenhausgesetz diesen Geschäftsführer aufgesucht und da sagte er mir jetzt, also er hat so ein großes Krankenhaus und gutes Krankenhaus, also rundum in den anderen Kreisen braucht es eigentlich gar keine Krankenhäuser geben, denn die macht er alle mit, die Patienten, die dort anfallen, macht er alles mit. Also brauchen wir da in den Nachbarkreisen kein Krankenhaus. Das ist jetzt die Frage eben, die wir als Politik entscheiden wollen: Was wollen wir für eine Krankenhausversorgung in diesem Land? Wollen wir punktuell Krankenhäuser oder wollen wir eine für unsere Patienten flächendeckende Versorgung der Krankenhäuser? Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen. Und aus diesem Grund, allein schon aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass wir hier ein neues Krankenhausgesetz brauchen, was eigentlich schon längst überfällig ist.


Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen, die auch im Ausschuss beschlossen wurden, stellt eine deutliche Verbesserung dar gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz. Das müssen auch wir als Oppositionspartei dazu sagen.


Als Erstes, aus unserer Sicht, sind die Patientenrechte gestärkt worden, unter anderem auch durch den Einsatz des Patientenfürsprechers. Die besonderen Anforderungen an Krankenhäuser bei der Behandlung behinderter Menschen sind im Gesetz verankert. Was besonders wichtig ist: Die Notfallaufnahme ist gesetzlich verankert worden. Also es kann nicht mehr vorkommen, entsprechend dieses Gesetzes, dass ein Patient in einer Notsituation von irgendeinem Krankenhaus abgewiesen wird. Die Krankenhäuser sind verpflichtet zu einer Erstversorgung. Die Krankenhäuser werden einbezogen in den Katastrophenschutz und in den Pandemiefall einschließlich Reha-Einrichtung, was ich ebenfalls für richtig finde. Und ich finde es auch richtig, dass im Gesetz verankert wurde, dass die Krankenhäuser Kooperationsvereinbarungen mit anderen Häusern oder auch ambulanten Einrichtungen anzeigen müssen und dass sie diese Kooperation, wenn nämlich dann eine flächendeckende Versorgungsstruktur gefährdet wird, dass da eingesprochen werden kann und die Gewährung verwehrt werden kann oder die Genehmigung verwehrt werden kann. Denn das ist nämlich genau das, was ich vorhin gesagt, wenn da einer sagt, also wir können alle Häuser mit schlucken und wir machen das mit, was interessiert mich, was in dem anderen Landkreis ist. Mit dieser Anzeigenpflicht und der Möglichkeit, dass das versagt werden kann, kann eben so einer Konzentration entgegengewirkt werden an dieser Stelle. Deshalb stimmen wir dieser Sache zu.


Ich sage an dieser Stelle: Wir können in Thüringen nur eine funktionierende Krankenhauslandschaft für die Zukunft gewährleisten, wenn wir gemeinsam, und das geht nur gemeinsam mit den Krankenhäusern und den Trägern, es schaffen, dass sich unsere Krankenhäuser spezialisieren. Wir brauchen eine effektive Struktur unserer Krankenhäuser. Aus unserer Sicht sollten wir unsere Planungsregion betrachten und wir sagen, in jeder Planungsregion muss es ein Krankenhaus geben mit überregionaler Bedeutung, was hoch spezialisiert ist. Und die Häuser, die in dieser Region drumherum sind, die müssen sich neben der Grundversorgung auf zwei Fachabteilungen, Fachgebiete spezialisieren und in diesen Gebieten müssen sie topp sein. Wir müssen aufhören mit einer Struktur zu leben - und darum kämpfen die Krankenhäuser - es geht um Geld, jedes Krankenhaus muss möglichst alles machen und jedes Krankenhaus muss nach Möglichkeit die gleichen Geräte vorhalten. Das ist auf die Dauer nicht finanzierbar.

Wir brauchen hoch spezialisierte Krankenhäuser. Mit dieser Struktur, die wir vorschlagen - ich sage mal, ein Krankenhaus im Zentrum, hoch spezialisiert, und die etwas kleineren Häuser mit zwei, maximal drei Spezialabteilungen, wo sie topp sind -, kann es uns auch gelingen, dass jedes Krankenhaus, welches wir gegenwärtig in Thüringen haben, erhalten bleiben kann. Die müssen nur begreifen: Ich muss eventuell auch etwas abgeben und den anderen etwas geben. Das ist das Hauptproblem, was sehr schwer ist - das sage ich an dieser Stelle -, was sehr schwer ist, umzusetzen.


(Beifall DIE LINKE)


In Sachsen-Anhalt, das hat die Anhörung deutlich gemacht, ist man diesen Weg gegangen. Er war langwierig, über fünf Jahre hat er gedauert. Ich glaube, das ist der einzige Weg, mit dem wir es mit Vernunft schaffen können, eine nachhaltige Krankenhausstruktur zu bekommen. Wichtig und erforderlich ist es, dass wir dazu jetzt schon ganz konkrete Schritte tun, der erste Schritt sollten Qualitätskriterien für Krankenhäuser sein, die Festlegung von Qualitätskriterien. Hier muss ich der Landesregierung den Vorwurf machen, bei aller Schwere der Diskussion, das ist mir alles klar, mit dem sie es hier zu tun haben, ist dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle wirklich nur ein Kompromiss und - ich muss sagen - halbherzig. Halbherzig dahin gehend, dass positiv zu bewerten ist, dass im Gesetz steht, die Landesregierung wird Richtlinien, Verordnungen für Qualitätskriterien aufstellen. Jetzt ist ja wenigstens das Wort „kann“ herausgenommen worden. Wir wollten „muss“, die Koalitionsfraktionen wollten „soll“. Nun kann ich mich streiten, was ist der Unterschied zwischen „muss“ und „soll“ - den Unterschied gibt es -, das will ich aber jetzt nicht machen.


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Schade, das wäre interessant.)


Die Richtlinien sollten verbindlich schon im Gesetz festgelegt werden und vor allem erarbeitet werden. Bei diesen Qualitätskriterien muss es nicht nur um jetzt schon bestehende Kriterien von Fachverbänden gehen - und deshalb unser Entschließungsantrag -, wir brauchen nicht nur die Festlegung, wie viele Fachärzte muss ein Krankenhaus haben, sondern wir wollen - und das haben wir in unserem Antrag auch geschrieben -, wir wollen zum Beispiel auch eine Festlegung von personellen Mindestausstattungen der Abteilungen mit Pflegefachkräften. Auch das gehört zu einer Krankenhausbehandlung dazu.


(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Gibt es doch schon.)


Wir wollen die Führung eines Qualitätsmanagements, dass die Krankenhäuser dazu gezwungen sind - ein Teil macht das, nicht dass welche sagen: Was erzählt der uns Neues, wir machen das schon. Aber wir wollen auch, dass Krankenhäuser ähnlich wie Reha-Einrichtungen extern kontrolliert werden in ihrer Qualität. Zurzeit kontrollieren die sich selbst oder gegenseitig. Wir wollen eine externe Qualitätskontrolle. Deshalb hatten und haben wir unseren Entschließungsantrag dazu gestellt.


Die Landesregierung - egal, wann sie das macht und auch egal, welche Landesregierung das ist - kommt nicht umhin, bei diesen Qualitätskriterien festzulegen, wie groß in Zukunft Fachabteilungen in Krankenhäusern sein müssen. Aus diesem Diskussionsprozess - egal, wer einmal dieses Land regiert - kann sich keiner in der nächsten Zeit herausmogeln. Diese Frage muss gestellt werden. Das ist eine Frage, die wird dann heftig diskutiert werden.



Präsidentin Diezel:


Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.



Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Ja, also die wird heftig diskutiert werden. Aber dem müssen wir uns stellen. Insgesamt ist dieses Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz und wir sollten uns immer darüber klar sein: Krankenhausbehandlung hat etwas mit Menschen zu tun, hat mit Behandlung von Patienten zu tun. Nichts darf uns zu schade sein, damit diese Menschen in einer hohen Qualität ordnungsgemäß behandelt werden und gesund aus Krankenhäusern herauskommen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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