Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2482 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler und Mädels vom Girls Day, es geht heute um den Jugendstrafvollzug und da habe ich eine geschlechterorientierte Statistik rausgesucht. Die älteren Damen und Herren sind auch angesprochen, aber es verhält sich so, dass die Mädels 30mal weniger in den Jugendstrafvollzugs- oder den Strafvollzugsanstalten dieser Welt einsitzen als ihre männlichen Kollegen, das heißt, Frauen sind entweder cleverer dabei,
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
wenn sie kriminell sind oder sie leben einfach mehr nach Recht und Gesetz. Die Linksfraktion hat sich dazu entschlossen, noch einmal einen Versuch zu starten, den Jugendstrafvollzug noch einmal in den Fokus zu rücken. Die Linksfraktion hat also einen eigenen Gesetzentwurf noch einmal eingebracht zum Jugendstrafvollzugsgesetz.
(Beifall DIE LINKE)
Der Kontext, um das kurz zu erläutern, ist zum einen der Neubau der Jugendstrafanstalt in Arnstadt-Rudisleben, aber auch der Umstand, dass das Jugendstrafvollzugsgesetz im Jahr 2008 verabschiedet wurde oder im Jahr 2008 in Kraft gesetzt wurde und jetzt mittlerweile zwei Jahre vergangen sind und wir uns schon ein wenig Gedanken darum gemacht haben, welche Entwicklung hat es gegeben, wie wurde es evaluiert und welche Diskussionen und welche Fragen stehen heute eigentlich im Zentrum. Wir hatten ja bei den Anhörungen, die wir im Jahr 2007 zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchgeführt haben, immer wieder Kritikpunkte und Hinweise bekommen, wo wir nachhaken möchten. Diese Diskussion um den Jugendstrafvollzug wollen wir hier noch einmal in einer Atmosphäre der Sachlichkeit und wirklich auch der sachlichen Auseinandersetzung zur Debatte stellen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Zielstellung der LINKEN ist, unabhängig von Termindrücken von Verfassungsgerichtsurteile und unabhängig von einer polemischen Debatte wirklich noch einmal sachlich diese Frage zu diskutieren und für uns als LINKE steht da natürlich ganz unmittelbar im Zentrum die Frage der Resozialisierung. Resozialisierung muss im Zentrum des Jugendstrafvollzugs stehen. Resozialisierung braucht aber auch Erziehung, da unterscheiden wir uns vehement von dem Gesetz, welches bislang in Kraft ist. Denn Erziehung braucht Einsicht, Erziehung braucht Reflexion, Erziehung braucht aber nicht Strafe und Disziplinierung. Gehorsam schafft keine Erziehung. Hier geht es uns darum, den Erziehungscharakter, den Resozialisierungscharakter in den Fokus zu stellen. Das wollen wir mit dem Entwurf, den wir dem Landtag heute zugeleitet haben, den wir heute diskutieren wollen, hinbekommen.
Wir wollen des Weiteren internationale Standards wieder in das Gesetz einbauen. Wir wollen, dass der Jugendstrafvollzug nach internationalen Standrads funktioniert, da geht es um die Frage Schusswaffengebrauch, da geht es um die Frage Mitwirkungsrechte von Gefangenen. Das sind die Fragen, die auch der Kollege Hauboldt noch einmal, denke ich, intensiver diskutieren wird. Die Frage ist also, wie wollen wir die Erziehung im Jugendstrafvollzug erreichen und da geht es und als LINKE ganz klar um die konsequente Vernetzung der Justiz, der Jugendstrafvollzugsanstalten mit der Jugendhilfe, die wir für einen der wesentlichen Schlüssel halten. Die Kollegen aus der Strafvollzugskommission werden das bestätigen können, wenn man in den Jugendstrafvollzugsanstalten Arnstadt und Weimar nachfragt, die Jugendhilfe hat in den Jugendstrafanstalten eigentlich nicht den Platz, den sie braucht. Das wollen mir mit dem Gesetz ändern. Wir wollen, dass Sozialtherapie und Ausbildungsangebote von Anfang an stattfinden. Wir denken auch, dass es um die Etablierung neuer Formen des Jugendstrafvollzugs gehen muss. Das heißt, wir wollen eine Umkehr, wir wollen Offenen Vollzug als Regelvollzug.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist natürlich nichts Weltfremdes. In der Anhörung, die der Justizausschuss 2007 gemacht hat, hat Frau Prof. Ludwig vom DVJJ und Professorin an der Fachhochschule Jena ausgeführt - Frau Präsidentin, Ihre Erlaubnis, zitiere ich: „Meine Vision wäre eher diejenige, dass im Vorfeld die Maßnahmen so gut funktionieren, dass im Gefängnis an sich ganz wenige Jugendliche drin sind, die dann aber massive Straftaten begangen haben und auch massive und massivste Persönlichkeitsauffälligkeiten haben.“
Das heißt also, wir wollen eine neue Ordnung haben. Erst kommt der offene Vollzug, erst kommen die Maßnahmen der Sozialtherapie, des Täter-Opfer-Ausgleichs, was das JGG so alles vorsieht, auch die Maßnahmen der Jugendhilfe, bevor die Jugendlichen wirklich in das Gefängnis kommen. Denn wir brauchen eine Resozialisierung, die vor dem Gefängnis beginnt und nicht erst drin.
(Beifall DIE LINKE)
Dabei gilt es auch - und das ist ein Appell an den Justizminister - die Unklarheiten, die im Rahmen des § 36 a des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwickungsgesetzes entstanden sind, also die Frage, wer bezahlt Maßnahmen, die die Jugendgerichte verhängen, noch einmal neu zu klären und auf eine neue Grundlage zu stellen. Es geht also hier auch darum, den Prozess, den wir in den letzten zwei, drei Jahren erlebt haben, noch einmal zu evaluieren und zu schauen, wie können wir wirklich den Resozialisierungsgedanken, den Erziehungsgedanken in den Fokus bringen.
In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute Diskussion, eine sachliche Diskussion in der Hoffnung, dass wir an einem neuen Menschenbild auch im Jugendstrafvollzug arbeiten, so dass wir am Ende den Menschen etwas mit auf den Weg geben können, denn einfach wegsperren, das kann, glaube ich, nicht die Regel sein.
(Beifall DIE LINKE)
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