Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Schulinvestitionsgesetz) 2/2

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7767


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht, Herr Dr. Voß, ich versuche das Ganze ein bisschen zu versachlichen, denn ich würde es gerne immer zurückführen, dass es offenbar bei allen Fraktionen ja einen Bedarf gibt, also ein Bedarf erkannt wird und maximal unterschiedlich die Lösungsvorschläge sind, die hier vorgetragen wurden zum jetzigen Zeitpunkt. Um das noch einmal festzuhalten: Mir widerstrebt das auch hier zu diskutieren, wer war zuerst da. Auch das ist eigentlich müßig, wenn wir uns auf Lösungen orientieren.


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das Gesetz ist aber nicht auf Lösung orientiert, sondern auf Klamauk.)


Aber jetzt sind Sie mal so gut und hören mir mal zu; ich muss doch die Möglichkeit haben, mal einen Fakt darzustellen. Unsere Fraktion hat bei der Beratung des Doppelhaushalts 2013/2014 mit niedrigeren Zinsen, die sich als richtig erwiesen haben, Änderungsanträge zum Doppelhaushalt gestellt mit dem Ziel, jeweils 15 Mio. € mehr in den Jahren 2013 und 2014 für genau diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Diese Anträge sind von der Koalition abgelehnt worden. Erstens.


(Beifall DIE LINKE)


Zweitens: Mit der Diskussion der Mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsausschuss und hier im Plenum, Dr. Voß, haben wir bekräftigt, was Herr Kuschel bestärkt hat hier in seiner Rede. Wir sind für den Schuldenabbau. Wir sind dafür auch, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung in den beiden Sondervermögen Ökologische Altlassen und Wasser- und Abwasser nicht erhöhen - jawohl Voß, das hast du richtig gemacht -, aber wir fragen uns, ob es nicht sinnvoller ist, anstatt der außerordentlichen Tilgung in dem dritten Sondervermögen, das am berechenbarsten ist, weil es planmäßig im Jahr 2023 abfinanziert ist, dieses Geld nicht stattdessen genau mit Ihrem Argument, wir müssen Vorsorge treffen, Frau Lehmann, in die Rücklage zu führen. Das wären nämlich genau die 53 Mio. €, die wir nicht zur Tilgung dieses Sondervermögens, sondern in die Rücklage, damit für den Haushalt 2015 und damit auch zur Verwendung zur Entscheidung des Parlaments zur Verfügung gestellt hätten. Das war unser Vorschlag, den haben wir im April gemacht. Den haben wir am 2. April gemacht. Das kann ich Ihnen sogar dokumentieren. Die Zeitung haben wir hier, Herr Dr. Voß.


Es findet in diesem Land in diesen Tagen eine Debatte darüber statt, dass wir nicht nur sparen können, sondern dass wir neben den freiwilligen Leistungen im Kommunalen Finanzausgleich eine zweite Großbaustelle haben, die sich aufgestaut hat in letzten Jahren. Das sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen gerade in dem Bereich der Schulen und Schulturnhallen.


(Beifall DIE LINKE)


Es gibt andere zu nennen, wo wir was tun müssen. Es gibt die Kulturinvestitionen, die seit Jahren brach liegen, es gibt generell die Sporteinrichtungen und Sportanlagen in diesem Land. Ich könnte mir vorstellen, anhand der Debatte um die Thüringer Schlösser, um unsere Kulturgüter, dass wir auch in dem Bereich Denkmalschutz neu innovativ rangehen müssen und durch auch investive Mittel verstärken müssen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da ist es doch legitim, hier auch die Debatte aufzuwerfen und zu sagen, müssen wir nicht das Verhältnis zwischen Konsolidieren und politischer Gestaltung neujustieren, angesichts hervorragender Jahresabschlüsse, angesichts guter bis sehr guter Steuerschätzungen, da muss es doch Möglichkeiten geben. Diese Debatte haben wir geführt, wie ich finde, ganz seriös um das Verhältnis, wie wir in den nächsten Jahren austarieren zwischen unseren Konsolidierungswünschen und den Vorschlägen zur Gestaltung von Politik. Deshalb ist unser Gesetzentwurf, wie ich finde, auch zeitlich an der richtigen Stelle. Da erübrigt sich, meine Damen und Herren, wie ich finde, jede politische Polemik. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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