Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder 2/2

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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6612


Herr Präsident, nur ganz kurz noch einmal. Es gab ja zwei, drei Fragen zu unserem Änderungsantrag, warum da auf einmal steht „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“. Ganz einfach, weil die Fristenregelung nämlich in diesem Gesetz geregelt ist, eben auch die Fristenregelung für das Gesetz zur Förderung der Früherkennungsuntersuchungen. Das ist der eine Aspekt, den ich Ihnen noch einmal darlegen wollte, warum das bei uns so ist, weil wir - wie gesagt - die Entfristung des Gesetzes haben wollen, was natürlich nicht heißt, dass wir auf eine Evaluation verzichten wollen.


Der Antrag der FDP, Herr Barth: Wir als Linksfraktion werden gegen Ihren Änderungsantrag stimmen. Ich will noch einmal etwas sagen zu den 3,50 € oder zu der Vergütung der Kinderärzte. Die Kinderärzte bekommen natürlich eine Vergütung, wenn sie die U-Untersuchung durchführen. Das wird gar nicht infrage gestellt, die bekommen ihre Vergütung für die U-Untersuchung. Die 3,50 € extra, die sind nur dafür da, dass sie den Zettel nehmen, ins Fax stecken oder in den Briefumschlag stecken und dann den Ärzten schicken. Wenn Sie mit Kinderärzten sprechen - und ich habe auch mit dem einen oder anderen Kinderarzt gesprochen, es war sogar eine Kinderärztin dabei -, die haben gesagt, und das geht vielleicht auch in Richtung des Ministeriums, wenn wir auf diese ganze Zettelwirtschaft verzichten könnten, wenn sozusagen mit dem Einstecken der Chipkarte von der Krankenkasse das gleich geregelt wäre, dass eine E-Mail an das Vorsorgezentrum ginge - was ja technisch gar kein großes Problem ist -, wo dann drinsteht, das Kind von Müller, Meyer, Schulze hat an der U-Untersuchung teilgenommen, dann kann man eben auch auf diese 3,50 € verzichten. Deshalb, Herr Barth, ist es ein wenig unredlich, wenn Sie hier so tun, als ob die Ärzte nicht vergütet werden. Für die medizinische Leistung werden sie vergütet. Das, was sie quasi extra machen, ist, das Fax nach Bad Langensalza schicken oder den Brief nach Bad Langensalza schicken.

Der Änderungsantrag der GRÜNEN, da gibt es Aspekte, die man unterstützen kann, beispielsweise das Fordern der Evaluation. Da gibt es aber Aspekte, die man auch sozusagen infrage stellen kann, beispielsweise die Evaluation durch die Krankenkassen. Deshalb haben wir uns entschieden, dass wir uns bei dem Änderungsantrag der Grünen enthalten. Das wollte ich hier noch einmal gesagt haben und ich hoffe, dass jetzt alles geklärt ist und dass wir ein gutes Gesetz hinbekommen und dass wir auch weiterhin so intensiv und engagiert, vor allem sachorientiert beim Kinderschutz diskutieren. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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