Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6612
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben heute das Thüringer Gesetz zur Förderung von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auf der Tagesordnung. Um dieses Gesetz hat es eine ganze Reihe von Diskussionen und Wirbel gegeben. Nicht zuletzt der Landesrechnungshof hat hier in seinem Prüfbericht einige Punkte aufgeführt, die er kritisieren möchte. Deshalb glaube ich, ist die Diskussion, die wir sowohl im Ausschuss als auch mit Fachverbänden geführt haben, zum Beispiel auch im Rahmen der Anhörung, eine recht intensive und kontroverse gewesen. Im Kern geht es darum zu organisieren oder zu klären, wie Kinder oder wie die Vernachlässigung von Kindern und die Gefährdung von Kindern erkannt werden kann, dass durch die Jugendämter und durch die Kinderärztinnen und Kinderärzte, die die U-Untersuchungen durchführen. Es hat, wie bereits gesagt, im Vorfeld viele Diskussionen gegeben. Ich will da zumindest die Position der LINKEN deutlich machen. DIE LINKE trat und tritt für einen Ausbau des Kinderschutzes ein. Das haben sie in der Legislatur durchaus gemerkt. Die hatten Anträge zur besseren Förderung von Kinderschutzdiensten, wir hatten ein Modell entworfen, was wir auch dem Plenum hier vorgeschlagen haben, zum Beispiel Mütterberatungsstellen stärker zu implementieren. Wir haben uns natürlich auch stark gemacht dafür, dass wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken wollen. Und, wir haben natürlich auch dafür plädiert, sich um die Familienhebammen, insbesondere um die Frage der Versicherungen für Familienhebammen stark zu machen. All diese Sachen haben wir im Plenum hier diskutiert, haben auch die Unterstützung der Linksfraktion gefunden und dennoch diskutieren wir heute wiederholt über den Kinderschutz und über die U-Untersuchung.
Nun hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, von dem jetzt nicht mehr so viel übrig ist. Das ist in der Tat ganz interessant, wie sich das Gesetz im Rahmen der Ausschussdebatte entwickelt hat. Die Landesregierung hatte damals vorgehabt, die U-Untersuchungen und die Nachsorge bei den Fehlmeldungen für die U-Untersuchungen von den Jugendämtern auf die Gesundheitsämter zu übertragen. Nach der Anhörung hat sich das ein wenig erledigt. Die Regierungskoalition kam zu der Erkenntnis, dass sie die Hoheit oder die Federführung weiterhin bei den Jugendämtern belassen will. Das trifft natürlich die Zustimmung der Linksfraktion. Ich will Ihnen das auch dann im Weiteren erläutern.
Zunächst aber kurz zum Bericht des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hatte einen Bericht vorgelegt, dem Landtag zugeleitet. In dem Bericht des Rechnungshofs, in dem Prüfbericht, ging es vor allem darum, dass der Rechnungshof kritisiert, dass das Verfahren der Einladung zu den U-Untersuchungen sehr fehlerhaft ist, sehr ineffizient ist, dass es hohe Kosten verursacht und dass es natürlich auch jede Menge Fehlmeldungen gibt. Aber, das war die Antwort der Linksfraktion, zum Beispiel auch in der Ausschuss-Sitzung als der Rechnungshof da war, viele der Probleme, die der Rechnungshof aufgeworfen hat, lassen sich tatsächlich beheben bzw. was auch der Fall ist, dass einige der vom Rechnungshof aufgeworfenen Probleme sich nicht mit den Mitteln und Instrumenten, die der Rechnungshof selber zur Lösung vorschlägt, beheben lassen. Eine gänzliche Abschaffung des Vorsorgesystems und des Vorsorgezentrums, kann nicht unsere Zustimmung finden. Nun stellt sich die Frage, was die Landesregierung in der ersten Zeit erörtert oder erwogen hatte, nämlich den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Wie wir dazu stehen, und da muss man natürlich sagen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst in den letzten Jahren tatsächlich auch einen Personalabbau erfahren hat. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde geschwächt. Die Kommunen haben kein Geld und viele Leistungen, die im ÖGD angesiedelt waren, können dort nicht mehr erfüllt werden. Und so verwundert es auch nicht, dass beispielsweise der Thüringer Landkreistag in seiner Stellungnahme zum Kinderschutzgesetz oder zum Früherkennungsgesetz schreibt, ich zitiere Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: Die Umstellung des Meldeverfahrens auf die Gesundheitsämter würde nicht zu mehr Effizienz und auch zu keiner Kostenreduzierung beitragen, sondern Aufwand und Kosten erhöhen. Je nach Kreisgröße ist für die im Gesetz vorgesehene Aufgabenerweiterung je Gesundheitsamt von einem zusätzlichen Personalbedarf von ein bis zwei VbE auszugehen. Also auch der Landkreistag sieht die Verlagerung vom Jugendamt auf den öffentlichen Gesundheitsdienst, auf die Gesundheitsämter kritisch, zumal ja nicht nur sozusagen hier neue Personalstrukturen geschaffen hätten werden müssen, sondern es hätte auch natürlich eine enge Vernetzung mit den Jugendämtern stattfinden müssen. All die Netzwerke, die es jetzt bereits im Bereich der Jugendämter gibt, hätten also auf den Gesundheitsdienst übertragen werden müssen, da hätten neue Netzwerke gesponnen werden müssen. Hinzu kommt natürlich, dass die Aufgabe, die die Jugendämter haben, nämlich bei Meldung über säumige U-Untersuchungen hätten ja rausgehen müssen, irgendjemand muss ja die Eltern, die Familien besuchen. Das macht der ASD in den Jugendämtern. Diese Aufgabe wäre nicht weggefallen, sie wäre nur von den Jugendämtern zum Gesundheitsamt gewechselt. Auch hier wäre nicht mit einer Kostenreduzierung zu rechnen gewesen, sondern hier wäre auch mit einem Mehraufwand zu rechnen gewesen; das also auch hinsichtlich der Kritik des Rechnungshofs, der ja sozusagen die Kosten da vor allem im Auge hatte.
Die Diskussion um den Rechnungshofbericht hat aber auch noch einmal gezeigt, dass der Rechnungshof hier tatsächlich Äpfel mit Birnen vergleicht und die Kosten, die der Landesrechnungshof für das Vorsorgezentrum veranschlagt, viel zu hoch gegriffen sind, denn die Kosten des Vorsorgungszentrums an sich sind 2,5 VbE plus ein paar Briefmarken und ein paar Briefumschläge. Die anderen Kosten, die sozusagen durch die Vorortbesuche entstehen, weil eben der ASD rausgeht zu den Familien, die entstehen ja auch weiterhin. Also auch hier greift die Kritik des Rechnungshofs ein wenig zu kurz. Kurzum, wir als Linke wollen die Beibehaltung der U-Untersuchung gerne haben, wir wollen aber auch - und jetzt komme ich zu den Änderungsanträgen, die wir im Ausschuss gestellt haben -, wir haben ja im Sozialausschuss erstens die Beibehaltung der Jugendämter gefordert, aber wir haben auch gefordert, dass beispielsweise die U3 und auch die U9 weiterhin mit in den Meldeverfahren, in den Einladungsverfahren drin mit implementiert sind. Auch das wollen wir sozusagen mit unserem Änderungsantrag, den Sie jetzt bekommen haben, weiter aufrechterhalten. Wir wollen also dieses ganze System des Vorsorgezentrums mit dem Einladungswesen erhalten. Sie haben natürlich recht, Herr Gumprecht, wenn Sie sagen, dass in den Anhörungen, sowohl in der Online-Anhörung als auch der schriftlichen Anhörung es viel Kritik gab sozusagen auch zu den ganzen Verfahren, das ist richtig. Aber ich möchte nur zum Beispiel auf die Stellungnahme des Helios-Klinikums, des Sozialpädiatrischen Zentrums, verweisen, was ja sehr, sehr klar und sehr deutlich sagt, die Einladung und die U-Untersuchungen sind sehr, sehr wichtig und eben der Kontakt zwischen den Jugendämtern, den Kinderärzten und den Familien, das ist eigentlich der Effekt, auf den man hinaus möchte, das ist der Effekt, der auch für das Sozialpädiatrische Zentrum im Fokus steht und dieser Effekt würde, wenn man das Ganze Vorsorgezentrum abschaffen und das ganze Einladungswesen infrage stellt, dieser Effekt würde aus unserer Sicht dadurch infrage geraten und in Frage gestellt.
Wir wollen also das Vorsorgezentrum erhalten und wir wollen auch die Einladung erhalten, was allerdings nicht bedeutet, Frau Ministerin, das muss man auch sagen, dass wir das ganze Verfahren kritiklos hinnehmen. Es ist ja tatsächlich so, dass viele Punkt, die sowohl der Rechnungshof als auch die Anzuhörenden in der Anhörung aufgeworfen haben, dass die ja durchaus berechtigt sind. Es gibt bislang eben keine Evaluation des Gesetzes, jedenfalls keine, die dem Landtag zugeleitet würde. Wir haben Sie in der Haushaltsanhörung für den Doppelhaushalt gefragt, wie es mit der Evaluation aussieht; da haben Sie gesagt, dass eine Evaluation geplant ist, dass die auch schon begonnen wurde. Ergebnisse davon sind uns bislang nicht bekannt und eine Evaluation des Gesetzes sollte es aus unserer Warte durchaus geben. Daran darf kein Weg vorbeifahren. Die Recherche bzw. der Bericht des Landesrechnungshofs, der kann natürlich keine Evaluation ersetzen.
Ein weiterer Punkt, der auch immer wieder diskutiert wurde, ist zum Beispiel die Frage: In welchem Ton sind denn zum Beispiel die Einladungsbriefe formuliert? Da sagen wir, ja, Frau Taubert, auch so ein Einladungsbrief für säumige Eltern, die bei der U-Untersuchung nicht waren, so ein Brief kann auch freundlich formuliert sein, der kann Hilfeangebote in sich tragen, der kann sozusagen auf Hilfsangebote verweisen. Aber das ist auch ein Punkt, den wir schon seit mehreren Jahren kritisieren, der auch von Eltern stark kritisiert wird. Das ist zum Beispiel eine Sache, die eigentlich schon längst hätte erledigt werden können.
Des Weiteren muss man natürlich sagen, dass auch seitens des Vorsorgezentrums es allem Anschein nach kein ernsthaftes Bemühen gibt, die Fehlmeldungen an sich zu reduzieren. Das ist, glaube ich, eines der größten Probleme, an dem wir arbeiten müssen, an dem das Ministerium auch arbeiten kann; es gibt diverse Möglichkeiten. Ich glaube, dass wir, wenn wir die Fehlmeldungen reduzieren, dass wir dann auch der Kritik an dem ganzen Vorsorgezentrum und der Kritik an dem Verfahren auch ein wenig abhelfen können. Was ganz wesentlich wäre für diesen Punkt, wäre ein Abgleich der Meldedaten. Wenn wir ein Verfahren finden könnten, wie wir beispielsweise über die Meldedaten der Einwohnermeldeämter die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen regeln, wäre das vielleicht einfacher als der bisherige Weg, den wir jetzt haben über die Krankenkassen. Da gibt es gesetzliche Krankenkassen, gibt es private Krankenkassen. Nicht alle Kinder sind versichert - leider-, nicht alle sind bei den gesetzlichen Krankenkassen, das ist auch ein großes Problem. Das führt eben dazu, dass einige Kinder gar nicht im Fokus sind bzw. das führt im Zweifelsfall dazu, dass einige doppelt eingeladen werden, obwohl sie die Untersuchungen wahrgenommen haben, an den Untersuchungen teilgenommen haben.
Diese Kritik am Früherkennungsgesetz teilen wir, die müssen wir auch vortragen. Wir erwarten auch von der Landesregierung, dass all diese Punkte erfüllt werden, dass auf sie eingegangen wird. Im Großen und Ganzen steht für die Linksfraktion fest: Wir wollen am Vorsorgezentrum festhalten. Für uns ist das ein wichtiger Baustein im Rahmen des Kinderschutzes. Wir wollen aber den Kinderschutz nicht nur auf das Vorsorgezentrum reduzieren, sondern - ich hatte es angesprochen - da geht es eben auch um die Frage der Kinderschutzdienste, da geht es um Vernetzung, da geht es um viele andere Sachen. Es geht auch um die Frage, wie Informationen schnell und zügig zwischen Kinderärzten, Jugendämtern und dem Vorsorgezentrum ausgetauscht werden. Das sind Punkte, die man durchaus diskutieren und lösen kann.
Wir stimmen dem Gesetz zu. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag, den wir heute hier vorgelegt haben, auch die U3 und die U9 weiterhin in dem Vorsorgeverfahren berücksichtigt wissen. In diesem Sinne werbe ich für Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag und hoffe, dass wir zum Thema Kinderschutz noch das eine oder andere Mal diskutieren und vielleicht auch die Kritik, die von den Anzuhörenden gekommen ist, in den nächsten Jahren ernst nehmen und dieser Kritik den Boden entziehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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