Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6201
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Vorschlag, die Vorlage des Thüringer Ausführungsgesetzes, ist eine, rein technisch betrachtet, ja nur formale Angelegenheit, aber hinter dieser formalen Angelegenheit stehen natürlich auch politische Wirkungsweisen und politische Entwicklungen, auf die damit auch eingegangen wird. Es ist ja nun nicht so, dass die Bundesregierung einfach so sagt, wir wollen die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett übernehmen, weil es dafür keine Notwendigkeit gibt, sondern die zunehmende Altersarmut und die zunehmenden Steigerungsraten im Rahmen des Niedriglohnsektors und der Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse führen natürlich dazu, dass die Altersarmut immer mehr steigt und die bisherigen Tragzahlen, die die Kommunen, das Land und der Bund tragen müssen, die führen natürlich zu Kostensteigerungen seitens der Kommunen, und das können die Kommunen, die ja nur sehr begrenzte kommunale Haushaltsmittel haben, schlicht einfach nicht abfangen. In diesem Sinne ist es sehr, sehr gut und sehr sinnvoll, dass die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernommen werden, wenngleich natürlich nicht mal jeder zweite Anspruchsberechtigte seine Ansprüche auf Grundsicherung im Alter auch einlöst. Das, denke ich, müssen wir hier auch noch mal miteinander besprechen, wie wir diese Dunkelziffer von Rentnerinnen und Rentnern, die ihre sozialrechtlichen Ansprüche gar nicht wahrnehmen, wie wir dazu kommen, dass die doch tatsächlich mindestens auf diesen Regelsatz aus dem SGB XII hochgestuft werden. Im Großen und Ganzen ist die Übernahme der Kosten schrittweise bis zum Jahr 2014 durch den Bund für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine durchaus positive Sache. Das wollen wir als LINKE auch nicht weiter behindern oder torpedieren.
Wir möchten nur vor allem unseren Fokus darauf legen, zu sagen, das Geld muss zweckgebunden an die Kommunen überwiesen werden und es muss zeitnah überwiesen werden. Ein solches Debakel, wie wir das mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erlebt haben, wo ja auch die Thüringer Landesregierung sich gegen den Gesetzentwurf der LINKEN gesperrt hat, die also eine Zweckbindung der Mittel vorgesehen hat. So ein Debakel brauchen wir nicht noch einmal. In Erfurt wurden über 800.000 € aus dem Bildungspaket in den Straßenbau investiert, gerade weil es eben keine Zweckbindung gab. Das ist, denke ich, für uns eine der wichtigsten Punkte, dass die Kommunen Geld mit einem Verwendungszweck Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung überwiesen bekommen und eben dass das Abrechnungsverfahren nicht, wie das bislang ist, über zweieinhalb bis drei Jahre rückwirkend stattfindet, sondern dass man da zeitnah ein Abrechnungsverfahren bekommt, weil die Kommunen eben nicht so viel Geld haben, dass sie das im Vorfeld auszahlen können. Von daher werden wir im Ausschuss sicherlich noch das eine oder das andere dazu besprechen technisch. Von uns als Links-Fraktion gibt es dazu die Zustimmung, wir würden es auch gerne an den Ausschuss überweisen. Natürlich werden wir dazu auch eine Anhörung machen. Der Gemeinde- und Städtebund wird ja immer angehört von uns. Aber ich denke, dass im Großen und Ganzen mit dem Gesetz nur eine technische Veränderung einhergeht und wir als LINKE stimmen dem zu. Bei all den Schwierigkeiten, die wir auch mit dem SGB XII haben, das ist von uns nicht ganz kritiklos zu betrachten, aber da kommen wir dann sicherlich in der Debatte im Ausschuss noch einmal dazu. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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