Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

RedenSabine BerningerHunde

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3570 -
dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses
- Drucksache 6/5131 - korrigierte Fassung -
ZWEITE BERATUNG

Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktion! Herr Grob, ich habe schon mal so einen Wesenstest mit meinem Hund Bella, die jetzt leider nicht mehr da ist, durchgeführt. Anlass war der damalige Gesetzentwurf von Innenminister Huber, der auch große und schwere Hunde zu gefährlichen Hunden erklären lassen wollte. Meines Wissens 2012 hat dann das damals noch CDU geführte Innenministerium eine Wesenstestverordnung herausgegeben. Also es gibt eine richtige Verordnung, wo drin steht, wie so ein Wesenstest durchgeführt werden soll. Das Ergebnis des Wesenstest mit meiner Bella war damals, dass die eigentlich ein Schaf ist.

Herr Thamm - ist er noch da? - hat uns ja unterstellt, wir hätten des Änderungsantrags der CDU-Fraktion vom 20.09. bedurft, um unsere Regelung aufzuschreiben, dass wir die Rasseliste abschaffen. Ein bisschen stöbern in der Parlamentsdokumentation hätte vielleicht geholfen, Herr Thamm, am 24.09.2010 hat die Fraktion DIE LINKE bereits hier im Thüringer Landtag einen Antrag vorgelegt, der Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz der Thüringer Bevölkerung vor Tiergefahren vorsah und in dem wir schon damals Hunde für gefährlich erklären wollten, die gefährliche Verhaltensweisen an den Tag legen. Als das Gesetz galt - im Juni 2011 ist das Tiergefahrengesetz verabschiedet worden, im September in Kraft getreten - haben wir am 6. August 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vorgelegt, in dem wir auch wieder die Gefährlichkeit von Hunden an ihrem Verhalten festmachen wollten. Also wir waren nicht auf Ihren Änderungsantrag angewiesen, um aufzuschreiben, wie wir das jetzige Gesetz verändern wollen.

Meine Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist jetzt fast acht Jahre her, dass dieser schlimme Vorfall in Oldisleben passiert ist, bei dem ein dreijähriges Mädchen von vier Hunden totgebissen wurde. Das hat ganz großes Erschrecken hervorgerufen und hat dann auch zu einer Debatte um die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, geführt, die nicht immer von Objektivität geprägt war. Also es war sehr viel Angst, sehr viel Unkenntnis, sehr viel Entsetzen, was diese Debatte geprägt hat, und zwar nicht nur in der politischen Landschaft, auch in den Medien, muss man sagen. Das hat zu einer Stimmung geführt, die dann quasi dazu geführt hat, dass ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wurde, wie wir es jetzt seit 2011 hatten.

Wir haben 2010 und 2011 auch umfangreiche Anhörungsverfahren zu den vorliegenden Gesetzentwürfen durchgeführt. Damals hatte ja die CDU-Fraktion schon das von Minister Huber vorgelegte Gesetz nach der ersten Anhörung in einer veränderten Variante vorgelegt. Dazu gab es dann wieder eine mündliche und schriftliche Anhörung. Schon damals, 2010 und 2011, waren sich nahezu alle Expertinnen und Experten einig, dass eine Halterkunde der bessere Weg ist, um Gefahren vorzubeugen, die von Hunden ausgehen können. „Halterkunde statt Rasseliste“ ist seit mehreren Jahren der Slogan, den zum Beispiel auch die SOKA Freunde Thüringen haben, weil die meinen: Erst den Hund kennenlernen und dann urteilen, und wenn man sich einen Hund hält, dann muss man den eben auch kundig ausbilden, erziehen und halten.

Im Frühjahr 2017 hat dann - als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag - nach Befassung mit der Sache im Innenministerium und im Ergebnis dessen die Landesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rasseliste zwar noch vorsah, allerdings die Widerlegung der Gefährlichkeit per Wesenstest ermöglichen sollte.

Ich habe in der Debatte damals schon - also im April 2017 war das, glaube ich - unter anderem anhand der aktuellen Beißstatistik nachgewiesen, dass statistische Zahlen nicht dazu führen, dass man zu der Erkenntnis kommt, vier bestimmte Hunderassen seien die per se besonders gefährlichen. Ich habe das damals ein bisschen überspitzt dargestellt: Der Schäferhund hatte in 2015 achtmal so oft leichte oder schwere Verletzungen hervorgerufen wie alle Hunde - 659 waren das 2015 - der als gefährlich verrufenen Rassen.

Ich bin sehr dankbar, dass es mit den Koalitionsfraktionen gelungen ist, diesen Prozess noch mal in Gang zu setzen, den Herr Adams in der Berichterstattung beschrieben hat, dass wir uns eben noch mal sehr ausführlich mit Expertinnen und Experten unterhalten haben, nicht nur in den Innenausschusssitzungen, sondern auch daneben noch bei Beratungsgesprächen usw.

Das Ergebnis, das uns jetzt vorliegt, ist eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss, die das Gesetz dergestalt ändern will, dass die Rasseliste endlich gestrichen wird und dass wir die Gefährlichkeit von Hunden anhand ihres Verhaltens festmachen wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir finden diese veränderte Regelung in § 3 Abs. 2. Wir haben da, das können wir ganz freimütig zugeben, auch ein bisschen in Niedersachsen und Schleswig Holstein abgeschrieben, denn warum soll man neue Formulierungen erfinden, wenn sie woanders schon gut stehen. Ich habe auch nach diesem Entschluss im Innenausschuss noch mit Leuten gesprochen. Ich spreche ja nicht nur mit Hundehalterinnen und Hundefreundinnen, sondern auch mit Menschen, die skeptisch gegenüber Hunden sind. Natürlich wird dort die Sorge geäußert, dass man jetzt warten muss, bis etwas passiert ist.

Wir haben das natürlich auch in unseren innenpolitischen Runden diskutiert, und wir haben dafür präventive Regelungen in das Gesetz reingeschrieben. Dass der AfD-Abgeordnete hier sagt, das sei nicht ausreichend und gäbe es nicht, belegt ganz eindeutig, dass er sich quasi an den Debatten nicht beteiligt hat. Noch am 24. August zur mündlichen Anhörung hat der Abgeordnete Henke für die AfD erklärt, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes sei überflüssig wie ein Kropf und er wolle das Gesetz mit der Rasseliste beibehalten. Dass sich jetzt der Wind gedreht hat, das merkt man an der Rede, die er heute gehalten hat, aber inhaltlich war da nicht viel zu holen.

Wir haben nun einen Mix, die Gefährlichkeit eines Hundes wird an seinem Verhalten festgemacht, und wir haben natürlich auch vorbeugende Regelungen drin, einmal in § 5 Abs. 4. Dort steht, dass die Behörde tätig werden kann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Haltung des Hundes geeignet ist, ihn gefährlich werden zu lassen. Dann hat die Behörde die Möglichkeit, einen Sachkundenachweis anzuordnen.

Darüber hinaus steht in § 8 Abs. 1, und das war in der Regelung des vorherigen, des bis jetzt geltenden Gesetzes auch schon ähnlich, wenn es Anhaltspunkte für die Behörde gibt, dass ein Hund Verhaltensweisen an den Tag legt, die den Verdacht nahelegen, dass er gefährlich ist, dass die Behörde einen Wesenstest anordnen kann.

Und die dritte Möglichkeit, die hat Dirk Adams gerade eben schon erwähnt, ist die in § 5 Abs. 5 formulierte Regelung, die es den Gemeinden ermöglicht, Hundehalterinnen, die einen Sachkundennachweis vorlegen, die Hundesteuer zu ermäßigen. Wir wissen, dass das eine Regelung ist, die die Gemeinden ganz freiwillig im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung machen, aber es ist einmal von uns als Gesetzgeber, finde ich, ein gutes Zeichen und ein Appell an die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter und eben auch ein Zeichen an die Gemeinden, dass sie in dieser Entscheidung frei sind und nicht ein Rechnungshof kommen kann und sagt, ihr hättet die Hundesteuer aber nicht ermäßigen dürfen.

Wir konnten uns nicht darauf einigen, die Sachkunde verbindlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter einzuführen. Das ist eine Forderung, die Hundeexperten auch äußern. Dazu konnten wir keinen Konsens finden. Ich persönlich finde das ein bisschen schade, aber so geht Demokratie. Aber dieser Mix aus den Maßnahmen ist meines Erachtens ein guter Mix von Reaktion und Prävention.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei allen bedanken, die sich jetzt mittlerweile über sieben Jahre lang um dieses Gesetz bemüht haben, darum gestritten und gekämpft haben, dass eben diese wissenschaftlich unsinnige Rasseliste aus dem Gesetz rauskommt und man Regelungen einführt, die auch tatsächlich geeignet sich, den Sinn und Zweck dieses Gesetzes zu erfüllen, nämlich Gefahren, die von Hunden ausgehen können, vorzubeugen. Herzlichen Dank an die Anzuhörenden, an die Expertinnen und Experten, an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch an die Kollegen der CDU, die ich in den Debatten als sachlich sehr, sehr bemüht erlebt habe.

Letzte Woche hat eine Hundetrainerin aus dem Eichsfeld geschrieben, diese Entscheidung jetzt sei der Beweis dafür, dass sich kämpfen doch lohnt. Und ich finde, es ist ein ganz guter Beweis dafür, dass Demokratie funktioniert. Es ist nur so, dass man eben sehr, sehr viel Geduld haben muss. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt endlich an diesem Schritt sind. Ich bitte Sie alle der Beschlussempfehlung und der Gesetzesänderung zuzustimmen. Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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