Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4819
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor etwas mehr als einem Jahr trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Insbesondere die mit diesem Gesetz eingeführte Rasseliste hat im Vorfeld der parlamentarischen Beratung, auch während der Beschlussfassung zu erheblicher Kritik von Hundebesitzern, Tierschützern und Sachverständigen geführt. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Festlegung, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ohne die Möglichkeit der Widerlegbarkeit per Gesetz als gefährlich gelten, ebenso Kreuzungen der Rassen untereinander.
Zahlreiche Sachverständige haben deutlich gemacht, dass eine solche Zuschreibung fachlich nicht begründet werden kann. Die Fokussierung auf diese fünf Rassen ist auch vor dem Hintergrund des proklamierten Zieles des Gesetzes vollkommen ungeeignet.
(Beifall DIE LINKE)
Beißstatistiken der Länder offenbaren, dass es eben nicht diese fünf Rassen sind, die für Vorfälle mit Hundeattacken die Hauptverantwortung tragen. Nun ist ein Jahr vergangen und die Kritik ist nicht abgerissen. Der aus dem Verbot des Besitzes, des Handels und der Zucht von fünf namentlich genannten Hunderassen erwachsene Kastrationszwang wurde durch die Landestierärztekammer abgelehnt. Ordnungsbehörden der Gemeinden verweisen auf erhebliche Defizite in der Umsetzung und gestiegene Kosten. Dass Hunde gefährlich sein können, ist unbestritten. Daraus erwächst eine Verantwortung für Hundehalter, diese Gefahr auszuschließen. Hier muss schließlich auch der Staat eingreifen, um einen Rahmen für die Verantwortungswahrnahme zu schaffen, der Hundehalter auch in eine gesetzliche Pflicht nimmt. Leinen- und Maulkorbzwang bei genügend vorhandenen Freilaufflächen, Chipverpflichtung, Halterhaftpflichtversicherung und Sachkundenachweis sind für uns geeignete Mittel.
Wie sehr die Verantwortung beim Hundehalter liegt und wie ähnlich die Gefahren sind, die von Hunden unterschiedlichster Rassen ausgehen können, zeigen viele bekannt gewordene Beißvorfälle in Thüringen, zuletzt der am 31. August in Apolda, bei der ein Riesenschnauzer-Labrador-Mischling einen elfjährigen Jungen schwer verletzte, und der Vorfall mit einem Dobermann im Landkreis Sömmerda in dieser Woche, bei dem ein kleiner Junge leicht verletzt wurde.
Wir müssen ordnungsrechtliche Regelungen stärken und in den Mittelpunkt rücken, die tatsächlich sachgerechte, fachlich begründete, durchsetzbare und vor allem zweckmäßige Gebote und - wo notwendig - auch Verbote zum Inhalt haben. Die Absicht aber, Hunderassen de facto aussterben zu lassen, suggeriert auf sehr populistischem Niveau, mehr Sicherheit. Mehr Sicherheit schafft sie aber tatsächlich nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte noch ein Wort zur Genese des Gesetzes, über das wir heute streiten, sagen. Wenn ich mich richtig erinnere, war es eine Art Kuhhandel zwischen den Regierungskoalitionsfraktionen, das uns dieses untaugliche Gesetz verschaffte. Die SPD wollte partout die Rasseliste durchsetzen und im Gegenzug setzte sich die CDU bei ihren Vorstellungen zur Polizeistrukturreform dann mit der Verabschiedung des POGs durch. Da ist Murks gegen Murks getauscht worden.
(Beifall DIE LINKE)
Ich denke, wir haben heute die Gelegenheit, da, wo gesetzliche Regelungen unzweckmäßig und nicht sachgerecht sind und als solche erkannt werden, auch korrigierend einzugreifen als Parlament. Dies beabsichtigen wir mit Ihnen gemeinsam, um mit Sachverständigen im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss zu der heute eingereichten Vorlage zu diskutieren, und wir hoffen auf ein Umdenken. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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