Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4819
Danke, Frau Präsidentin. Herr Fiedler, staatstragend muss man nicht sein, bloß weil man Vorsitzende eines Ausschusses ist.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kann man.)
Sie sind auch nicht immer staatstragend und Sie sind PKK-Vorsitzender, meine lieber Kollege.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt, ich bin auch Vorsitzender des Ausschusses.)
Herr Fiedler, quantitative Gründe sind eben keine Argumente, um ein solches Gesetz zu rechtfertigen. Dass Thüringen eines von nur zwei oder drei Ländern war, die noch nicht ein Rasselistengesetz hatte, heißt nicht zwingend, dass Thüringen eine Rasseliste hätte einführen müssen und heißt erst recht nicht, dass eine Rasseliste sachlich gerechtfertigt ist.
Uns sind möglicherweise, und bei § 11 Abs. 1, Herr Hey, gestehe ich das zu, handwerkliche Fehler unterlaufen. Das ist uns jetzt aufgefallen, als Sie es gesagt haben, das ändern wir auch. Aber uns sind keine Fehler unterlaufen, was die Frage des Wesenstests angeht oder was die Rechtfertigung einer Rasseliste angeht. Da muss ich Ihnen einfach Populismus vorwerfen, Herr Hey. Wenn die Rasseliste tatsächlich ein vernünftiger Grund ist, wenn die Rasseliste tatsächlich zum Schutz von Menschen führte und die Landesregierung oder Sie oder Herr Kellner dies nachweisen könnten, dann tun Sie das bitte. Dann überweisen Sie unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss, dann können Sie Zahlen vorlegen, die Ihre Rasseliste rechtfertigen, aber ich glaube, solche Zahlen gibt es nicht.
(Beifall DIE LINKE)
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