Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4819
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und Verzeihung, dass ich kurz nicht im Raum war.
Herr Hey, das kommt eben davon, wenn die fachliche Zuständigkeit in Ihrer Fraktion nach einem Nachnamen ausgewählt wird und nicht nach Sachkenntnis.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben ja die letzte Debatte begonnen mit, Sie wurden beauftragt zu sprechen zum Thema Tiere, weil Sie Hey heißen. Herr Gentzel kann offensichtlich nicht einmal Ihren Namen richtig schreiben.
Herr Hey, Ihr Beispiel mit dem Auto. Wenn Sie schon so eine Automarke kreieren oder erfinden, dann bestehe ich darauf, dass das Auto „die Berninger“ heißt.
(Beifall DIE LINKE)
Ihr Beispiel mit dem Auto geht nach hinten los. Das ist völlig am Thema vorbei und kein sachgerechtes Beispiel. Wenn nämlich ein Auto, was es in der Auflage von 300.000 Exemplaren gäbe in der Bundesrepublik Deutschland, keine Bremsen hätte, würde es vom TÜV nicht zugelassen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich habe nicht gesagt, es hat keine Bremsen.)
Doch, keine oder schlechte Bremsen, dann würde es vom TÜV nicht zugelassen. Auch die MDR-Meldung von voriger Woche, die ich sehr wohl gelesen habe, belegt nicht, dass das Gesetz wirkt, dessen Ziel es ja ist, mehr Sicherheit für die Thüringer Bevölkerung vor Tiergefahren zu erreichen. Ziel des Gesetzes ist nicht die Frage, dass sich soundsoviele Hundehalter freiwillig melden, Ziel ist mehr Sicherheit, Beißvorfälle zu verhindern, und dass das nicht passiert, können wir sehr anschaulich gerade in den letzten vier Wochen sehen.
Ich will Ihnen mal ein paar Beispiele aufzählen: 21.09.2012 - Ein Kind ist in Weißenborn-Lüderode von einem Schäferhund angefallen und durch Bisse schwer im Gesicht verletzt worden. 07.10.2012 - Ein dreizehnjähriger Junge ist in Erfurt von einem Ridgeback-Schäferhund in den Oberschenkel gebissen worden. 08.10.2012 - In Weißensee im Landkreis Sömmerda ist ein fünfjähriges Kind von einem Schäferhund verletzt worden, das Tier hat das Mädchen angesprungen und in den Oberarm gebissen.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Frau Berninger …
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Am Ende, Frau Präsidentin. 15.10.2012 - In Jena wurde ein Zeitungsausträger von einem Hund gebissen, laut Polizeiangaben verletzte sich der 31-Jährige dabei leicht. Das ist eine Aufzählung von Vorfällen mit Hunden seit der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs, die eine mediale Öffentlichkeit erfahren haben. Auf einen weiteren werde ich noch gesondert eingehen. Es kann auch angenommen werden, Herr Hey, dass die Anzahl der Beißvorfälle in den letzten vier Wochen noch höher liegt. Sie haben aber alle eines gemeinsam, es sind keine Hunde der sogenannten Rasseliste nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des geltenden Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren beteiligt gewesen. Ist das ein Erfolg des Gesetzes - vielleicht interpretieren Sie das so - und der darin enthaltenen Rasseliste? Ich glaube nicht.
Der Abgeordnete Adams hat in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs ausgeführt, dass eine Diskussion über Beißstatistiken nicht weiterhelfe, da jeder Beißvorfall „den Gesetzgeber dazu bringen müsse, aktiv zu werden“. Das ist letztlich auch die entscheidende Frage, in welchem Maß der Gesetzgeber auf potenzielle Gefahren, die das Leben mit sich bringt, reagiert. Offensichtlich kommen weder Herr Adams und auch nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Idee, aus den zitierten Beißvorfällen abzuleiten, das Halten von Schäferhunden zu verbieten. Offensichtlich wird eine solch drastische Reaktion selbst als vollkommen unverhältnismäßig angesehen, das wäre sie freilich auch meines Erachtens. Das ist letztendlich eben auch der verfassungsrechtliche Rahmen unseres gesetzgeberischen Handelns zur Gefahrenabwehr, die Verhältnismäßigkeit, Herr Adams.
Es stellt sich die Frage - und da müssen wir einen Blick auf die Beißstatistik werfen, um auf Ihr Ansinnen, Herr Adams, zu reagieren -, warum es der Thüringer Gesetzgeber für verhältnismäßig ansieht, vier Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden, die unverhältnismäßig wenig an Beißvorfällen beteiligt sind, de facto auszurotten, und warum andererseits sehr vielen anderen Hunderassen und Mischlingshunden, die überproportional an Beißvorfällen beteiligt sind, das sogenannte Recht auf den ersten Biss, um im Sprachgebrauch der CDU und des Innenministers zu bleiben, zugestanden wird. Unser Gesetzentwurf kommt zu dem Ergebnis, dass diese Unterscheidung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eben nicht angemessen ist. Wie auch im Übrigen ein generelles Verbot des Haltens von Hunden, die wie auch immer in Gruppen klassifiziert würden, unverhältnismäßig wäre, um das mal sehr zugespitzt zu formulieren.
Der Innenminister unterstellt der Fraktion DIE LINKE - ich zitiere -. die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts völlig außer Acht gelassen zu haben. Das genaue Gegenteil aber ist der Fall, Herr Geibert. So hat das Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 in einem Urteil zu den Rasselisten ausgeführt, Zitat: „Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und Einfuhrgesetz erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen.“
Eine solche Evaluation hat es aber weder in Bayern noch in einem anderen Bundesland gegeben. Es ist nicht nachgewiesen, dass diese vier oder in Bayern 19 Hunderassen tatsächlich von der genetischen Konstitution her besonders gefährlich bzw. gefährlicher sind als andere Hunde.
Das Bundesverfassungsgericht geht also erst einmal davon aus, dass eine begründete Rasseliste zulässig ist, meldet aber zugleich Zweifel an der Begründetheit an und mahnt den Gesetzgeber, diese bestehenden Zweifel auszuräumen. Anderenfalls ist, und das ist die logische Konsequenz, eine Rasseliste eben auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Der Thüringer Landtag hat die Gefährlichkeit der Hunde nach § 3 Abs. 2 Satz 1 überprüft, nämlich im Rahmen einer Anhörung von Sachverständigen, Expertinnen, Hundehalterinnen. Nur hat der Landtag eben leider die vorliegenden Stellungnahmen falsch bewertet oder gar ignoriert und damit, Herr Geibert, tatsächlich die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts außer Acht gelassen.
Nun noch einmal drei Zitate von Sachverständigen zu Ihrer Erinnerung. „In der Veterinärwissenschaft ist es heute unbestritten, dass die Rasse eines Hundes grundsätzlich nichts über seine Aggressivität auszusagen vermag. Bestimmende Faktoren sind die Haltung und Erziehung des Hundes. Gerade die zu Unrecht als Kampfhunde stigmatisierten American Staffordshire oder Staffordshire Bullterrier gelten als ausgesprochen kinderlieb und eignen sich bei verantwortungsvoller Haltung und Erziehung ideal als Familienhunde,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Kinderlieb.)
führte der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen aus.
(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das ist auch so.)
Die Landestierärztekammer Thüringen äußerte sich wie folgt: „Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte Hunderassen per se aggressiv sind. Darauf haben wir Tierärzte seit Jahren immer wieder hingewiesen. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vielmehr durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur individuell zu beurteilen.“
Ein weiteres Zitat: „Verhaltensbiologisch ist die gefährliche Rasse nicht zu benennen. Es ist naturwissenschaftlich so unsinnig wie unbewiesen, einer Hunderasse a priori, also ohne Berücksichtigung der fein differenzierten Verzahnung von genetisch bedingten Handlungsbereitschaften und den obligatorischen Lernvorgängen eine gesteigerte Gefährlichkeit zuzuschreiben. Rassenkataloge, die Hunde mit gesteigerter Gefährlichkeit auflisten, sind irreführend, weil der Objektivität entbehrend. Sie fördern darüber hinaus einen Hundemissbrauch, indem sie bestimmte Rassen für eine bestimmte Klientel erst attraktiv machen.“, meinte Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen von der Universität Kiel.
Nun begründen Sie ja die Rasseliste nicht alleinig mit der Quantität der Beißvorfälle, sondern mit der Qualität, in dem Fall mit dem Vorkommen von schweren bis zu tödlichen Verletzungen. Statistiken hierzu sind nur ausschnitthaft verfügbar und ergeben nur zusammengefasst ein Bild, das aber wiederum alles andere als klar bezeichnet werden kann. So weisen Statistiken einzelner Bundesländer aus, dass sich beispielsweise der Anteil der sogenannten Rasselistenhunde mit Beißvorfällen an deren Gesamtpopulationen nicht signifikant von den Durchschnittsanteilen anderer Rassen unterscheidet. Der Anteil der auffällig gewordenen Schäferhunde, Dobermann, Rottweiler und auch zum Beispiel des Siberian Husky liegen zum Teil deutlich über diesem Durchschnitt. Aber auch, Herr Hey und Herr Gentzel, die Schwere der Verletzungen belegt nicht eine besondere Gefährlichkeit der als Kampfhunde verschrieenen Hunderassen.
In Thüringen lag die Anzahl der schwerverletzten Menschen in Abhängigkeit der jeweils vorfallsverursachenden Hunde im Jahr 2011, also dem letzten Referenzjahr, in dem das jetzt geltende Gesetz entweder noch nicht in Kraft war oder Übergangsfristen galten und somit keine Wirkung entfaltete, lag die Anzahl im Durchschnitt bei etwa 15 Prozent. Der Anteil der Hunderassen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 lag hingegen bei etwa 14 Prozent, also etwas unterhalb des Durchschnitts. Beim Deutschen Schäferhund und Mischlingen betrug dieser Anteil hingegen 16 Prozent, ein wenig mehr als der Durchschnitt, beim Labrador und Labrador-Mischungen bei 18 und beim Golden Retriever und Mischungen mit diesem Hund immerhin bei 23 Prozent, und das rassebezogen auch bei einer sehr viel höheren Zahl an Beißvorfällen. Und diese Tendenzen sind vergleichbar mit den Statistiken der Jahre zuvor.
Herr Abgeordneter Dirk Adams will zwar über diese Statistiken nicht reden, weil sie offenkundig mit seinen Zielpositionen nicht in Einklang zu bringen sind, aber Politik aus dem Bauch heraus und auf der Grundlage tradierter Vorstellungen von Hunden als Kampfhunde genügt eben der Begründungspflicht für einen Gesetzgeber, auch gemessen am Bundesverfassungsgerichtsurteil, ganz eindeutig nicht.
Auf einen weiteren Punkt Ihrer Kritik an unserem Gesetzentwurf möchte ich noch eingehen und damit - wie schon angekündigt - einen weiteren Beißvorfall in Thüringen aus den vergangenen vier Wochen benennen. Der Innenminister hatte uns vorgeworfen, eine Regelung vorzuschlagen, „die vorsieht, dass ein Hund sich erst als bissig erwiesen hat, bevor er als gefährlich im Sinne des Gesetzes gilt.“ Dadurch würde das Recht auf den ersten Biss wieder eingeführt werden. Und weiter hat der Herr Geibert zu unserem Gesetzentwurf gesagt: „Dort ist vorgesehen, dass auch ein Hund, der sich als bissig erwiesen hat, im Nachgang durch einen Wesenstest doch noch widerlegen kann, dass er gefährlich ist. Pointiert ausgedrückt: Der Hund bzw. der Halter kann nachweisen, dass der Hund lediglich einen schlechten Tag hatte, als er zugebissen hat.“ Ähnliches hatten in der Debatte auch andere Abgeordnete geäußert. Wie absurd und falsch diese Kritik ist, wird in einer Meldung des MDR vom 12.10.2012 deutlich: „In Neustadt an der Orla ist eine Frau von einem Jagdhund angefallen und schwer verletzt worden. Die 57-Jährige sei mit mehreren Bisswunden in ein Krankenhaus gebracht worden, so die Polizei. Der Hund gehörte dem Nachbarn der Frau, sie habe regelmäßig mit dem Tier gespielt. Gestern sei der Jagdhund dabei unvermittelt auf die Frau losgegangen. Es werde jetzt geprüft, wie gefährlich das Tier für Menschen ist.“ Das, meine Damen und Herren, ist die gültige Rechtslage.
Wenn ein Tier einen Menschen gebissen hat, diesen leicht oder schwer verletzt hat, wird erst noch zunächst geprüft, ob das Tier gefährlich ist. Die Behörde muss also den Nachweis der Gefährlichkeit des Hundes noch erbringen, obwohl er zugebissen hat, was im übrigen nur bei 31 von 482 vorfallverursachenden Hunden im Jahr 2011 der Fall gewesen ist. 20 davon waren Hunde der sogenannten Rasseliste. Mit unserem Gesetz hingegen drehen wir dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis um, meine Damen und Herren. Für einen Hund, der gebissen hat, soll grundsätzlich die gesetzliche Annahme dessen Gefährlichkeit gelten, die dann aber widerlegt werden kann. Also es muss nicht erst geprüft werden, sondern es gilt die Annahme der Gefährlichkeit. Und für die Widerlegung liegt dann die Verantwortung dafür beim Besitzer des Hundes, der dafür notwendigerweise einen Wesenstest absolvieren muss. Einzig Herr Abgeordneter Bergner hat diesen Unterschied meines Erachtens erkannt und in der Tat auf ein durchaus wichtiges Problem, nämlich das des Vollzugs, hingewiesen. Dabei aber, Herr Bergner, verkennen Sie, dass auf der von uns vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage zunächst ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen werden muss und die Verpflichtungen wie Sachkundenachweis und der Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit nicht unmittelbar dem Biss, sondern der Rechtskraft des Bescheids folgen. Folgten Sie unserem Vorschlag, hätte die Behörde das Recht und die gesetzliche Pflicht, anders als nach der gegenwärtigen Rechtslage, ohne weitere Prüfung einen derartigen Bescheid zu erlassen, also die Gefährlichkeit per Bescheid festzustellen. Vor diesem Hintergrund weise ich Ihre Kritik, meine Herren Geibert, Adams und Hey, an unserem Gesetzentwurf wiederholt als populistisch und in der Sache falsch in aller Deutlichkeit zurück.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich möchte auch ins Protokoll.)
Wenn Sie darauf bestehen, Herr Gentzel, Sie auch.
Es sollte uns, meine Damen und Herren, wert sein, angesichts der einhelligen fraktionsübergreifenden Auffassungen im Landtag, dass jeder Beißvorfall mit Verletzungen ein Vorfall zu viel ist.
(Beifall DIE LINKE)
Es sollte uns wert sein, gegebenenfalls verwaltungsverfahrenspraktische Hürden zu meistern und nicht stattdessen auf unsachgemäße und unverhältnismäßige Regelungen zu bestehen, die nur ein vermeintliches Gefühl von mehr Sicherheit suggerieren sollen, anstatt tatsächlich einen Beitrag zu mehr Sicherheit zu leisten. In diesem Sinne beantrage ich nochmals - in der ersten Lesung haben Sie, verehrte Damen und Herren der CDU und SPD, es abgelehnt und jetzt gerade haben Sie, Herr Hey, ein bisschen bejammert, dass innerhalb kurzer Zeit unser Gesetzentwurf schon wieder hier im Plenum behandelt wird, damals aber noch abgelehnt - die Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss, dabei natürlich die Mitberatung des Antrags der FDP, der für uns nicht zustimmungsfähig ist. Herr Bergner, Sie wollen einführen, dass wenn ein Hund als gefährlich festgestellt wird, der Halter dann nachweisen kann, dass der Hund sozialverträglich ist, aber in Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie nicht ändern, dass solche Hunde nicht angeschafft werden dürfen, Sie haben ja diese Ausnahme, dass man den Bedarf nachweisen muss, und zwar nachweisen muss, dass nicht durch andere Hunderassen der Bedarf gedeckt werden kann, und Sie wollen auch nicht ändern, dass solche Hunde nicht vermehrt werden dürfen. Sie sind also auch der Meinung, dass diese Hunde ausgerottet gehören, zugespitzt formuliert.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist in der Tat sehr zugespitzt.)
Das ist für uns nicht zustimmungsfähig, aber das ist logisch aus dem, was Sie aufgeschrieben haben, Herr Bergner. Das können Sie ja nicht abstreiten.
Die im ursprünglichen Gesetzentwurf durch Herrn Hey aufgedeckte vernachlässigte Folgeänderung und den damit verbleibenden Verweis ins Leere haben wir mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag korrigiert. Auch der wird von uns zur Weiterberatung im Innenausschuss beantragt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Gestatten Sie noch eine Nachfrage des Abgeordneten Augsten?
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Ja.
Abgeordneter Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Kollegin Berninger, Sie haben die Situation bzw. die Tatsache, dass es wesentlich mehr Beißvorfälle gibt bei anderen Rassen als bei den vier besagten Rassen so beurteilt, dass Sie sagen, Sie glauben nicht, dass es an den gesetzlichen Grundlagen liegt. Mir geht es ähnlich, ich kann auch nur glauben. Ich glaube zwar etwas anderes als Sie, aber ich kann es nicht beweisen. Aber meine Frage ist eine andere, und zwar: Können Sie mal Ihre Logik erklären, abgesehen davon, dass es wesentlich mehr Individuen gibt in diesen Rassen, dass die Tatsache, dass es wesentlich mehr Vorfälle gibt bei den anderen Hunden, dass Sie ableiten, dass man die vier Rassen wieder freigeben kann anstatt zu argumentieren, dass man sich Gedanken machen müsste, wie man die anderen Vorfälle reduzieren kann?
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Das könnte im Prinzip darauf hinauslaufen, zugespitzt formuliert, dass man jetzt noch viel, viel mehr Hunderassen auf die Rasseliste setzt. Dieser Auffassung bin ich tatsächlich nicht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es muss was passieren.)
Das ist ja der Vorschlag, den die Fraktion DIE LINKE gemacht hat - Wesenstest, Sachkundenachweis für alle Hunde und Hundehalterinnen. Der Meinung sind wir nach wie vor, aber wir sind auch nicht hinter einer rosaroten Wolke versteckt. Wir wissen, dass wir für solche Vorschläge hier keine Mehrheit finden, deswegen haben wir versucht, einen Kompromiss vorzuschlagen.
(Beifall DIE LINKE)
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