Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2980 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich würde Sie noch mal bitten, über Ihren Antrag zur namentlichen Abstimmung nachzudenken, weil eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen gegenwärtig draußen bei den Gegenaktionen gegen die NPD sind.
(Beifall SPD)
Ich habe das ja vorhin - wir hätten auch gern zur Auftragskostenpauschale eine namentliche Abstimmung gehabt - erklärt. Klar, Sie sind Souverän dieses Antrags, aber es wäre vielleicht kein gutes Zeichen, wenn die Landtagsabgeordneten, die jetzt draußen vor Ort sind, die Veranstaltung verlassen, um hier hereinzukommen, um abzustimmen.
Wir bedauern es, dass die Mehrheit hier im Landtag einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die zuständigen Ausschüsse nicht zugestimmt hat, denn die Ausschüsse sind immer der Ort, wo man über bestimmte Fragen diskutieren kann. Das Anliegen teilen wir. Das haben wir schon in der ersten Lesung gesagt. Wir finden auch den Änderungsantrag der FDP sehr zielführend und hilfreich. Ich gestehe, wir haben uns nicht intensiv damit beschäftigt, weil keine Ausschussüberweisung zustande gekommen ist. Insofern wird unsere Fraktion sowohl dem Änderungsantrag der FDP als auch dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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