Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Gesetz zur Anpassung des Ruhegehalts der kommunalen Wahlbeamten)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4352
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich denke, man muss doch mal einiges richtigstellen. Die AfD behauptet ja in ihrem Antrag, der Thüringer Landeshaushalt, der Thüringer Steuerzahler blutet hier entsprechend für die bösen kommunalen Wahlbeamten. Da reden wir mal über eine Zahl, wie viel kommunale Wahlbeamte es in Thüringen trifft.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Was haben Sie gesagt, Herr Harzer?)
Schauen Sie in Ihren Antrag. Da reden wir mal über eine Zahl, wie viele es trifft. 124 oder 130 kommunale Wahlbeamte in Thüringen, die diese Regelung betrifft und wir reden auch nicht über fünf Jahre, wir reden über sechs Jahre. Das ist schon mal ein Fehler, weil die kommunalen Wahlbeamten, die das betrifft, in Thüringen sechs Jahre im Amt sind.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist der nächste Fehler. Und der 30-Jährige, der nach sechs Jahren ausscheidet, ist auch nicht die Regel in Thüringen und was Sie in Ihrer Argumentation auch unterschlagen, ist, dass es den kommunalen Versorgungsausgleich in Artern gibt. Die Selbstversorgungskasse der Kommunen in Thüringen, wo die Kommunen ihre kommunalen Wahlbeamten entsprechend versichern und die dann diese Pensionslasten bezahlen. Dass natürlich diese Versicherungsleistungen von den Steuerzahlern und ihren Steuern kommen, das ist richtig. Aber da kommen auch Ihre Gelder her, die Sie entsprechend hier verausgaben und die Sie entsprechend zukünftig im Bundestag verausgaben, Herr Brandner. Diese Gelder sind nicht irgendwo zulasten des Thüringer Landeshaushalts zu bezahlen und sind auch nicht dort entstanden. Wir müssen also immer über die Grundlage dessen reden, und dieses Beispiel jetzt zu nutzen, um Altersarmut in Deutschland damit zu begründen, wie böse alle anderen sind, dann schauen Sie doch Ihre Konzepte an, die Sie gegen Altersarmut haben! Das ist die Kapitalisierung der Rente, die Sie haben. Sie wollen eine kapitalisierte Rente auf dem privaten Kapitalmarkt. Dann schauen Sie nach Amerika, wo solche Pensionsfonds pleite gegangen sind und wie viele Menschen dort ohne Altersabsicherung sind. Dann reden wir über diese Konzepte. Das gehört aber jetzt nicht hierher. Das ist auch nicht Angelegenheit des Landtags – das ist Angelegenheit des Bundestags. Da können Sie sich demnächst beweisen, Herr Brandner. Sie sind schon mal gescheitert bei einer Wahl jetzt im Bundestag, mal sehen, wie oft Sie noch im Bundestag scheitern. Weil, ich glaube, das ist eine Nummer zu groß für Sie, das beherrschen Sie nicht, dieses Thema. Sie brauchen sich gar nicht da hinzustellen, ich lasse keine Anfragen von …
Herr Brandner möchte eine Zwischenfrage stellen, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Abgeordneter Harzer, DIE LINKE:
Nein, gestatte ich nicht.
Nein, gestattet er nicht.
Abgeordneter Harzer, DIE LINKE:
Ich werde Frage von undemokratischen Abgeordneten – gelinde gesagt – nicht beantworten. Ich werden mich auch nicht mit Ihnen unterhalten, Herr Brandner, das müssten Sie mittlerweile gemerkt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Wie gesagt, Sie behaupten hier irgendwelche halbgewalkten Sachen, versuchen damit Stimmung zu machen, und Sie versuchen damit genau das, was vor 1933 eine gewisse braune Partei versucht hat, nämlich die demokratische Legitimation von Menschen, von Institutionen in diesem Lande, vom Landtag, von Bürgermeistern, von Stadträten, von der Presse zu untergraben, um damit sich zu verkaufen als Alternativen. Was haben wir denn für eine Alternative? Leute, die verurteilt werden, weil sie ihre Büroeinrichtung illegal finanzieren, Leute, die verurteilt oder vor Gericht gezogen werden, weil sie irgendwelche Videos veröffentlichen. Alles solche Menschen versuchen, uns dann zu belehren, wie toll sie denn wären, was sie für Moralapostel sind, aber nebenbei, neben dem Landtagsmandat noch den großen Rechtsanwalt mimen, die Rechtsanwaltsversorgungskasse sich entsprechend beibehalten als Eigenversorgung, die deutlich besser ausgestattet ist als die kommunale Versorgung. Und kommen Sie mir nicht damit, dass das private Gelder sind, denn auch bei Rechtsanwälten gibt es öffentliche Aufträge, die aus Steuergeldern finanziert werden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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