Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Gesetz zur Anpassung des Ruhegehalts der kommunalen Wahlbeamten) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4352
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. Mir wird ja immer gesagt, ich soll ein bisschen ruhiger werden, ich soll positiv formulieren. Ich will mal mit einer positiv formulierten Kritik anfangen. Herr Brandner, einer von uns beiden ist klüger, Sie nicht. Denn Sie reden hier irgendwelche Geschichten, die nicht stimmen. Ich will auch gar nicht so auf den Inhalt eingehen, denn ich bin Betroffener. Ich war kommunaler Wahlbeamter 18 Jahre, bin dann nicht wieder angetreten aus gesundheitlichen Gründen, aus familiären Gründen, weil ich nach 18 Jahren ein wöchentliche Belastung von 50, 60, 70 Stunden nicht mehr verkraftet habe. Das ist einfach Fakt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Hildburghausen dankt Ihnen!)
Ich habe mir dann etwas Neues gesucht. Ich hatte in den 18 Jahren nicht die Möglichkeit wie der Kollege Brandner, wenn man überhaupt Kollege sagen darf,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gehen Sie jetzt in den Bundestag?)
im Landtag zu sitzen, dicke Diäten einzustreichen, abends irgendwann zu kommen, fünf Minuten ein Wort mit „U“ zu reden, das hört dann mit „Sinn“ auf, so etwas hier zu sagen und dann noch nebenbei vor Gericht oder sonst irgendwo Mandanten zu vertreten und noch mal zu kassieren, weil er wahrscheinlich nicht genug zu tun hat hier in diesem hohen Hause.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Er sagt dann: Andere, die diese Möglichkeit nicht haben und dadurch privilegiert sind, denen spricht man das ab. Und es stimmt auch nicht, dass ein kommunaler Wahlbeamter nach 62 Tagen oder zweieinhalb Monaten sonst irgendwelche Tausende von Renten kriegt. Die Mindestdauer in Thüringen nach Gesetz ist fünf Jahre, in Sachsen-Anhalt sieben Jahre, in Brandenburg acht Jahre, Niedersachsen fünf Jahre, Saarland fünf Jahre, Schleswig-Holstein sechs Jahre. Dort ist alles nach einer Amtsperiode schon die Zahlung – also Ihre Zahlen stimmen nicht. Und auch Ihr Antrag stimmt nicht. Wenn Sie dort schreiben „steigende Belastung für den Thüringer Landeshaushalt“, das ist Quatsch. Die ZVK – Zusatzversorgungskasse – sitzt beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen in Artern, die regeln diese Geschichte. Das ist ein Umlagesystem. Die Mitglieder, nämlich die Kommunen, bezahlen für ihre hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten vom ersten Tage an, wenn die kommunale Wahlbeamte sind, dort ein. Das ist ein Versicherungssystem. Das ist geregelt. Wenn Sie nachlesen wollen, Herr Brandner – Sie kennen ja wohl Recht und Gesetz als Anwalt, sollte man annehmen –,
(Beifall DIE LINKE)
können Sie das in § 64 des Thüringer Besoldungsgesetzes mal nachlesen. Dort ist die Versorgungsrücklage geregelt, über die ich hier rede. Das ist ein Versicherungssystem, es ist also nicht zulasten der Thüringer Steuerzahler und des Thüringer Landeshaushalts. Sie haben keine Ahnung von dem, was Sie hier reden. Es ist nur eine Neiddebatte, die Sie im Wahlkampf hier aufführen wollen, weil Sie ja neben Ihrer Tätigkeit im Landtag und Ihrer juristischen Tätigkeit im Doppelverdienst auch noch Wahlkampf machen, da wollen Sie damit bei den Bürgern punkten, indem Sie sagen: Die Bösen, die machen uns arm – was gar nicht stimmt.
(Beifall SPD)
Wir müssen über das Grundsystem der Rentenversicherung und der Pensionsversicherung Deutschland reden, aber das lösen wir nicht, indem wir in Thüringen auf den kleinen kommunalen Wahlbeamten rumhacken und dort sagen: Die sind die Bösen! Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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