Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte 2/2

RedenFrank KuschelKommunalesGesellschaft-Demokratie

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2980 -


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, drei Anmerkungen zur jetzigen Debatte. Herr Hey hatte formuliert, das Ruhestandsgehalt wäre eine Voraussetzung, um Bewerber für das Amt zu finden. Wenn wir das jetzt entziehen, war so der Eindruck, würden die Betroffenen vielleicht unter künftige Regelungen des SGB XII - also Grundsicherung oder so - fallen. Da will ich nur anmerken, neben dem Ruhegehalt erwerben natürlich kommunale Wahlbeamte auch Pensionsansprüche, die dann mit dem Eintritt in das Pensionsalter gezahlt werden. Das ist auch schon mal etwas. Insofern geht es jetzt nur um die Regelung Zeitpunkt des Amtsaustritts bis zum Erreichen des Pensionsalters. Wir reden also nicht über die Pensionsansprüche, die man dann mit Eintritt in das Pensionsalter erwirbt. Da hatte ich das Gefühl, dass das bisher nicht deutlich wurde.


Darüber hinaus, Herr Hey, haben Sie noch einmal formuliert, es gibt eine Unlust auf diese Ämter. Aus unserer Wahrnehmung heraus hat das aber nichts mit den Regelungen zum Ruhestandsgehalt oder Pensionszahlung zu tun, sondern mit den Rahmenbedingungen, die wir gegenwärtig in den Kommunen vorfinden. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Frauen und Männer wenig Lust haben, die Landespolitik gegenwärtig in den Kommunen umzusetzen und das noch in Zeiten einer nicht ausreichenden Finanzausstattung. Anders formuliert, nur den Mangel zu verwalten und die Prügel einzustecken vom Bürger, da hält sich die Lust tatsächlich in Grenzen. Das heißt, wenn wir eine höhere Lust wieder erzeugen wollen, müssen wir uns mit den Rahmenbedingungen beschäftigen, mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und auch mit den finanziellen Rahmenbedingungen. Da ist allerdings das, was die Landesregierung jetzt macht, verstärkt eher die gegenwärtige Tendenz der Unlust.


Herr Bergner hat formuliert, diese Rückkehrmöglichkeit von kommunalen Wahlbeamten in den öffentlichen Dienst wäre unanständig mit Blick auf die Privatwirtschaft oder Ungleichbehandlung. Da will ich nur darauf verweisen, für uns Abgeordnete haben wir selbst diese Rückkehrmöglichkeit geregelt, dann wäre es auch unanständig, da müssten wir ja beispielhaft vorangehen und müssten sagen, da müssen wir diese Regelung aus dem Abgeordnetengesetz streichen, denn wenn ich Landtagsabgeordneter bin und komme aus dem öffentlichen Dienst - egal ob als Tarifbeschäftigter oder als Beamter - habe ich ein Rückkehrrecht. Jetzt müssen Sie mir einmal erklären, warum wir als Abgeordnete uns dieses Recht einräumen und bei kommunalen Wahlbeamten, die aus meiner Sicht eine vergleichbare Verantwortung haben, …


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da müssen Sie die fragen, die das damals beschlossen haben.)


Das wurde übrigens beschlossen in der Zeit, als FDP und CDU die Landesregierung gestellt haben, nämlich bis 1994. Die anderen haben es fortgeschrieben, da haben Sie recht, man hätte das auch ändern können. Aber hier einerseits das zu geißeln, was hier BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen haben, und andererseits wir aber uns einen Rechtsrahmen eröffnet haben, der diese Rückkehr ermöglicht, das ist nun auch eine Diskussion, die werden die Betroffenen vor Ort sicherlich nicht nachvollziehen können. Dann haben Sie den Mut und sagen, wenn Sie das ablehnen, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgeschlagen haben, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie sofort hier einen Gesetzentwurf vorlegen, dass auch dieses Rückkehrrecht für Abgeordnete ausgeschlossen ist. Da haben wir Glück, die hier schon da sind, weil es erst die Neuen trifft, es trifft ja uns nicht. Insofern dürfte die Hürde für Sie da nicht allzu hoch sein. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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