Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2980 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Regelungsbedarf ist offensichtlich und es ist an der Zeit, dort in dem Sinne, wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen hat, das Recht für die kommunalen Wahlbeamten zu ändern. Unbestritten ist auch, dass 1990 wir vor einer anderen Situation standen und damals diese Regelung sachgerecht und vernünftig war, aber wir sind jetzt 21 Jahre weiter. Insofern gibt es keine Begründung mehr, weshalb kommunale Wahlbeamte mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt sofort diese Ruhestandsbezüge erwerben, und zwar unabhängig vom Lebensalter. Theoretisch könnte es ja bereits geschehen, dass ein jetzt 27-Jähriger, wenn er mit 21 Jahren in ein kommunales Wahlamt gewählt wird und mehr als fünf Jahre dieses ausübt, damit bereits Ruhestandsbezüge ab dem 27. Lebensjahr erwirbt. Das ist auch gegenüber den Laufbahnbeamten sicherlich eine unzumutbare Situation. Deswegen unterstützen wir ausdrücklichen diesen Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern sind wir natürlich auch für die Überweisung an die entsprechenden Fachausschüsse. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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