Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1754 -


Vielen Dank, Frau Präsidentin. In Anbetracht der noch zahlreichen Besucher im Haus
möchte ich am Anfang erstmal kurz auf den Grund und den Inhalt des Gesetzentwurfes
eingehen. Das uns vorliegende Gesetz wurde nötig, weil die Kosten für die
Altlastensanierung in Thüringen, die über das Sondervermögen ökologischer Altlasten
finanziert werden sollten, ein Gesamtdefizit von 218 Mio. € aufgewiesen haben und
dementsprechend das Sondervermögen drohte, nicht mehr handlungsfähig zu sein.
Hauptgründe für dieses Defizit waren unter anderem die deutlich gestiegenen
Sanierungskosten für den Teersee Rositz, wo über 44 Mio. € an Mehrkosten entstanden
sind, und außerdem befürchtete Mehrkosten im Bereich der Kaliindustrie von 130 Mio. €.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfes ist die Aufnahme der Altlastensanierung
außerhalb des Generalvertrages, der bisher über das Sondervermögen geregelt war, in
das Sondervermögen. Diese Gelder, die bisher im Haushalt geregelt waren, werden jetzt
also per Kreditermächtigung im Sondervermögen gehändelt.


Am 11.11. wurde das Gesetz in erster Lesung im Landtag beraten. Es war kein
Faschingsscherz, dass dieser Gesetzentwurf im Dezember schon verabschiedet werden
sollte. Diese Notwendigkeit ergab sich daraus, dass im Haushalt nach dem 01.01. kein
Geld mehr für die Sanierung der Altlasten außerhalb des Generalvertrages steht. Um hier
handlungsfähig zu sein, musste am 12.11. eine erste Sitzung des Umweltausschusses
stattfinden, wo dann die Anhörung beschlossen wurde.


Es fand eine Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden und von einem
Ingenieurbüro JENA-GEOS statt. Die kommunalen Spitzenverbände meinten, dass sie
vom Gesetzentwurf nicht betroffen sind. Das Ingenieurbüro sprach der Landesverwaltung
ein Lob für die hervorragende Arbeit aus, die es im Bereich der Altlastensanierung in
Thüringen gibt.

Der Ausschuss beschäftigte sich mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf. Es gab zwei
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, einen zur Anhebung des
Finanzierungsrahmens für die Altlasten außerhalb des Generalvertrages und einen
zweiten zur Aufnahme der Uranbergbaualtlasten außerhalb der Wismutsanierung. Beide
Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt. Es gab aber von der Landesregierung die
Zusage, eine Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien auf Altlastenflächen
durchzuführen, um damit weitere Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung der
Altlastensanierung zu erschließen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss ohne Änderungen mehrheitlich
angenommen. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE)

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