Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4651
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kießling, zuerst zu Ihrem Beitrag: Fake News werden durch Wiederholung nicht wahrer.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Welche Fake News?)
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie vorhin in der Fragestunde zugehört hätten, was Dr. Sühl ausgeführt hat zu der Frage von Herrn Bühl bezüglich der angegebenen 3 Euro, die in Zukunft für Waldjugendspiele bezahlt werden sollten, hat Dr. Sühl klar gesagt, das ist nicht vorgesehen. Das gibt es nicht und daher sollte man es auch nicht immer wieder behaupten. Es wäre schön, wenn heute hier die Klarstellung erfolgt ist, dass man dann nicht immer wieder den Teufel an die Wand malt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Primas sehr dankbar für seine auch kritische Rede, denn man könnte heute durchaus sagen, der lange Arm von Dr. Voß holt uns ein. Im Einzelplan des Haushalts des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz für das Jahr 2013/2014 ist auf der Seite 10 der implizierte Stellenabbau durch Rückführung der Zuschüsse der Anstalt öffentlich Rechts „ThüringenForst“ ab dem Jahr 2019 in Höhe von 148 Stellen benannt worden. Die heutige Landesregierung setzt das um. Ich sage mal, es wäre mir lieb gewesen, wir hätten es nicht umsetzen müssen. Das hieße aber, den gesamten geplanten Stellenabbau infrage zu stellen, und das hätte die Landesfinanzen auf Dauer einfach mal in die Luft gesprengt. Deshalb wäre es unverantwortlich gewesen, sich davon zu verabschieden. Wir müssen aber trotzdem sehen, wie alt die berechtigten Bedenken, die vorgetragen werden, zur Finanzierung der Anstalt in Zukunft ausgeräumt werden können.
Die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts war auch schon der damaligen problematischen Finanzsituation geschuldet. Der Regiebetrieb ThüringenForst hatte auch einen Stellenabbau zu gewährleisten und es ging damals sogar so weit, dass für Waldarbeiter, für die es keine Stellen im Haushaltsplan gab, sondern nur eine Zuführungssumme, es keine Genehmigung vom Finanzministerium zur Einstellung gegeben hat. Und der größte Witz der Geschichte in dem Zusammenhang war, das nach Kyrill zehn Harvester vom Landesforstbetrieb angeschafft worden sind, um die Schäden aufzuarbeiten. Dafür sind befristet Waldarbeiter eingestellt worden, um diese Maschinen zu fahren, die viel, viel Geld kosten. Und als die Befristung auslief, hat man die Waldarbeiter nach Hause geschickt. Dann stand die Technik für Millionen Euro da und ist nicht mehr genutzt worden. Wir haben damals – Kollege Primas wird sich erinnern – als Landtag hier einen Beschluss gefasst, dass die wieder einzustellen sind, weil wir gesagt haben: Es kann nicht sein, dass derartig mit öffentlichen Geldern umgegangen wird bloß wegen entsprechender Personalstellen. Und das war sicherlich auch mit ein Grund zu sagen, wir müssen ThüringenForst die Freiheit geben, selbst seine Mittel zu bewirtschaften und zu entscheiden, wo brauche ich Personal, wo brauche ich es nicht und wie realisiere ich die notwendigen Einsparungen, die erfolgen sollen? Das war ein wesentlicher Grund für die Anstalt öffentlichen Rechts und man ist damals klar davon ausgegangen, es ist vorhin mal gesagt worden, damit wurde ein Personalabbau von über 300 Stellen umgesetzt. Nein, der ist nicht umgesetzt, wir wollten das auch nicht. Wir wollten, dass ThüringenForst durch wirtschaftliche Tätigkeit weniger Stellen abbauen muss, weil uns klar war, dass die Reviergrößen jetzt schon ziemlich groß sind und dass das kaum noch für einen Revierleiter übersichtlich ist und dass man deshalb dort nicht weiter reduzieren kann, die Reviere nicht noch größer machen kann. Es soll eine ordentliche Bearbeitung geben. Der Weg war richtig, der eingeschlagen wurde. Das zeigt, dass ThüringenForst wirtschaftlich stabil dasteht und sogar eine Rücklage in zweistelliger Millionenhöhe aus Überschüssen erarbeiten konnte. Und in dem Zusammenhang will ich mich auch dem Dank, den Kollegin Becker vorhin vorgetragen hat, an die Mitarbeiter der Anstalt öffentlichen Rechts, auch an den Vorstand Gebhardt hier anschließen.
(Beifall CDU)
Es ist dort viel auch für das Land erreicht worden, denn die Einsparungen, die ThüringenForst realisiert hat, die haben ja real stattgefunden.
Trotzdem ist vieles, was man sich gewünscht hat, mit dem Sparkorsett nicht umsetzbar gewesen. Wenn ich daran denke, wir hatten in der Diskussionsrunde auf dem Possen, wo es um die Frage Waldnaturschutz, Waldstilllegung ging – Hubert Weiger war mit dabei. Dagmar Becker und ich, wir haben mit Hubert Weiger dann noch diskutiert, wo ich mal kurz die Eckdaten der Finanzierung von ThüringenForst dargelegt habe, wo Hubert Weiger dann zum Schluss sagte: Mensch, ihr könnt doch eure Forstanstalt nicht aushungern lassen. Das ist richtig und das ist ein wesentlicher Punkt, wo unsere Verantwortung auch bei dem heutigen Gesetzgebungsverfahren liegt.
Meine Damen und Herren, und deshalb stellt sich die Frage: Was soll ThüringenForst für die Zuführung, die hier im Gesetz steht, leisten? Kollege Primas ist vorhin noch mal darauf eingegangen, dass bestimmte Zahlungen, die das Errichtungsgesetz zugesagt hat, nicht geleistet worden sind. Das ist eine Geschichte, die ThüringenForst gestemmt hat. Die andere Geschichte war, dass es bestimmte Zusagen an ThüringenForst gab, die sich nicht erfüllen ließen, zum Beispiel, dass die Kfz-Versicherungen weiterhin vom Land getragen werden. Das Land hat nämlich keine Kfz-Versicherung im klassischen Sinne, weil die Landesfahrzeuge quasi als beim Land selbst versichert gelten. Das ging für ThüringenForst nicht. Das heißt, alle Fahrzeuge mussten versichert werden. Das hat zu enormen Mehraufwendungen geführt. Und so gab es mehrere Beispiele, wo ThürigenForst Dinge noch nebenbei mit stemmen musste und zusätzlich belastet wurde. Wir müssen jetzt sehen, wie kriegen wir hier ein Stück weit auch Gerechtigkeit hin. Deshalb ist der Ansatz nicht nur im Errichtungsgesetz zu sehen, sondern der Ansatz muss auch sein, dass für Leistungen, die sich andere von ThüringenForst wünschen, diejenigen dann auch eine Unterstützung geben. Ich bin in dem Zusammenhang dem Wirtschaftsminister auch sehr dankbar, weil wir Wege gesucht und auch gefunden haben, dass das Wirtschaftsministerium eine Unterstützung für die touristischen Waldwege in Zukunft gewähren kann, sodass wir also hier die Anstalt entlasten. Es gab im Errichtungsgesetz die Zusage an ThüringenForst, dass Investitionen in die Gebäude der Anstalt vom Land mitfinanziert werden. Das hat in keinem einzigen Jahr stattgefunden. Die Bewirtschaftung ist mit unterstützt worden, also was die Unterhaltung angeht, aber die Investitionen hat ThüringenForst aus eigener Wirtschaftskraft gestemmt, sicherlich auch daher, weil wir eine gute Holzmarktsituation hatten und die Anstalt sich das leisten konnte. Aber auch das ist ein Punkt, wo wir der Anstalt helfen können, was die Zukunft angeht, dass wir hier wieder mit unterstützen. Auch das wäre außerhalb dieses Errichtungsgesetzes, außerhalb des hier beschlossenen Finanzrahmens zu realisieren.
Deshalb müsste man aber aus meiner Sicht hier entsprechend auch noch eine Konkretisierung vornehmen. Ich glaube, wir können das gut leisten in der Ausschussberatung, die hier beantragt wurde. Ich möchte für meine Fraktion auch beantragen, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beraten wird. Ich bitte auch darum, ihn nur dort zu beraten, weil wir, wenn wir es mit dem Haushalt wirklich parallel hinbekommen wollen, es zeitlich sonst nicht hinbekommen, wenn wir noch eine Anhörung machen.
Ich will noch ein weiteres Problem ansprechen, was wir mit betrachten müssen und was die ganze Regelung im Moment ein bisschen unwägbar macht. Wir haben aktuell das Kartellverfahren, was von Baden-Württemberg quasi auf Thüringen überschwappt, das Kartellverfahren bezüglich der Beförsterung von Privat- und Kommunalwald, was durch ThüringenForst mit geregelt wird. Klaus Sühl hat vorhin in der Einführung dankenswerterweise noch mal klar gesagt, wir wollen beim Gemeinschaftsforstamt bleiben.
(Beifall SPD)
Aber das, was sich im Rahmen des Kartellverfahrens andeutet, ist, dass wir bestimmte Leistungen für Waldbesitzer nicht mehr erbringen können. Wir haben aktuell die Nachrichten, dass Rheinland-Pfalz und Hessen schon erklärt haben, ab dem nächsten Jahr aus der gemeinsamen Holzvermarktung Staatsforst mit Privatwald auszusteigen. Wir haben gleiche Aussagen, die sich aus Nordrhein-Westfalen ergeben, bei denen ich denke, die werden den gleichen Weg gehen wie Rheinland-Pfalz und Hessen. Das heißt, dass der Druck auf Thüringen bezüglich der gemeinsamen Holzvermarktung zum Beispiel in Zukunft auch stärker wird. Wir müssen sehen, wo wir im Rahmen der Gespräche mit dem Kartellamt nachbessern müssen. Das führt aber dazu, dass, wenn wir zu Einschränkungen in den Leistungen für im Moment durch ThüringenForst Beförsterte kommen, es gleichzeitig eine andere Verwendung für das Personal geben muss, denn wir müssen ja die Leute weiterhin bezahlen. Also auch das muss in den Diskussionen mit berücksichtigt werden. Deshalb ist unsere Aufgabe nicht leicht. Ich glaube, wir werden uns mit der im Gesetz schon angekündigten zweiten Änderung des Errichtungsgesetzes wirklich noch mal intensiv mit den Fragen weiterbeschäftigen müssen. Aber ich hoffe, dass wir eine spannende Diskussion zum Gesetzentwurf im Ausschuss haben werden, die die Interessen der Forstanstalt berücksichtigt und sie mit dieser Finanzierung bis zum Jahr 2025 auf einen guten Weg bringt. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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