Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ 1/2

Tilo Kummer
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Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4651

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und das damit geänderte Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst verbessern. Sie werden sie gegenüber der bisher geltenden Rechtslage verbessern, die sich aus dem früheren Errichtungsgesetz ergibt, das eine Finanzierung bis 2018 festgelegt hat, und gegenüber der Rechtslage, die sich aus den haushaltsrechtlichen Festlegungen des Freistaats aus der letzten Legislatur ergibt, in denen über diese Abschmelzung bis 2018 hinaus noch ein weiterer Personalabbau von 145 Stellen – wenn ich es recht in Erinnerung habe – bis 2021 durch die Mittelfristige Finanzplanung vorgesehen war und sich daraus die Kürzung über einen sehr kurzen Zeitraum nach 2018 ergeben hätte.

 

Wir haben den Zeitraum für die Kürzung verlängert, daran angepasst, was wirklich an Personalabgängen bei ThüringenForst durch entsprechendes Alter und die gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Von der Seite her ist damit eine Verbesserung entstanden. Die Raten für 2018 und 2019 sind im Doppelhaushalt, den der Landtag beschlossen hat, bereits festgelegt worden. Herr Malsch, deshalb ist es auch nicht ganz so einfach, schon mal für das Jahr 2019 Ihrem Vorschlag zu folgen und denselben Ansatz von 2018 wieder zu bringen. Wir haben im Doppelhaushalt hier im Parlament schon etwas anderes beschlossen.

 

Mit der Finanzierung sind zwei Dinge verknüpft und ich glaube, das ist auch bezüglich der Diskussion wichtig, ob wir als Landtag bei einem Gesetz, das sich rein auf die Finanzierung der Forstanstalt bezieht, Änderungen anfassen können. Es sind damit die Fragen der Aufgabenwahrnehmung verknüpft, weil ThüringenForst das Geld dafür bekommt, dass sie Aufgaben für den Freistaat Thüringen wahrnehmen. Und sie sind mit einem implizierten Personalabbaupfad verknüpft; vorhin habe ich es mit diesen 145 weiteren Stellen beschrieben.

 

Wenn wir sagen, wir wollen dort eine bessere Situation für ThüringenForst erreichen, dann ist es in diesem Finanzierungsgesetz aus meiner Sicht legitim zu sagen: Wir geben Geld, das aber mit einer Aufgabenwahrnehmung verbunden ist, und wir geben Geld, das mit Beschäftigung verbunden ist. Beide Dinge sind in den drei Änderungsbereichen, die hier vorgenommen wurden, auch durchgesetzt. Es geht um die Frage der Stilllegung – ja, im Errichtungsgesetz waren 25.000 Hektar als Stilllegung vorgesehen. So, wie es damals gemeint war, war es eine Stilllegung, die sich rein auf Landesforstflächen bezog. Wir hatten dazu in der letzten Legislatur noch heftige Diskussionen im zuständigen Ausschuss, bei denen ich schon immer gesagt habe: Wir müssen andere Flächeneigentümer mit einbinden.

 

Das, was wir jetzt in dieser Novelle machen, ist, dass wir deutlich machen: Wir erwarten von ThüringenForst mindestens 16.500 Hektar. Der Rest soll von anderen Eigentümern kommen, nämlich im wesentlichen Teil von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, als diejenige Stiftung, die mit einer vertraglichen Verpflichtung zur Stilllegung das Nationale Naturerbe vom Bund übertragen bekommen hat. Das muss doch auf den Stilllegungsanteil anerkannt werden. Von der Seite entlasten wir ThüringenForst ein Stück weit. Wir sagen aber auch – im Gegensatz zum ursprünglichen Errichtungsgesetz –, dass eine Stilllegung trotzdem mit dauerhaften Kosten für die Anstalt verbunden ist: Ich habe dort nämlich noch weiterhin die Verkehrssicherung durchzuführen, ich muss regelmäßig auf die Flächen und muss schauen, ob es dort Forstschutzprobleme gibt, ob es dort irgendwelche Käfer gibt, die zur Gefahr für angrenzende Nutzwälder werden können. Ich muss also regelmäßig in den Wald; damit sind Kosten verbunden.

 

Diese Kosten geben wir der Anstalt öffentlichen Rechts als Geld für den Verwaltungsaufwand und sagen – und da sind wir auch wieder anderer Meinung als die CDU in ihrem Änderungsantrag –: Hier braucht es jährlich eine Anpassung, also einen Inflationsausgleich, weil diese Kosten natürlich auch dauerhaft steigen können – deshalb hier ein anderer Ansatz, auch in Bezug auf den Nutzungsentgang Possen, weil eben der Possen als Wirtschaftswald mit der bisherigen Stilllegungskulisse nicht gemeint war. Wenn man dann sagt, wir nehmen eine Wald, der wirtschaftlich so wichtig für ThüringenForst ist, aus naturschutzfachlichen Gründen aus der Nutzung, dann soll es hier auch den Nutzungsentgang geben. Auch der wird mit dieser entsprechenden Steigerung, mit diesem Inflationsausgleich, umfasst.

 

Der zweite Bereich ist die Frage der Bauinvestition. Die Bauinvestition war nach dem bisherigen Errichtungsgesetz vom Freistaat Thüringen schon mitfinanzierbar; das ist aber in der Regel nicht erfolgt. Diese Mitfinanzierbarkeit ergibt sich daraus, dass in dem früheren Aufgabenkatalog die Bauinvestitionen nicht beinhaltet waren. ThüringenForst hat ja Geld für den Aufgabenkatalog, der übertragen wurde, bekommen. Gerade die Bauinvestitionen wurden nicht übertragen, da hat man gesagt, das macht weiterhin der staatliche Hochbau. Das hat man nicht gemacht. ThüringenForst konnte es sich trotzdem leisten, wichtige Gebäude, zum Beispiel das Forstamt Paulinzella, wo jetzt die Übergabe erfolgen konnte, beispielhaft zu sanieren. Man hat etwa 3 Millionen Euro jährlich in die Hand genommen für die Rückstände, die im Bauinvestitionsbereich zu Zeiten des Regiebetriebs aufgelaufen waren. Wir sagen jetzt: Bauinvestitionen sollen künftig auch aus dem Einzelplan für den staatlichen Hochbau mitfinanziert werden können. Damit geben wir die Möglichkeit, dass die Ministerin hier entsprechend auch nachsteuern kann. Und wenn der Holzpreis schlecht ist, kann man darüber auch ein Stück weit ausgleichen, dass man sagt: Die Anstalt braucht Geld, wir helfen hier mit.

 

Die Frage der Pflege der touristischen Wege spielt eine wichtige Rolle bezüglich der künftigen Beschäftigung von Waldarbeitern. ThüringenForst hat eigene Wegebauzüge, sie haben den Rückstand bei der Wegeausstattung seit Anstaltsgründung aufgeholt, sie brauchen das Personal in dem Umfang nicht mehr, wie sie es bisher gebraucht haben, um die entsprechenden Wegenetze anzulegen. Dementsprechend hat man dort gewisse Freiheitsgrade. Wenn man die im touristischen Wegebau einsetzt, dann haben wir einen positiven Effekt und wir haben vielleicht sogar die Möglichkeit, dass wir auch mal wieder einen jungen Waldarbeiter, der in Gehren ausgebildet wurde, einstellen können. Das wäre auch ein ganz, ganz wichtiges Zeichen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deshalb ist das so wichtig. Es hat – wie gesagt – mit der Finanzierung, es hat mit dem implizierten Personalabbaupfad zu tun, es ist genau hier in diesem Gesetz zu regeln.

Wir haben damit drei Komplexe beschrieben, wo wir der Anstalt öffentlichen Rechts helfen. Ich habe das in der ersten Lesung schon als notwendige Bereiche angesprochen, wo wir regeln müssen. Wir haben danach auch die Fragen an die Anzuhörenden gestellt über den Gesetzentwurf hinaus. Wir hatten dann in Gehren die große Anhörung, wo wir darüber geredet haben, wie wir die einzelnen Bereiche ausgestalten, wie die Pflege touristischer Wege am Ende laufen soll. Ich wünsche mir auch, dass wir dort zu einer künftigen festen Finanzierungszusage kommen, aber erst mal müssen wir uns angucken, wie es läuft, damit wir dann sagen können, wie wir hier die Weichen für die Zukunft stellen.

 

Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Finanzierungsregelung über 2025 hinaus treffen können. Dass wir dann auch sagen, ab 2025 wird jährlich der Inflationsausgleich mit drauf gebracht, damit die Frage der Tariferhöhungen im Gesetz schon mit vorangedacht ist. Aber da war eben die Unsicherheit des Kartellverfahrens. Dagmar Becker ist vorhin kurz darauf eingegangen, dass es jetzt einen Urteilsspruch gegeben hat. Der Urteilsspruch wird uns nicht davon freistellen, dass wir über die Frage der Fünften Durchführungsverordnung zur Unterstützung von Waldbesitzern bei der Beförsterung reden müssen. Die muss geändert werden und die muss schnell geändert werden, die werden wir noch 2025 ändern müssen. Was werden wir tun müssen? Wir werden Waldbesitzer über 100 Hektar nicht mehr in dem Umfang fördern können wie bisher. Das sagt das Kartellamt eindeutig. Ich muss auch ehrlich sagen: Es ist nicht Aufgabe eines Staates, Menschen, die über 1.000 Hektar Wald haben, finanziell zu unterstützen mit über 20 Euro pro Hektar. Das ist im Moment die Sachlage, die wir in Thüringen haben. Jemand, der 1.000 Hektar Wald hat, der ist Multimillionär, der braucht nicht 20 Euro pro Hektar Unterstützung vom Staat, bloß weil er 1.000 Hektar Wald hat. Daraus ergibt sich dann natürlich auch eine andere Finanzierung. Das wird Auswirkungen auf das Gesetz haben, deshalb ist es richtig, jetzt bloß bis 2025 die entsprechenden Festlegungen zu treffen.

 

Ich wünsche mir, dass wir noch an den Aufgabenkatalog von ThüringenForst rangehen. Markus Malsch hat das so ein bisschen in den Raum gestellt: Es wird dazu kommen, dass Aufgaben nicht mehr wie im bisherigen Umfang wahrgenommen werden können. Wir müssen sagen, welche Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden sollen. Es gibt durchaus Aufgaben, wo ich denke, die sind verzichtbar. Wenn ich zum Beispiel an die ganze Frage der Reitwegeausweisung, der Reitwegeausschilderung und solchen Unfug denke. Da ist die Situation wirklich so, dass man zu dem Ergebnis kommen muss: Das war eine untaugliche Regelung, die gehört abgeschafft. So gibt es eine ganze Reihe von Regelungen. Wenn wir uns an diese Geschichten machen und die Anstalt dort entlasten, dann kommen wir auch ein Stückchen vorwärts.

 

Ich will am Ende noch eine Sache sagen bezüglich der Frage der Reviergröße. Wir sind jetzt schon in einem Bereich, wo die Reviere zu groß sind. Als die Anstalt gegründet wurde, haben wir gesagt: 299 Reviere und keines weniger. Das ist schon jenseits dessen, was machbar ist. Inzwischen hat es eine weitere Abschmelzung gegeben und Vorstellungen, dass ein hoheitliches Revier künftig mal 4.000, 5.000, 6.000 Hektar umfassen soll, wo ich keine Beförsterung habe. Die sind jenseits der Realität.

 

(Beifall SPD)

 

Wenn ich mir ansehe, was aufgrund des Klimawandels gerade draußen im Wald passiert, wo ich Borkenkäfernest an Borkenkäfernest habe, gerade im Kleinprivatwald, wo sich Menschen um ihre Flächen nicht kümmern, weil sie gar nicht wissen, dass sie diesen Wald haben. Dann muss der hoheitliche Förster raus, der muss Ersatzvornahmen dafür vornehmen. Das sind extrem aufwendige Verfahren und da kann ich nicht 6.000 Hektar Wald bewirtschaften, dann komme ich nämlich nicht mehr rum.

Das ist der Punkt, wo wir eine Verantwortung für unseren Wald haben, wo auch ThüringenForst eine Verantwortung für unseren Wald hat. Wir erwarten, wenn wir Geld für hoheitliche Aufgaben geben, dass auch die Leistung dafür erbracht wird. Das müssen wir in Zukunft sehr konkret aushandeln, wie das entsprechend wahrgenommen werden kann, denn, ich glaube, auf der einen Seite darf ThüringenForst die Erwartungen an den Staat haben, dass die Aufgaben hinreichend ausfinanziert werden; wir dürfen auf der anderen Seite aber auch die Erwartung haben, dass die Anstalt ihre Aufgaben wahrnimmt.

Meine Damen und Herren. Ich hoffe, dass wir in dieser Hinsicht mit dem Gesetzentwurf ein gutes Stückchen weiterkommen und wünsche der Anstalt mit dieser neuen Finanzausstattung viel Erfolg.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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