Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte 2/2

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2506

 

Ich möchte mal meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich zitieren, die mir gerade hinterherruft: „Große Klappe, nichts dahinter!“ Und genau das trifft auf Ihre Wortmeldung zu, Herr Möller. Am Anfang Ihrer Auslassung ist mir eingefallen – ich weiß nicht genau, ob ich das richtig zitiere, aber: Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Sie sind wahrscheinlich die perfektesten Menschen, die es in Thüringen gibt und die nie Fehler machen, die Abgeordneten der AfD-Fraktion.


(Unruhe AfD)


Dass Sie sich hier zu der Ausschusssitzung äußern, ist möglicherweise verständlich, weil das Ausschussmitglied nicht da ist. Aber dann hätten Sie auch das Protokoll der Ausschusssitzung richtig lesen sollen. Es wurde in der Ausschusssitzung gefragt, ob die Stellungnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten. Daraufhin hat eines der Ausschussmitglieder darauf hingewiesen, dass es kein übliches Verfahren sei, dass dem Parlament in der Kabinettsanhörung eingegangene Stellungnahmen zur Verfügung gestellt werden. Das Parlament hat auch eine ganz eigene Möglichkeit, sich Stellungnahmen einzufordern, nämlich dadurch, dass eine Ausschussanhörung zu einem Gesetzentwurf beantragt wird. Ich habe extra in der Berichterstattung gesagt, dass dies nicht passiert ist, also kein Mitglied des Ausschusses hat den Antrag gestellt,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


eine Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf zu machen. Eines der Ausschussmitglieder hat gesagt, das will ich mal zitieren, ohne den Namen zu nennen: „Auf die Richtigkeit der Informationen, die die Landesregierung zu dem Gesetzgebungsvorhaben gebe, werde vertraut. Im konkreten Fall komme […] hinzu, dass die geplanten Änderungen nicht wesentlich seien“.


Ich hatte es ja ausgeführt: Es geht um praktisches Tun, was einmal durch einen redaktionellen Fehler in dem Gesetz offenbar geworden ist, was in der Praxis aber weiter funktioniert. Deswegen möchte ich auch gleich noch hinzufügen, warum meine Fraktion den Änderungsantrag des Herrn Krumpe ablehnt, nämlich: Eine Evaluierungsklausel einzufügen, halten wir bei diesem Gesetz überhaupt nicht für erforderlich.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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