Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte 1/2

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2506


Schönen guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ wurde von der Landesregierung mit Datum vom 11.08.2016 und der Drucksachennummer 6/2506 in den Landtag eingebracht, und zwar angeregt durch das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und abgestimmt mit der Rechtsanwaltskammer.


Der Gesetzentwurf wurde in der 59.  Plenarberatung am 31. August 2016 hier in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in nicht öffentlicher Sitzung am 23. September 2016 beraten. Es geht in diesem Gesetzentwurf um eine Gesetzesänderung, die das sogenannte Regionalprinzip bei der Wahl des Vorstands und der Mitgliederversammlungen der Versorgungswerke wieder einführen soll. Das war am 13. März 2014 durch Artikel 3 des Thüringer Gesetzes zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke in Gesetzesform gegossen worden, eine sogenannte Öffnungsklausel, die gesetzlich regelte, das jahrelange Verfahren, was in den Satzungen der jeweiligen Werke geregelt ist, das Regionalprinzip, anzuwenden und je Landgerichtsbezirk ein Mitglied in die Vertreterversammlung und in den Vorstand zu wählen. Mit Artikel 4 des Thüringer Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich zur Thüringer Justiz wurde wenige Monate später, nämlich im August 2014, § 4 neu gefasst. Dabei ist redaktionell versehentlich diese Öffnungsklausel herausgefallen. Dieses redaktionelle Versehen will der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wieder beheben.


Der Ausschuss hat am 23.09. die Ihnen in Drucksache 6/2711 vorliegende Beschlussempfehlung beraten und mit einer Enthaltung beschlossen. Die Durchführung einer Anhörung wurde im Ausschuss nicht beantragt.


Inzwischen liegt noch der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/2978 vom 07.11.2016 vor, der die Aufnahme einer Evaluierungsklausel vorsieht. Dies wurde ganz logischerweise im Ausschuss nicht beraten.

Der Ausschuss hat bei einer Enthaltung mit großer Mehrheit die Annahme des Gesetzentwurfs bzw. der Beschlussempfehlung empfohlen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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