Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

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Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4360

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe den Zwischenruf von Frau Schubert schon verstanden. Es ist etwas anmaßend, von einer ersten Änderung zu sprechen, wenn schon zweimal unsere Fraktion versucht hatte, Änderungen einzubringen, die boykottiert wurden.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich weiß nicht, was das mit der Rechtssystematik zu tun hat.)


Ich möchte eigentlich, meine Damen und Herren, mit einer guten Nachricht beginnen. Die gute Nachricht ist: Endlich bewegen sich die Koalitionsfraktionen, sie geben ihre Blockadehaltung auf und bringen nun ihr Erstes Gesetz zur Änderung des Petitionsausschusses ein. Welch ein Wunder!


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sehen Sie, jetzt sagen Sie es selbst, Sie wissen es doch richtig.)


Lange genug hat es ja gedauert, bis Sie sich bewegen, und heute nun beraten wir in der ersten Sitzung über Ihr Ihren Gesetzentwurf der CDU und der SPD. Ich nehme es Ihnen nicht wirklich ab, dass Sie ein besseres Petitionsgesetz für Thüringen haben wollen. Es tut mir leid, ich nehme es Ihnen nicht ab.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber ich will ja mit den positiven Sachen beginnen, denn Links wirkt, kann ich hier sagen. Links wirkt, ob Sie es hören wollen oder nicht, Herr Mohring, man muss nur genügend Geduld haben.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Übrigens, bei uns ist abschreiben erlaubt. Es ist zwar nicht fair, aber es ist bei uns erlaubt, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen dient. Herr Mohring, Sie nehmen wohl heute die Stelle von Herrn Heym ein, der noch Wahlkampf machen muss. Von ihm bin ich es ja gewöhnt, dass er mir ständig dazwischenruft, aber Sie sollten sich ein bisschen im Zaum halten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Seit 2008 will die LINKE analog wie im Bundestag öffentliche Petitionen in Thüringen einführen. Seit fast einem Jahr liegt unser Gesetzentwurf im Ausschuss und er ist dort geparkt, bis Sie sich endlich bewegt haben. Die abschließende Diskussion wurde immer wieder verzögert und das ist kein politischer Stil. Dieser Stil schadet der sachlichen, parteiübergreifenden Zusammenarbeit in unserem Ausschuss.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, ich fasse also zusammen: Die positive Nachricht war von mir, Sie haben sich bewegt in die richtige Richtung. Jetzt kommt die schlechte Nachricht. Ich behaupte, so richtig ehrlich meinen Sie es nicht mit der Verbesserung und Modernisierung des Petitionsrechts, denn die LINKE meint nämlich, 200 Mitzeichner für eine öffentliche Petition in sechs Wochen in Thüringen - ich rede von Thüringen nicht von der ganzen Bundesrepublik - müssten doch wohl ausreichen, damit wir hier uns in einer öffentlichen Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen. Jedoch CDU und SPD pokern hier hoch und runter, so dass ich es Ihnen nicht abnehme, dass Sie tatsächlich eine Verbesserung in Richtung Transparenz der Petitionsarbeit wollen. Sie fordern ein überzogenes Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern. Das ist an der Realität des kleinen Landes Thüringen vorbei. Warum diese unmögliche Hürde für Bürgerinnen und Bürger? Man gesteht ihnen zwar ein, ihr Anliegen öffentlich machen zu können, aber eine Anhörung im Landtag und eine Erörterung in den Fachausschüssen in einer Anhörung, das will man nicht wirklich. Das unterstelle ich Ihnen jetzt einfach.


Eine weitere schlechte Nachricht ist, dass die CDU und die SPD entgegen unserer Forderung auf sechs Wochen Bearbeitungszeit der Landesregierung für eine Stellungnahme nun acht Wochen festschreiben will. Das finde ich sehr bedenklich, denn, was soll denn das?


(Beifall DIE LINKE)


Sind wir denn, meine Damen und Herren, in diesem Landtag verantwortlich für bequemere Arbeitsbedingungen der Landesregierung oder sind wir für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen da, dass ihre Probleme zügig bearbeitet werden?


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da werden wir wohl wieder unsere Änderungsanträge einbringen müssen, die garantiert von Ihnen auch wieder abgelehnt werden. Das dient dem Land Thüringen nicht. Ich bin aber froh, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses wenigstens schon hier angekündigt hat, dass er auch eine weitere Diskussion im Ausschuss befürwortet. Da sind wir schon einen kleinen Schritt weiter. Ich möchte aber auch jetzt schon ankündigen, dass wir beantragen eine weitere öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, denn das finde ich spannend, was wir da nun wieder zu hören bekommen u.a. auch zu den Kritikpunkten meiner Fraktion.


(Beifall DIE LINKE)


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