Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2244 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht nach dem Motto verfahren, es ist schon viel Wichtiges gesagt worden, aber noch nicht von Jedem. Von daher in aller gebührenden Kürze: Der Gesetzentwurf kommt, wie auch meine Vorredner schon angedeutet haben, auf den ersten Blick so unkompliziert daher. Aber das ist er für uns eben nicht. Wir haben gehört, und das möchte ich nicht in den Einzelheiten wiederholen, dass die Stiftung Naturschutz schon ein großes Aufgabenspektrum hat, viele wichtige Aufgaben wahrnimmt. Ich möchte kurz noch mal die Situation schildern. Das Land ist - im Moment auch noch so bestehend - einziger Geldgeber in dieser Stiftung, einziger Stifter. Das Land überträgt die Aufgaben an die Stiftung und übernimmt aber auch die Geschäftsbesorgungen über die eigene Landesanstalt. Da stellt sich mir die Frage, und damit will ich überhaupt nicht an der Arbeit der Stiftung rütteln: Wozu brauche ich dann überhaupt noch die Stiftung? Warum macht es nicht einfach das Land selber?
(Beifall DIE LINKE)
Warum nicht das Ganze innerhalb normal des Haushalts? Dann müsste Frau Hitzing nämlich gar nicht die Nachfragen stellen, nach Sachkosten, nach Personalkosten und all dem, was zu Transparenz dazugehört. Denn es wäre in dem Moment ganz klar in den Haushaltsberatungen und im Haushalt sichtbar. Wir hätten die Abrechnung der Ist-Listen und es wäre hier eine deutliche Klarheit gegeben. Die Arbeit könnte ganz genauso und auf dem gleichen guten Niveau weiterlaufen wie bisher. Dementsprechend ist für uns klar, es fehlen Fragen der Transparenz. Uns fehlen aber auch, und das will ich gerade aus Sicht einer Oppositionspartei sagen, Möglichkeiten der Kontrolle.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Einflussnahme!)
Natürlich, weil Sie das so süffisant hier einwerfen, Herr Primas, der Einflussnahme. Natürlich haben der Gesetzgeber und der Haushaltsgesetzgeber - das sind wir als Landtag - das Haushaltsrecht und natürlich geht es da auch um die Einflussnahme. Natürlich wollen wir auch die Möglichkeit haben, möglicherweise mehr Geld in die Stiftung zu geben, möglicherweise mehr Personal einzustellen, all das, was ein Haushaltsgesetzgeber als Möglichkeiten hat. Natürlich, und das will ich ehrlich sagen, wollen wir uns dieser Möglichkeit nicht beschnitten sehen, völlig unumstößlich klar.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Na klar, dann müssen Sie es auch zugeben.)
Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte ist die Frage der Geschäftsübertragung an die TLUG. Das klingt auf den ersten Blick auch ganz logisch. Die Frage, die sich mir stellt: Ist denn die TLUG bisher nicht ordentlich ausgelastet? Genau an der Stelle will ich widersprechen, die TLUG hat ein ganz breites Aufgabenspektrum, viele, viele wichtige Aufgaben und nach allem, was wir bisher in Gesprächen gehört haben, wissen wir, dass da auch wirklich Oberkante Unterlippe gearbeitet wird, dass auch hier die Fragen der Personaleinsparung insoweit schon an einem Punkt angekommen sind, wo wir sagen, es darf nicht weitergehen. Es darf hier einfach nicht der Eindruck entstehen, als würden Mitarbeiter herumsitzen und wüssten nicht, was sie machen, und könnten dementsprechend zusätzliche Aufgaben übertragen haben. Dementsprechend, ich habe versucht unsere Bedenken klar zu machen, beantragen wir hier, dass wir morgen nicht gleich die zweite Lesung durchführen, sondern die ganze Thematik noch einmal ausführlich im Ausschuss beraten können. Dementsprechend beantrage ich selbstverständlich die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
(Beifall DIE LINKE)
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