Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2305 -
Frau Mühlbauer, ich wollte auf Sie noch einmal kurz eingehen: Wenn Sie den Innenbereich nicht regeln wollen, dann schließen Sie eigentlich nahezu alle Baumaßnahmen in diesem Land aus. Wer darf denn im Außenbereich bauen? Wir haben im Außenbereich nur den Privilegierungstatbestand für die Landwirtschaft und ansonsten können dort Infrastrukturmaßahmen durchgeführt werden, aber gebaut werden darf im Außenbereich sonst nicht. Nur wer privilegiert ist darf das. Deshalb brauchen wir gerade die Regelung im Innenbereich, sonst ist der ganze Gesetzentwurf nichts wert.
Der zweite Punkte zu den Altbrachen im Innenbereich, zu diesen Fabrikhallen, wo ich gesagt habe, die stürzen bald ein, auch Häuser, die bald einstürzen, vielleicht zum Teil schon eingestürzt sind und wo die Bürgermeister immer wieder erzählen, sie können nichts dagegen tun. Ich habe nicht davon gesprochen, dass ich dort jemanden enteignen möchte, ich habe nur gesagt, unser Gesetzentwurf setzt diese Gebäude, diese Altbrachen in Wert, weil es Menschen geben wird, Firmen geben wird, die Flächen suchen, die sie entsiegeln wollen. Dann werden sie für die Entsiegelung solcher Immobilien Geld bezahlen. Das macht diese Immobilien wieder für ihre Besitzer attraktiv, die sonst keine andere Vermarktungsmöglichkeit sehen. Wir wären also ein Problem los, weil einfach plötzlich ein Wert für diese eingestürzten Immobilien existiert. Das ist der Ansatz, den wir mit unserem Gesetz verfolgen. Da geht es nicht um Enteignungen, überhaupt nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Ein anderer Punkt ist die Frage, ob das rechtskonform ist mit Bundesrecht, was wir hier tun. Der § 18 Bundesnaturschutzgesetz lässt den Ländern die Möglichkeit, im beplanten und unbeplanten Innenbereich Eingriffsregelungen und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend zu regeln. Diese Möglichkeit haben die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bisher schon genutzt nach unserer ersten Recherche. Von der Warte her sage ich, ich glaube es geht. Wir halten es zumindest für Wert, dass wir das auch ordentlich prüfen. Von der Warte her sage ich hier noch einmal klar: Wir bitten auch um die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justizausschuss neben dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Unwelt und Naturschutz. Frau Präsidentin, Sie hatten da auch um Klarstellung gebeten. Der Justizausschuss kann sich das auch noch einmal ansehen. Es gibt Abweichungsregelungen im Bundesnaturschutzgesetz in den §§ 15, 17, 18 und 16 auch noch. Wir halten diese Abweichungsregelungen für ausreichend, um hier unsere Landeskompetenz wahrzunehmen. Aber der Justizausschuss kann das gern noch einmal prüfen, damit das Gesetz nicht anfechtbar wird. Dann kämen wir wirklich zu einer Lösung des Problems,
(Beifall DIE LINKE)
was wir offensichtlich nach den Reden bisher alle gemeinsam lösen wollen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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