Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2305 -
Auf ein paar der gesagten Dinge möchte ich noch einmal eingehen. Frau Mühlbauer, Sie haben gesagt, Sie sehen keinen Regelungsbedarf. Aber gerade das, was wir in Thüringen zu verzeichnen haben, macht doch deutlich, dass es Regelungsbedarf gibt. Auch wenn für die Versiegelung von Flächen der Ausgleich vorgeschrieben ist nach dem im Moment noch gültigen Thüringer Naturschutzgesetz, ist doch dieser Ausgleich nicht automatisch als Entsiegelung durchzuführen. Oft haben wir Anpflanzungen, Frau Hitzing hat es beschrieben, z.B. auf Ackerflächen. Das, was wir zu verzeichnen haben, ist, dass unserer Landwirtschaft immer wieder Flächen verlorengehen, auch durch die Ausgleichsmaßnahmen. Das ist ein Trend, der umgekehrt werden muß. Dazu braucht es eine andere Regelung als die bisherige. Ich sage Ihnen auch klar, wenn Sie hier sagen, es ist ein Eingriff in die Hoheit der Kommunen - ja, das ist es. Wenn Sie sich ansehen, welche Flächenpolitik Thüringer Kommunen in der Vergangenheit oft betrieben haben, dann führte die gerade zu vielen Versiegelungen und da führte sie nicht dazu, dass im Innenbereich eine Revitalisierung vorn anstand, sondern der Bau auf der grünen Wiese. Das hat es immer wieder gegeben. Da ist aber auch der Außenbereich zum Innenbereich geworden, weil man natürlich die grüne Wiese in den Innenbereich mit aufgenommen hat, um dort bauen zu können, ansonsten hätte man eine Privilegierung gebraucht. Also ist das alles bei der Geschichte mit zu betrachten. Ich sage Ihnen noch einmal, im Innenbereich wollen Sie doch nicht Parks oder Ähnliches zubauen. Sie wollen doch im Innenbereich die Revitalisierung so durchführen, dass Sie auf Brachflächen gehen, die schon versiegelt sind. Dass Immobilien, die nicht mehr benötigt werden, abgerissen werden und dort neu gebaut wird, oder im allerschönsten Fall, dass bestehende Immobilien - oft auch Denkmäler - wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das ist doch die Revitalisierung von Innenstädten, wie ich sie mir zumindest vorstelle. Ich weiß nicht, wohin Ihre Wünsche gehen, aber das wollen wir mit unserem Gesetz ermöglichen.
Da bin ich noch einmal bei Frau Hitzing zum Flächenpool. Ich wünsche mir nicht eine Lösung - und so ist es auch nicht zu verstehen -, wo derjenige, der ein neues Einfamilienhaus bauen möchte, sich irgendwo eine versiegelte Fläche kaufen muß und muß die entsiegeln, sondern der Flächenpool ist so zu verstehen, dass ich dort eine Entsiegelungsmaßnahme bezahle. Wir haben mehrere Tausend Hektar Brachflächen in Thüringen, die versiegelt sind, wo die Entsiegelung dann finanziert werden könnte und damit sage ich ja, setzen wir diese nicht mehr benötigten Immobilien wieder in Wert. Das ist das Ziel, was wir haben. Dass wir also auf anderen bestehenden Immobilien die Entsiegelung mit dieser Ausgleichsregelung finanzieren. Das sollte der Anspruch sein und dann, glaube ich, kommen wir auch zusammen.
Meine Damen und Herren, zu der Frage Baurecht: § 18 im Gesetz über Naturschutz- und Landschaftspflege regelt das Verhältnis zum Baurecht und aus unserer Sicht gibt er hier den Ländern eine entsprechende Abweichungskompetenz. Nun kann man wirklich trefflich philosophieren. Ich muß sagen, eine ganz scharfe Kritik an die Föderalismusreform. Wenn die Föderalismusreform zu so unklaren Dingen führt, dass man darüber juristisch streiten kann, haben wir jetzt Abweichungskompetenzen oder nicht, dann hat sie versagt. Das ist der erste Kritikpunkt. Aber der andere Kritikpunkt, Herr Dr. Augsten, wenn denn andere Länder Eingriffsregelungen getroffen haben, dann zeigt es doch gerade, dass es die Abweichungskompetenz gibt, auch wenn sie nicht Eingriffsregelungen im Sinn unseres Gesetzes getroffen haben. Deshalb lade ich dazu ein, seien Sie mutig, stimmen Sie diesem Schritt zu, der notwendig ist für dieses Land, und führen Sie dann die ganze Geschichte zu einem guten Ende, da es offensichtlich noch Beratungsbedarf gibt.
Ich hatte vorhin von der Möglichkeit gesprochen, Herr Präsident, ich beantrage jetzt die Beratung in den drei genannten Ausschüssen, also Bauausschuss, Umweltausschuss und auch im Justizausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE )
Dateien
- re504908
PDF-Datei (56 KB)
