Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2305 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte am Anfang auf Egon Primas kurz eingehen. Ich habe die Abstimmung im Ausschuss anders in Erinnerung. Es gab nicht ein Votum des gesamten Ausschusses zu dem FDP-Antrag, der ja dann mehrheitlich vom Ausschuss beschlossen wurde. Es gab dort zwei Anträge, der eine von der Fraktion DIE GRÜNEN, die sich klar zu einer Flächenversiegelung null ausgesprochen und der ist vom Tisch gewischt worden, obwohl ich darum gebeten hatte,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass wir doch bitte bis zur Fertigstellung der Ergebnisse des Nachhaltigkeitssymposiums warten sollten und dann noch einmal darüber reden sollten und diese Ergebnisse mit einbinden lassen sollten.
Meine Damen und Herren, ich bin seit 1999 Mitglied dieses Hauses. Seitdem haben wir hier sehr oft und von allen Fraktionen einheitlich diskutiert, dass der zunehmenden Flächenversiegelung im Freistaat Einhalt geboten werden muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist seitdem nichts passiert. Das Ergebnis all dieser Diskussionen ist, dass immer weniger Menschen in Thüringen immer mehr Flächen versiegeln. Das geht mit einer gravierenden Geschwindigkeit vor sich, dass es einem Angst macht. Von der Warte her kann ich auch nur unterstützen, was der Nachhaltigkeitsbeirat bei seinem Abschlussworkshop „Flächenverbrauch“ erklärt hat. Der dort zuständige Ron Hoffmann sagte: Dabei gehen wir vom Nachhaltigkeitsziel null Hektar aus, langfristig muss sich die Tendenz zum Flächeverbrauch sogar umkehren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir müssen endlich Schluss machen mit der Eierei, wir müssen endlich Schluss machen damit, mit Wattebällchen zu werfen und zu sagen, davon wird alles besser. Wir brauchen eine klare rechtsverbindliche Regelung, sonst ist dem Flächenverbrauch nicht Einhalt zu gebieten und deshalb unser Gesetzentwurf.
Ich möchte dabei auch noch einmal auf die Frage eingehen, die Frau Hitzing angesprochen hat, nämlich die Frage: Gibt es denn nicht andere Möglichkeiten, ökologisch eine Ausgleich zu schaffen zu einer Versiegelung als die zwingende Entsiegelung? Ich bin Landwirtschaftssprecher, all diese anderen Möglichkeiten kosten die Landwirtschaft Fläche. Wenn man sich das ansieht, dann haben wir alle beschlossen, das ist ja bundesweit Konsens, dass sich die Waldfläche nicht reduzieren darf. Die Waldfläche bleibt gleich, in Thüringen wächst sie sogar leicht. Die versiegelte Fläche nimmt immer zu und das geht zulasten der landwirtschaftlichen Fläche. Wenn man sich die Bevölkerungsentwicklung in dieser Welt anguckt, muss ich sagen, haben wir auch da eine Verantwortung. Deshalb ist dieser Trend zu stoppen. Da gibt es für mich kein Abweichen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb ist unser klares Ziel - null Hektar Versiegelung. Unsere klare Ansage: Dazu brauche ich eine verpflichtende gesetzliche Regelung, wo es keine Ausnahmen mehr gibt. Sie hat auch einen klaren Vorteil. Wenn Sie mal durch das Land fahren, stellen Sie fest, wie viele Altbrachen wir in der Gegend rumstehen haben, alte Ställe, alte Häuser, wo keiner mehr drin wohnt, teilweise im Außenbereich, alte Fabrikhallen, die vor sich hin zerfallen. All diese Flächen, um die sich die Eigentümer nicht mehr kümmern und wo oft Bürgermeister das Problem haben, dass sie nichts dagegen machen können, weil keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von diesen Immobilien ausgeht. All diese Flächen wären plötzlich wieder in Wert gesetzt, weil es nämlich Menschen gäbe, die für eine künftige Versiegelung eine Ausgleichsfläche suchen und dann ein Interesse daran hätten, diese Flächen zu entsiegeln und wieder zur Verfügung zu stellen. Wir bräuchten die Revitalisierungsförderung, die so massiv nachgefragt wird von Gemeinden, nicht mehr. Wir könnten diese Fördermittel anders verwenden, wir hätten hier eine Inwertsetzung von Brachflächen. Das wäre aus unserer Sicht auch ein großer Erfolg.
Meine Damen und Herren, es stand noch die Frage: Können wir das so machen? Herr Primas hat es hier angesprochen, Förderalismusreform, Kompetenz der Länder. Ich gebe zu, ich war bei dieser Diskussion erschrocken. Unsere Juristen in der Fraktion haben das geprüft, haben gesagt, wir haben die Regelungskompetenz. Dann kamen Fraktionsmitarbeiter anderer Fraktionen zu uns und haben gesagt, sie sehen das anders. Wir haben die Landtagsverwaltung noch mal draufgucken lassen. Die sagten, es könnte sein, dass es so geht, es ist aber unwahrscheinlich, da müsste man noch mal prüfen. Es könnte Bereiche geben, wo das nicht so geht. Fakt ist eines: Andere Bundesländer haben Regelungen in dieser Art nach der Neureglung des Bundesnaturschutzgesetzes getroffen. Von der Warte her sollten wir uns hier nicht abschrecken lassen.
Ich sage noch eines: Wenn der Bundesgesetzgeber ein Bundesnaturschutzgesetz erlässt, wo man anschließend juristische Gutachten braucht, um die Länderkompetenz noch festzustellen, dann ist das auch nicht in Ordnung, denn Gesetze sollen klar und verständlich sein. Das was hier passiert ist, ist ein bürokratischer Wust, der wirklich sehr, sehr schwierig zu überblicken ist. Von der Warte her stimme ich auch dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN zu, dass wir die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes im Landesgesetz brauchen, um hier auch mal klar zu sehen, was denn die Rechtsauffassung des Ministeriums ist, was wir noch regeln können hier im Land und was nicht. Da hätte sich unser Antrag natürlich besser eingefügt. Aber wir wissen ja, wie lange Umsetzungen durch die Landesregierung in den letzten Jahren immer gebraucht haben. Selbst Fristen, die zwingend vorgegeben waren, sind dort häufig überschritten worden. Vor der Warte her wollten wir so lange nicht warten. Es gibt ein klares Votum des Abschlussworkshops „Flächenverbrauch“ vom Nachhaltigkeitsbeirat mit null Hektar. Wir haben hier unser Angebot vorgelegt und ich hoffe, dass wir es im Ausschuss beraten können, um vielleicht das eine oder andere, was an Anregungen gekommen ist gerade auch aus der FDP-Fraktion, hier noch zu berücksichtigen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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