Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2305 -
Herr Präsident, meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der zweiten Lesung, nachdem die Mehrheit des Parlaments ihm eine Beratung in den Ausschüssen verweigert hat. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, dass die sehr, sehr umfangreichen Flächenversiegelungen, die alle Fraktionen hier im Haus in den letzten Jahren immer wieder kritisiert haben in Thüringen, in Zukunft ein Ende haben sollten. Wir wollen mit unserem Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass die Versiegelung von Flächen automatisch mit einer gleichgroßen Entsiegelung verbunden wird. Der Vorteil dieser gesetzlichen Regelung wäre es gleichzeitig, dass damit bereits versiegelte und nicht mehr benötigte Flächen in Wert gesetzt würden und ein Anreiz entstünde, solche Flächen zu entsiegeln.
Ein wesentlicher Grund dafür, dass Fraktionen unseren Gesetzentwurf ablehnen wollen, wurde in der ersten Lesung geäußert und er bestand darin, dass diese Fraktionen keine Regelungskompetenz für Länder in diesem Bereich sahen. Nun haben wir das Ganze uns noch einmal angesehen und es gibt eine ganze Reihe von Bundesländern, die Regelungen in diesem Bereich vorgenommen haben. Mecklenburg-Vorpommern ist wohl gerade dabei, Hamburg hat Regelungen getroffen, Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachen und Sachsen-Anhalt. Entweder haben diese Länder sich getäuscht und rechtswidrig Regelungen in diesem Bereich erlassen oder aber es gibt die Abweichungskompetenz vom Bundesnaturschutzgesetz in diesem Bereich. Wenn man sich das Bundesnaturschutzgesetz ansieht, muss man feststellen, es enthält keinen Regelungskatalog für Eingriffe, es stellt nicht dar, was Eingriffe sind. Wenn der Thüringer Gesetzgeber hier keine Unterteilung vornimmt, würde das bedeuten, dass unsere Baubehörden in Zukunft selbst festlegen müssen, ist das jetzt ein Eingriff oder nicht. Bei der Vielzahl unserer Baubehörden kann ich mir vorstellen, dass dann Rechtsauffassungen in Thüringen sehr, sehr unterschiedlich wären und das ist ja gerade ein Ziel, was wir vermeiden wollen.
Meine Damen und Herren, deshalb halte ich es für erforderlich, dass der Freistaat Thüringen festlegt, was denn Eingriffe in die Umwelt sind. Ich gehe auch davon aus, dass in der Novelle des Naturschutzgesetzes, die der Minister in der ersten Lesung angekündigt hat, eine solche Regelung durchgeführt wird. Es gab bereits einen Referentenentwurf vom 06.07.2010, der auch gerade bei den Eingriffen entsprechende Regelungen vornahm, d.h., die Erarbeiter des Ministeriums sahen auch hier eine Regelungskompetenz für das Land Thüringen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir den Mut haben sollten, hier entsprechende Konkretisierungen vorzunehmen, klare Eingriffsregelungen für Thüringen zu treffen und eben, wie gesagt, den Missstand, den wir immer alle beklagen, dass immer mehr Flächen in Thüringen versiegelt werden, ein für alle Mal zu beenden. Deshalb bitte ich Sie noch mal inständig, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Wenn Sie noch Beratungsbedarf haben, können wir auch gern den Gesetzentwurf noch mal in die Ausschüsse überweisen. Es würde sich hier der Umweltausschuss und der Ausschuss für Bau und Verkehr anbieten und natürlich der Justizausschuss wegen der rechtlichen Fragen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Ansonsten, wie gesagt, unsere Bitte: Lassen Sie uns etwas gegen Versiegelung in Thüringen tun, stimmen Sie dem Gesetz zu.
(Beifall DIE LINKE)
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