Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2244 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass zwei Fraktionen hier im Haus Landtagseinfluss und Landtagskontrolle stören. Normalerweise wird eine Stiftung nach dem Thüringer Stiftungsgesetz mit einem eigenen Gesetz gegründet. Das war 1995 noch nicht so. Die Stiftung Naturschutz ist älter. Es gibt hier kein Gründungsgesetz, um diese Stiftung ins Leben zu rufen. Das wurde ein Stück weit geheilt mit dem Naturschutzgesetz, wo dann die Stiftung im Naturschutzgesetz Eingang gefunden hat und ihre Aufgaben beschrieben worden sind. Die Frage der Kontrolle dieser Stiftung ist jedoch bisher nicht ausreichend geregelt, wie es den Regelungen des Stiftungsgesetzes entsprechen würde.
Nun hat der Minister dankenswerterweise die Zahlen vorgetragen, was aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an die Stiftung geflossen ist - 2,8 Mio. €. Wir werden in den nächsten Jahren bei klammem Landeshaushalt z.B. bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier im Haushalt um jeden Euro streiten. Dass Gelder in der Stiftung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet werden, das wissen wir nicht, in welchem Umfang wissen wir nicht. Aber es ist ja vielleicht für uns bei den Haushaltsberatungen auch wichtig. Deshalb wäre mir, wenn wir denn schon bei diesem Konstrukt einer Stiftung bleiben, die eine tolle Arbeit macht - Frau Mühlbauer hat vorhin gesagt, eine Stiftung macht eine bessere Arbeit als das Land, ist bloß komisch, dass dann das Land die Arbeit für die Stiftung kostenlos macht, das beißt sich irgendwo -,
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die ist vom Land gestiftet.)
wenigstens wichtig, wenn wir mindestens einmal jährlich die Klarheit hätten, wie viele Gelder hat die Stiftung und setzt sie in welchen Bereichen ein, damit wir es bei der Haushaltsberatung berücksichtigen könnten. Ein entsprechender Kontrollmechanismus wäre hier einzuführen, das würde uns allen guttun. Deshalb lassen Sie uns doch im Ausschuss bitte noch einmal darüber reden, wie wir eine solche Kontrollmöglichkeit verankern können, wie wir das Fehlen eines Errichtungsgesetzes für diese Stiftung noch ein Stück weit weiter heilen können. Das wäre dienlich, das wäre hilfreich und deshalb meine Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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