Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1640


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Besuchergruppe sicherlich nicht gerade das spannendste Thema mit der Geodateninfrastruktur am Morgen anzufangen, aber ich hoffe wir kriegen den Inhalt vermittelt.


Meine Damen und Herren, am 28. Januar dieses Jahres ist von der Landesregierung der Gesetzentwurf zu den Geodaten hier im Landtag in erster Lesung behandelt worden. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ging es darum, dass ein Mehrbelastungsausgleich für die Thüringer Kommunen in der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen dieses Gesetzes bisher nicht geregelt war und dass dies mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung erfolgen sollte. Die Landesregierung hatte geschätzt, dass mit der Aufgabenwahrnehmung etwa Kosten in Höhe von 200.000 Euro für die kommunale Seite verbunden sind. Diese Kosten sollten durch dieses Spezialgesetz entsprechend erstattet werden, da es bisher keine andere Regelung zur Kostenerstattung gibt. Damit sollte eine Lücke geschlossen werden, um endlich sicherzustellen, dass Geodaten von der kommunalen Seite einfließen können und mit ihnen öffentlich umgegangen werden kann, dass sie für Wirtschaft, für Industrie, auch für private Nutzer zur Verfügung stehen, um in Thüringen bezüglich der Verfügbarkeit von Geodaten einen normalen Stand zu erreichen, wie er auch in anderen Ländern besteht. Eigentlich ein relativ einfaches Gesetz, trotzdem wurde es sehr umfangreich beraten. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Innen- und Kommunalausschuss waren mitberatend, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war federführend. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 18. Februar, in seiner 20. Sitzung am 10. März und in seiner 26. Sitzung am 25. August sowie in der 30. Sitzung am 3. November beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses Anhörungsverfahren brachte von der kommunalen Seite vor allem die Einwände zutage, dass die Kostenschätzung aus Sicht der kommunalen Seite zu niedrig wäre und es dementsprechend zu Mehrkosten kommen könnte. In der Folge gab es eine intensive Beratung zu der Frage, welche Änderungen am Gesetz durchgeführt werden sollten. Ich will in dem Zusammenhang dem Abgeordneten Krumpe ganz herzlich danken, der sein berufliches Fachwissen hier auch intensiv mit eingebracht hat.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und ich will der Landesregierung ganz herzlich danken, hier dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, was mit großer Geduld die Beratungen begleitet hat und sich auch als sehr kompromissfähig erwiesen hat,


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


sodass ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dann auf den Weg gebracht wurde, der vom federführenden Ausschuss mit folgendem Inhalt auch angenommen wurde – ich lese ihn kurz vor –: „Die bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden sowie bei den natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen für die vorgenannten Körperschaften erbringen und dabei der Kontrolle des Landes oder einer unter seiner Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterstehen, vorhandenen Geodaten und Geodatendienste im Sinne von Absatz 1 unterliegen diesem Gesetz nur, wenn ihre Erfassung oder Verbreitung rechtlich vorgeschrieben ist.“ Das heißt, der federführende Ausschuss hat sich entschieden, dass in Zukunft die gemeindliche, die untere Ebene der Verwaltung nicht verpflichtet ist, generell alle elektronisch bei ihnen vorliegenden Geodaten einzuspeisen. Das lässt die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union zu; sie wendet sich extra nicht an die untere behördliche Ebene und ermöglicht damit, dass Verwaltungen, die eventuell die Leistungsfähigkeit nicht haben, um diese elektronische Zurverfügungstellung von Geodaten zu realisieren, von dieser Aufgabe ausgenommen werden. Wir haben uns bewusst entschieden, diese Regelung zu treffen und die Kreise zu verpflichten, weil die Kreise eigentlich nicht als untere Ebene gesehen werden können und außerdem auch die notwendige Leistungsfähigkeit haben für diesen Umgang mit den Geodaten – deshalb diese Gesetzesänderung. Der Ausschuss hat entsprechend das Gesetz dahin gehend, also mit dieser Änderung, dann auch angenommen.


Ich möchte der Landtagsverwaltung noch einmal herzlich danken, die dann anschließend das Ganze formal noch einmal korrigiert und in die richtige Form gebracht hat, sodass Ihnen jetzt eine Beschlussempfehlung vorliegt zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich bitte darum, diese Beschlussempfehlung und den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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