Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes 2/3
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6987
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wurde im Vorfeld gefragt, ob wir heute über den Kormoran reden. Meine Damen und Herren, es geht heute nicht um schwarze Vögel; das wäre die Kormoranverordnung. Nein, es geht hier um die zweite Lesung zum Thüringer Fischereigesetz.
Ich möchte am Beginn feststellen, dass unsere Kritik, die wir an dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung geübt haben, in der Anhörung zur Gesetzesberatung bestätigt wurde. Das Hauptproblem im Thüringer Fischereirecht ist die fehlende Leistungsfähigkeit der unteren Fischereibehörden. Das Gesetz wurde deshalb in der Vergangenheit oft nicht umgesetzt.
Ich will das mal kurz erläutern. Fischerei wird ja üblicherweise an Gewässern durchgeführt und die Gewässer gehören im Regelfall nicht nur Einzelpersonen, sondern wir haben dort eine Vielzahl von Eigentümern, so wie Thüringer Grundstücke im Regelfall zersplittert sind. Diese Vielzahl von Eigentümern muss sich nach dem Fischereigesetz zu einer Fischereigenossenschaft zusammenfinden, um dann gemeinsam zu entscheiden, wie das Gewässer bewirtschaftet wird. Dazu gibt es dann entweder eine Verpachtung oder sie machen es selber, wenn sie den erforderlichen Sachverstand haben. Anschließend wird ein Hegeplan erstellt, der beschreibt, wie denn das Gewässer bewirtschaftet werden soll, welche Fische eingesetzt werden sollen, welche Fischarten bewirtschaftet werden sollen, welche Fische entnommen werden sollen. Dieser Hegeplan ist dann von den unteren Fischereibehörden zu kontrollieren und da sind dabei die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes und unter anderem auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Denn für die Wasserrahmenrichtlinie ist es ganz wesentlich, dass die richtigen Fischarten im Gewässer sein sollen. Nur dann haben wir das Ziel erreicht: guter Zustand der Thüringer Gewässer.
Die Fischereipolitik in Thüringen scheitert leider schon bei Punkt 1, nämlich der Gründung von Fischereigenossenschaften aus den Eigentümern, die ein Gewässer gemeinsam besitzen. Dazu schrieb der Gemeinde- und Städtebund in unserer Anhörung: Bislang ist der Bürgermeister verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Fischereigesetzes eine Genossenschaftsversammlung einzuberufen. Das Thüringer Fischereigesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 30. Oktober 1992 in Kraft getreten. Nunmehr soll der Bürgermeister verpflichtet werden, die erstmalige Einberufung der Versammlung der Fischereigenossenschaft zu veranlassen.
Meine Damen und Herren, wenn seit 1992, dem 30. Oktober, die Fischereigenossenschaften hätten gegründet werden müssen, und jetzt soll der Bürgermeister erstmalig eine Gründungsversammlung einberufen, fragt man sich, ob an den Gewässern überhaupt Fischerei durchgeführt wurde. Denn alles, was dann folgt, die Verpachtung, die Erstellung von Hegeplänen, scheint ja nicht stattgefunden zu haben, weil es keine Rechtsgrundlage gab.
Die Frage eines Vertreters des Landkreistages in der Anhörung, wie denn die Hegepläne, die diese Fischereigenossenschaft oder die Fischereiausübungsberechtigten erstellen sollen, in die Landkreise kommen, zur Behörde, sprach in der Hinsicht auch Bände, denn die unteren Fischereibehörden hatten diese Hegepläne die ganzen Jahre zu kontrollieren. Man muss doch wissen, welche Gewässer ich in meinem Zuständigkeitsbereich habe. Wenn dann kein Hegeplan kommt, müsste ich doch mal nachfragen als zuständige Behörde. Offensichtlich ist das nicht passiert.
Zur Leistungsfähigkeit haben sich auch die Angelverbände geäußert. Ich möchte hier aus der Zuschrift des Landesanglerverbands eine kurze Passage vortragen, die dort auch Bände sprach: Von Anfang an war der Fachbereich Fischerei im Freistaat Thüringen strukturell und personell nicht am tatsächlichen Umfang der Verantwortlichkeiten und der Aufgabenfelder ausgerichtet, sondern stark unterrepräsentiert. Die Probleme haben sich in den vergangenen Jahren, beginnend mit der Auflösung der oberen Fischereibehörde, verschärft. Um die Problematik auf den Punkt zu bringen, momentan ist es, was die Behördenstruktur und personelle Ausstattung der Fischereiverwaltung betrifft, nicht fünf vor zwölf, sondern schon zwanzig nach zwölf. Sicherlich wurde in den letzten Jahren in fast allen Behörden Personal abgebaut, doch es ist ein drastischer Unterschied, ob ich von 30 Vollbeschäftigteneinheiten auf 20 Vollbeschäftigteneinheiten reduziere oder bei einer so schon stark unterbesetzten Behörde, wie es die oberste Fischereibehörde von Anfang an war, von 4 Vollbeschäftigteneinheiten auf aktuell zweieinhalb Vollbeschäftigteneinheiten reduziere und die obere Fischereibehörde ganz abgeschafft habe. Diese drastische Entwicklung passiert in einer Zeit, wo die Aufgaben und der Arbeitsumfang für die Fischereibehörden zugenommen haben.
Ein weiteres, schon länger bekanntes Problem sind die sogenannten unteren Fischereibehörden, welche laut ihrer Dienstpläne oft zu wenig Zeit haben, die ihnen per Gesetz zugewiesenen Aufgaben in der Fischerei erfüllen zu können. Ohne das Engagement der Mitarbeiter schmälern zu wollen, ist es eine Wahrheit, dass diese Behörden in der Regel in andere Aufgabenfelder, wie der Jagd, Gartenbau, Friedhofswesen, Liegenschaften etc. eingebunden und für die Fischerei durchschnittlich nur 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten eingeplant sind.
Erschwerend kommt die oft fehlende fachliche Qualifikation im Bereich Fischerei hinzu, obwohl hier gerade ein sehr spezielles Fachwissen erforderlich ist. Der Verband für Angeln und Naturschutz als zweiter Angelverband in Thüringen fordert, er sieht die Notwendigkeit, jeweils für Werra, Unstrut, Ilm, Saale und Weiße Elster, Pleiße mit Nebenflüssen Ingenieurpersonal mit entsprechender Qualifikation und der Fähigkeit, zusätzlich den verwaltungstechnischen Teil zu bewerkstelligen, vorzuhalten. Die Teilaufgaben „untere Fischereibehörde“ könnten in den Verwaltungseinheiten entfallen und die neuen Stellen zum Beispiel bei ThüringenForst angesiedelt werden. Nach unserer Erfahrung sind weder die unteren noch die obere Naturschutzbehörde in der Lage, dieses Fachgebiet einschließlich des Fischartenschutzes fachgerecht zu bewerten. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, so weit die Einschätzung der Anzuhörenden zu der Leistungsfähigkeit der Thüringer Fischereiverwaltung. Das Fazit für uns ist, dass wir mit einer solchen Struktur große Gefahr laufen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht zu erreichen. Da helfen auch die Nachbesserungen, die wir in diesem Gesetzestext erreicht haben, nichts. Denn wenn ein Gesetz von der Umsetzung her nicht kontrolliert wird, wenn noch nicht einmal die grundlegenden Dinge überhaupt auf den Weg gebracht werden, dann kann ich nicht erwarten, dass bei den - da sind wir wieder beim Kormoran - oft nicht mit den dort hineingehörenden Fischen versehenen Gewässern, weil eben der Kormoran oftmals massive Schäden hinterlassen hat, dann der entsprechend notwendige Besatz stattfindet und eine Artenzusammensetzung sich wiederfindet, wo die Europäische Union sagt, hier ist der gute Zustand erreicht worden.
Gewässer, meine Damen und Herren, sind aus einem Guss zu bewirtschaften, gerade auch unsere Fließgewässer. Das gilt bei der Frage der Abwassereinleitung, das gilt bei der Frage des Hochwasserschutzes und es gilt auch bei der Frage der Fischerei. Hier kann man nicht an Gemeindegrenzen, nicht an Landkreisgrenzen Halt machen und dementsprechend brauchen wir eine Struktur, die diese Fragen berücksichtigt.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte mich an diesem Punkt auch dem Dank von Herrn Primas an die Anzuhörenden anschließen. Hier ist sehr intensiv überlegt worden, wie man die Probleme, die wir in Thüringen haben, abstellen kann. Es gab keine Forderung, die über die Maßen hinausging. Es gab die Forderung nach einer Umstrukturierung, so dass mit den vorhandenen wenigen Mitteln ein Optimum erreicht werden kann. Das geht wirklich nicht mit 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten, mit Leuten in den Kreisen, die von Fischerei - Entschuldigung, wenn ich das so sage - wenig Kenntnis haben.
Dass es bei einigen der anzuhörenden Verbände auch mangelhafte Kenntnisse über bestimmte Dinge gibt, mussten wir feststellen. Ich will da in der Hinsicht noch mal zu den Fragen kommen, Herr Dr. Augsten, Sie sprachen ein paar Änderungsanträge an. Es gab zum Beispiel die Forderung, die Hege in Kleinstgewässern nicht durchzuführen - 0,5 Hektar hatten Sie vorhin angesprochen. Der Hintergrund dieser Forderung war, dass man befürchtet, dass bei einer Hegeverpflichtung Fische in fischfreie Gewässer eingesetzt würden und dass die dann bedrohte Amphibien zum Beispiel vernichten würden.
Meine Damen und Herren, dort, wo Fische dauerhaft existieren können, leben Fische. Sie sind seit hunderten Millionen Jahren auf dieser Welt. Sie haben sich an die Bedingungen angepasst. Auch wenn man keinen Fisch in einem Gewässer hat, wenn ein Gewässer vollständig ausgestorben ist durch eine negative Umweltbeeinträchtigung, dann kommt selbst in Bereichen, wo der Mensch nicht hinkommt, der Fisch wieder in das Gewässer.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Fische?)
(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Alle.)
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nutzbare …)
Ja, was heißt denn nutzbare Der Barsch ist der Allererste, der darin ist, und den kann man natürlich essen, wenn er eine bestimmte Größe erreicht hat. Er wird in diesen Tümpeln aber im Regelfall nur 15 cm groß, dann ist er nicht so richtig nutzbar.
Die Plötze, der nächste Massenfisch, den wir haben, ist in nahezu allen Gewässern sehr, sehr schnell wieder da. Die Karausche, der Fisch, der relativ selten geworden ist, der aber unter extremsten Umweltbedingungen am längsten durchhält, mit relativ geringer Wassertiefe, mit sehr, sehr sauerstoffarmen Verhältnissen im Winter. Die finden sich ein, ob das über schmutzige Entenfüße ist oder andere Dinge. Aber Sie müssen doch nicht glauben, dass Fische nicht in der Lage sind, sich Gewässer zu erobern, die keinen Zugang zu einem Fließgewässer haben. Das ist in der Vergangenheit passiert, das wird auch immer weiter passieren. Deshalb war es uns gerade wichtig, die Hegepflicht hier drin zu belassen, denn man muss in solchen Gewässern auch mal nachschauen, was da inzwischen passiert ist. Das dient auch dem Amphibienschutz.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf einen Bereich kommen, der jetzt nicht explizit von diesem Gesetz geregelt wird. Das ist die Leistungsfähigkeit der obersten Fischereibehörde. Als wir in erster Lesung hier standen, hatte das Land gerade keinen Fischereireferenten mehr. Inzwischen - da möchte ich Ihnen danken, Herr Minister - haben wir wieder eine Fischereireferentin, die vom Fach ist. Das ist schon lange her, dass wir das das letzte Mal hatten, aber sie war bisher schon Bedienstete des Freistaats Thüringen, sie hat bisher schon in der obersten Fischereibehörde gearbeitet. Das heißt, ihre neue Beauftragung, ihr neues Aufgabengebiet hinterlässt woanders eine Lücke. Wenn es jetzt eine Ausschreibung für einen Sachbearbeiter gibt, ist das schön. Ich habe gehört, es wäre eine externe Ausschreibung, ich hoffe, das ist auch so. Aber wenn ich dann die Ausschreibung lese, Herr Minister, einen Fachhochschulabschluss im Bereich Fischerei hat es in diesem Land nie gegeben. Ich weiß nicht, wen Sie da suchen. Es gab zu DDR-Zeiten mal eine Fachschulausbildung in Storkow, aber das ist alles. Da verblüfft es mich dann schon, wenn ich dann lese, welche Anforderungen an die fachliche Qualifikation gewünscht werden, dass es Wünsche für forsttechnische Kenntnisse sind und dass im Bereich Fischerei nur überblicksartige Kenntnisse gesucht werden. Herr Minister, ich hoffe, dass Sie für diese Aufgabe jemanden finden, der Fischerei studiert hat, und ich hoffe, dass Sie den auch wirklich suchen und nicht nur den Forstbereich in Ihrer Verwaltung verstärken wollen, denn das wäre dem Aufgabengebiet Fischerei, was reine Landespolitik ist, nicht angemessen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Änderungsantrag unserer Fraktion. Ich weiß, es gibt hier im Haus viele Vorstellungen von einer Verwaltungsreform. Auch bei uns gibt es unterschiedliche Vorstellungen und Anstalten öffentlichen Rechts sind da nicht die Krone der Schöpfung.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr wollt Monsterbehörden.)
Fakt ist eins: Als ThüringenForst gegründet wurde, hat man sich bewusst für eine Anstalt als untere Forstbehörde entschieden. Diese Anstalt hat die Aufgaben der Landesanstalt für Fischerei zugewiesen bekommen. Ich meine, der Name in Gotha war ein bisschen hochtrabend: Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei. Im Fischereibereich arbeitet dort einer. Aber ThüringenForst hat in der Anhörung deutlich gemacht, sie wissen eigentlich gar nicht so richtig, was sie mit dieser Aufgabe sollen. Das können wir uns in der Zeit, in der die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss, und wirklich massive Aufgaben in dieser Hinsicht auf uns zukommen - Herr Primas, Sie lachen, wenn Sie sich die Zustandskarte ansehen, die meisten Zustandsverfehlungen haben wir aufgrund der nicht ausreichenden Artenausstattung. Dementsprechend brauchen wir hier Leistungsfähigkeit der Behörden. Deshalb wäre wenigstens die eine Stelle, die wir bei ThüringenForst haben, in Zusammenhang mit diesen 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten der Kreise und kreisfreien Städte eine Bündelung, bei der wir es schaffen würden, vielleicht vier, fünf, sechs Fachleute in Thüringen vorzuhalten, die sich um die einzelnen Gewässereinzugsgebiete kümmern würden. Gewässer sind aus einem Riss zu betrachten, das könnten wir mit dieser Behörde leisten. Damit hätten wir keine Mehrausgaben, aber wir hätten wieder eine vernünftige fachliche Qualifizierung im Bereich Fischerei.
Wir haben die Landesregierung im Rahmen der Gesetzesberatung gefragt, wie denn die unteren Fischereibehörden in Thüringen zurzeit aufgestellt sind und wie viel Geld sie bekommen. Wir wollten auch wissen, was wir denn einer neuen Struktur an Geld zur Verfügung stellen könnten. Die Antwort, die aus dem Bereich des Finanzministeriums kam, war, dass man uns dazu keine Auskünfte gegeben kann. Es wird nicht erfasst, wie viel Geld für die Fischereiverwaltungsaufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wird. Es wird auch nicht erfasst, mit wie viel Vollbeschäftigteneinheiten man in den Kreisen und kreisfreien Städten diese Aufgabe wahrnimmt. Ich kann dazu nur sagen, dieses Land scheint offensichtlich überhaupt nicht wissen zu wollen, ob die unteren Fischereibehörden funktionieren oder nicht. Das muss ein Ende haben! Deshalb werbe ich hier für unseren Änderungsantrag. Ich bitte darum, ihm zuzustimmen. Unsere Fraktion wird sich ansonsten mehrheitlich zum Gesetzentwurf enthalten.
(Beifall DIE LINKE)
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