Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6987
Vielen Dank, Frau Präsidentin, es ist eine ganze Reihe von Weihnachtsgeschenken heute - erst die gewonnene Abstimmung und dann als Diplomfischereiingenieur, dass man vor Weihnachten frühs auch noch zum Fischereigesetz sprechen kann.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank dafür. Aber vielleicht ist es auch ein Weihnachtsgeschenk an Klaus Topp, der oben auf der Besuchertribüne sitzt und gerade erst verabschiedet wurde als Fischereireferent dieses Landes.
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Referentenentwurf zu diesem Gesetz haben wir schon vor Ewigkeiten bekommen. Es hat ziemlich lange gedauert, bis er dann zu einem Gesetzentwurf für dieses Haus wurde. Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, Sie wünschen sich eine zügige Bearbeitung, ich denke, an uns wird es nicht liegen, denn die Legislatur ist nicht mehr allzu lang und wenn wir uns zu viel Zeit nehmen würden wie für den Referentenentwurf dann würde dieses Gesetz der Diskontinuität anheim fallen.
Was weniger weihnachtlich ist, ist, dass wir die Gesetzgebung offensichtlich ohne die oberste Fischereibehörde starten müssen, denn die Fischereiverwaltung in Thüringen ist sehr sehr dünn besetzt und mit Klaus Topp geht derjenige, der dafür zuständig ist in Ihrem Haus, Her Staatssekretär und es gibt noch keine Nachbesetzung. Das ist eine Geschichte, Sie haben es vorhin angesprochen, Fischereipolitik ist reine Landesaufgabe. Ich glaube, so kann man mit reinen Landesaufgaben nicht umgehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, eigentlich müsste man, wenn dem Land der fischereipolitische Sachverstand ausgeht, diesen Zustand ändern. Ich habe ein Stück weit den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf dazu dient, das Gesetz diesem Zustand anzupassen. Wir erleben wir hier z.B., dass Bürgermeister verpflichtet werden, Gründungsversammlungen für Fischereigenossenschaften einzuberufen. Diese Fischereigenossenschaften, die entstehen müssten, wenn das Grundeigentum unter einem Gewässer auf mehrere Eigentümer verteilt ist, müssten eigentlich seit Jahrzehnten existieren. Offensichtlich und das ist auch die Praxis, wenn man sich mal umhört, ist in dieser Hinsicht nichts passiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang auch, wo die untere Fischereibehörde ihre Kontrollaufgaben wahrgenommen hat.
Die Frage der Beleihung der Angelverbände, Herr Staatssekretär, Sie haben es angesprochen, ist auch ein Punkt, wo die untere Behörde entlastet werden soll. Gegenwärtig ist für mich noch nicht offensichtlich, was die Angelverbände davon haben. Hier gibt es noch einige Unklarheiten, die wir sicherlich auch bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs werden ausräumen müssen.
Meine Damen und Herren, dieser Punkt Beleihung der Angelverbände ist übrigens ein kleines letztes Relikt eines ursprünglich großen Plans. Dr. Sklenar, als ehemaliger Minister, wollte, dass ein einheitlicher Angelverband in diesem Land beliehen wird mit wesentlichen Aufgaben der unteren Fischereibehörde, damit eben die Fachkompetenz in diesem Bereich da ist. Denn das, was wir gegenwärtig haben, ich weiß nicht 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten oder so was pro Landkreis, da kann man keinen Spezialisten vorhalten. Und wenn es darum geht, Wegepläne z.B. abzustimmen, um zu klären, dass die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird, die nämlich ab dem Jahr 2015 von uns verlangt, dass die typischen Fischarten im typischen Gewässer sind, dann braucht man dafür fischereilichen Sachverstand. Die Sorge, die ich habe ist, dass die EU uns vor allem wegen der nicht ausreichenden Fischarten in den Gewässern massiv Probleme bereiten wird, denn das ist der größte Problempunkt bei der fehlenden Zielerreichung im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie.
Das Gesetz beschäftigt sich aber auch mit ein paar anderen Sachen, u.a. werden viele Begriffe vereinheitlicht, wir bekommen eine modernere Sprache, so werden z.B. Fischbehälter der Berufsfischerei ersetzt für die Aquakultur genutzte Fischbehälter. Ich frage mich, ob der traditionelle Hälterteich für den Weihnachtskarpfen auch mit dazu gehört, weil darin keine Aquakultur betrieben wird, die Fische werden quasi bloß zwischengelagert, damit sie uns gut schmecken, weil sie im sauberen Wasser noch eine Weile geschwommen sind und man will sie natürlich zu Silvester nicht erst aus dem Teich holen müssen, sondern sie praktisch entnehmen können. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man dann einen Hegeplan schreiben soll für die diesen Fischhälter.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es müsste auch Behälterinnen heißen.)
Deshalb müssen wir noch einmal gucken, ob der Begriff auch wirklich geeignet ist. Es gibt noch ein paar andere Dinge in dem Zusammenhang, wo ich denke, dass wir während der Gesetzesberatung darüber reden.
Deshalb will ich zum Schluss noch einmal zu Weihnachten kommen, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf beinhaltet auch zwei wirkliche Weihnachtsgeschenke. Ihre Kinder, die einen Jugendfischereischein haben, können in Zukunft den Weihnachtskarpfen alleine angeln gehen, da muss keine Begleitung mehr mit.
(Beifall SPD)
Ich glaube, das ist schon ein Fortschritt. Und die zweite Sache, ich weiß nicht, wer von Ihnen hat einen Gartenteich? Ich frage mal.
(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Ja, ja natürlich.)
Sie haben bisher sicherlich jedes Jahr einen Hegeplan dafür geschrieben? Weil wir lernen jetzt, dass die Regelung des Thüringer Fischereigesetzes für den Gartenteich nicht mehr gelten. Sie haben es bisher sicherlich immer eingehalten, die untere Fischereibehörde hat es auch kontrolliert und dementsprechend ist in der Fischerei alles in Ordnung. Ich wünsche uns eine angenehme Beratung des Gesetzes
(Beifall DIE LINKE, SPD)
im Ausschuss und ich hoffe, dass wir eine mündliche Anhörung durchbekommen, auch wenn wir heute dazu in erster Lesung geredet haben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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