Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor allen Dingen im Livestream, ich weiß gar nicht, wo ich genau anfangen soll. Ich bin gedanklich gerade immer noch bei dem Prozess der PDF vom Kollegen Kemmerich zur Beantragung eines Lastenfahrrads. Es tut mir leid, das wird sich bei mir immer wieder so fortsetzen.
Aber zurück zum Text: Um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikation zum Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, gibt es eben seit Mai 2018 das Thüringer E‑Government-Gesetz, und es ist da auch in Kraft getreten. Und wie bereits im letzten Jahr festgestellt, gibt es hierbei natürlich im laufenden Prozess Veränderungsbedarf, der vor allen Dingen auf der Wirkungsebene von digitalen Prozessen Vereinfachungen voranbringen soll.
Viele Bürgerinnen und Unternehmen sollen eben zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Schriftformersetzung nutzen können, die bisher allerdings noch wenig in Verbreitung ist. Das sind wir angegangen, das haben wir geregelt, das ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Formulierungsänderungen sollen Abhilfe schaffen, um weitere Formen vor allen Dingen beim Thema „Authentifizierung“ zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind, als alles das, was momentan eher so in Verwendung ist. Wir machen es auf und wir lassen das anwenden.
So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. Es ist jetzt eben angesprochen worden: Wir haben im HuFA ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf gemacht. Da hat sich auch bestätigt, dass es eine Klarstellung zur Frage der digitalen Zustellung braucht. Eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung des Verwaltungsakts wird hier doch als praktikabel erachtet, so wie wir es im Grunde genommen auch schon erwartet haben.
Ergänzt wird das Gesetz durch Regelungen zur datenschutzrechtlichen Zuständigkeit bei Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten. Im Gesamtpaket geht es hier um Rahmenbedingungen, die notwendige Regelungen beinhalten, die eine rechtssichere elektronische Kommunikation in und mit Behörden überhaupt erst richtig ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die FDP legt uns daneben einen Entschließungsantrag, der, wie häufig, ein wenig aus der Zeit gefallen scheint, nicht etwa, weil Sie nach vorne gewandt das Rad neu erfinden, sondern weil der Antrag vor Redundanzen und vor Alter nur so strotzt. So fordern Sie eine Beratungsplattform für Kommunen und vergessen dabei die bereits vielfältigen Angebote, die wir schon geschaffen haben. Im Gespräch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus andern Landesparlamenten werden wir da an mancher Stelle neidisch angeschaut. Nur mal exemplarisch aufgeführt: Verwaltung 4.0 im Referat 52 im TFM berät Kommunen mit ihren IT-Landschaften. Zudem haben wir einen leistungsfähigen kommunalen IT-Dienstleister mit der KIV geschaffen. Ich habe den schon bei Ihnen in den Texten gefunden, Sie kennen den. Von daher schauen Sie sich das noch mal an, was die KIV alles für die Kommunen leisten kann. Sie berät sach- und fachkundig und treibt gemeinsame Projekte voran. Zudem baut das TFM gemeinsam mit den Kommunen derzeit ein Netzwerk zum Informationsaustausch auf. Das haben wir also schon.
Sie fordern ein Umsetzungsmonitoring und einen interministeriellen Rat. Es sei darauf verwiesen: Interministerielle Zusammenarbeit ist bereits für einen Großteil von Fachprojekten eingerichtet, beispielsweise die Umsetzung im Projekt VIS. Außerdem für E-Government und IT allgemein haben wir den AK eGovIT, der aus allen Ressorts auf der Fachebene besteht, wir haben den Lenkungskreis eGovIT auf der Staatssekretärsebene und nicht zuletzt fließen alle Prozesse im Digitalkabinett zusammen. Die Protokolle davon kann man lesen, das Monitoring, das dort betrieben wird, auch. Daran liegt es also auch nicht.
Und zu guter Letzt versuchen Sie noch die Karte der Bürgerbeteiligung zu spielen zur Entwicklung von Strategien, und dass Sie bei Bürgerbeteiligung immer Partner bei R2G finden, ist Ihnen natürlich völlig klar. Aber das dieses Instrument für die Organisation und die Rahmenbedingungen vor allen Dingen von internen Prozessen innerhalb von Verwaltung eher ungeeignet ist, liegt dann doch eigentlich nahe. Tauglicher sind hier eher die zu gestaltenden Verfahren in der OZG-Umsetzung. Liebe FDP, hier können Sie doch wieder glänzen, und zwar, indem Sie ein tragfähiges OZG 2.0 auf Bundesebene verabschieden, und dort können Sie auch gern Ihren Anspruch „Digital first“ untermauern. Beantworten sie vor allen Dingen auch bitte die Frage der Finanzierungslücke in der Bund-Länder-Beziehung von über 300 Millionen. Und vorher sind alle Texte und Regelungen zu bürgernahen digitalen Leistung nur begrenzt in ihrer Wirkung. Deswegen sage ich auch voraus, wird die Debatte im HuFA nur abstrakt sein zu den beiden Papieren, die wir von CDU und FDP dort vorliegen haben. Ich bin dennoch gespannt, wir sind aktuell in der Anhörung, wir haben eine lange Anhörungsfrist beschlossen, weil wir davon ausgehen, dass wir eine breite Beteiligung dort hinbekommen und auch sachdienliche Hinweise bekommen.
Im Ergebnis werbe ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung aus dem HuFA. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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