Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes 1/2

Philipp Weltzien
RedenPhilipp Weltzien

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 87. Sitzung vom 15. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 15. September 2022, in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 und in seiner 61. Sitzung am 8. Dezember 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen als Beschlussempfehlung dem Landtag wieder übermittelt worden und liegt heute zur Beschlussfassung vor. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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