Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

RedenFrank KuschelKultur

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1406 - Zweite Beratung


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal einen Sachverhalt aufgreifen, den Herr Kellner bedauerlicherweise in seiner Rede zwar anmoderiert hat, aber trotz meiner Nachfragen und dem Versuch, ihn zum Kernproblem hinzuführen, entweder nicht in der Lage oder nicht bereit war, noch mal die Zusammenhänge, die sich aus dem Finanzausgleich ergeben, und den Katalog der freiwilligen Leistungen bei den Kommunen hier darzulegen. Das ist aber wichtig für das Verständnis auch für die Öffentlichkeit, damit hier nicht im Raum stehen bleibt - so wie das Herr Kellner versucht hat -, die Verantwortung vom Land wegzunehmen und hin zu den Kommunen zu schieben und zu sagen: Die Kommunen könnten im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen das alles selbst entscheiden.


Ich möchte, bevor ich auf diesen Sachverhalt eingehe, noch eine Anmerkung machen zum Beitrag der FDP. Der heutige Tag in seiner historischen Dimension ist schon mehrfach gewürdigt worden. Die FDP hat das jetzt fortgesetzt. Es gab einmal eine Losung: „Wir sparen, koste es, was es wolle.“ Sie haben hier wieder einen Beleg dafür erbracht, indem Sie sagen, auch die Bibliotheken wären geeignet, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Wir sprechen hier immer vom Sparen. Wir sind uns einig, es ist Kürzen. Sparen hieße, etwas zur Seite zu legen von dem, was ich habe. Das ist nicht der Fall. Aber wer bei Bibliotheken spart oder kürzt - wir sprechen vom Kürzen -, der wird in anderen Bereichen das mehrfach drauflegen. Volkswirtschaftlich und gesellschaftlich macht es keinen Sinn, bei Bildung zu kürzen, unabhängig davon, ob es sich um frühkindliche Bildung oder um die klassische Bildung oder um ergänzende Angebote, wie Volkshochschulen oder Bibliotheken, handelt. Auch das müsste die FDP wissen, die durchaus kommunal verankert ist, Bürgermeister stellt, Kreistags- und Stadtratsmitglieder, Gemeinderäte, die genau Ihnen erklären können, was es heißt, wenn ich in dem sogenannten nichtgesetzlichen Bereich Mittel kürze, dass die irgendwann im pflichtigen Bereich aufschlagen, und dort legen die Kommunen dann mehrfach drauf. Da bitte ich einfach, wenn die FDP tatsächlich die Staatsfinanzen, die öffentlichen Finanzen im Blick hat, dann diese Zusammenhänge nicht vollkommen auszublenden, weil sie dann möglicherweise nur für den Augenblick einen Effekt erreichen, aber schon mittelfristig genau das Gegenteil erreichen, nämlich eine zusätzliche Belastung der öffentlichen Haushalte.


Da bin ich in dieser Frage noch einmal beim Geld. Nun hat Herr Kellner - da muss ich noch einmal zurückkommen auf den Ausgangspunkt. Er hat also formuliert, das können die Kommunen im Rahmen ihrer freiwilligen, gesetzlich nicht normierten Leistungen, realisieren. Nun hatte ich ihm die Brücke gebaut, nämlich, dass das Land auf Grundlage der Vorgaben des Verfassungsgerichtes dazu verpflichtet ist, den Finanzbedarf bei den Gemeinden zu ermitteln und von diesem Finanzbedarf die eigenen Einnahmen der Kommunen in Abzug zu bringen. Daraus ergibt sich dann die Finanzausgleichsmasse des Kommunalen Finanzausgleichs und über die reden wir jetzt. Jetzt haben Sie richtigerweise formuliert, dass bei der Ermittlung des Finanzbedarfs das Land auch den Kommunen einen gewissen Anteil für freiwillige Leistungen zuerkennen muss. Mit dieser Frage hat sich das Verfassungsgericht nicht intensiv in Thüringen beschäftigt, sondern hat auf Entscheidungen anderer Bundesländer verwiesen. Andere Bundesländer haben entschieden, dass die Grundsätze der Kommunalen Selbstverwaltung - und das wird der Innenminister bestätigen können - dann gewahrt sind, wenn die Kommunen noch einen Ausgabekorridor zwischen 5 und 10 Prozent gemessen an den laufenden Ausgaben für sogenannte freiwillige Leistungen haben. Also 5 bis 10 Prozent der Finanzausgleichsmasse, die die Kommunen haben, die müssen für freiwillige Leistungen zur Verfügung stehen. In diesem Bereich hat das Land durchaus eine Option, ob es an die 5 Prozent oder an die 10 Prozent in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungskraft herangeht. Was macht aber der Freistaat Thüringen bzw. was hat die CDU mit dem Finanzausgleich 2009 und 2010 gemacht? Sie hat diesen Anteil für freiwillige Leistungen bei den Kommunen auf 3 Prozent und dann auf 2,2 Prozent gekürzt. Ich empfehle Ihnen, den Referentenentwurf der jetzigen Landesregierung, da haben Sie genauso Zugang wie wir als Opposition - der wird uns ja zur Verfügung gestellt. Da ist eine Übersicht, wie der Finanzbedarf der Kommunen für das Jahr 2011 ermittelt wird. Da können Sie in der Zeile 5 nachlesen, dass dort 2010 für die freiwilligen Leistungen bei den Kommunen 2,25 Prozent vorgesehen waren und das waren 122 Mio. €. 122 Mio. € werden bei der Ermittlung des Finanzbedarf den Kommunen für die freiwilligen Leistungen zuerkannt. Und jetzt kommt es: Aufgrund der Tatsache, dass das Land kürzen will, wird dieser Bereich auf 1 Prozent reduziert, nämlich auf dann - da darf ich aus der Vorlage zitierten - 54 Mio. €. Sie reduzieren also schon von 122 € auf 52 Mio. €, was den freiwilligen Bereich der Kommunen betrifft.

Da stellen Sie sich hier hin und sagen, dann haben die Kommunen ja noch die Option dort selbst zu entscheiden, für welche freiwilligen Aufgaben sie die Mittel ausgeben. Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.


(Beifall DIE LINKE)


Sie missachten seit Jahren die Vorgaben des Verfassungsgerichts, die besagt haben, mindestens 5 Prozent müssen zur Verfügung stehen. Sie haben nur 2,25 Prozent, jetzt reduzieren Sie das auf 1 Prozent, begeben sich damit zumindest verfassungsrechtlich auf sehr dünnes Eis und stellen sich dann noch hier hin und sagen, von diesen noch gekürzten Mitteln sollen gefälligst die Kommunen entscheiden, was sie noch für Bibliotheken ausgeben. Das, sage ich, ist höchst unanständig. Dann sollen sie es von hier vorn einfach sagen. Wir wollen nicht mehr, dass es Bibliotheken gibt. Dann ist es so, das ist doch ein Wort und damit können wir uns auseinandersetzen. Ich bedauere es, dass Sie in einer solchen Debatte als Vertreter der Regierungskoalition nicht in der Lage sind, diese einfachen Zusammenhänge, die ja aufgeschrieben sind, hier darzulegen - entweder weil Sie es nicht können, oder nicht wollen. Ich unterstelle mal zweites, dass Sie nicht wollen. Das macht es aber nicht besser zur Variante Eins. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

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