Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1406 - Zweite Beratung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, Hans-Jürgen Döring hat vor einigen Jahren einmal Dante zitiert eingangs eines Redebeitrags. „Die ihr hier eintretet, lasset alle Hoffnungen fahren.“ Diese Hoffnung, dass sich heute bei den regierungstragenden Fraktionen etwas bewegt zur Frage der Zustimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes, habe ich auch nicht. Aber in Respekt vor den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren, die in den Thüringer Bibliotheken eine hervorragende Arbeit leisten und die übrigens die Debatte in der letzten Plenarsitzung durchaus sehr aufmerksam verfolgt haben, werde ich noch auf einige Dinge eingehen. Ich stelle nur wieder einmal fest - erstens -, seitens der regierungstragenden Fraktionen ist kaum jemand da und - zweitens -, das finde ich besonders bizarr, der Minister hat auch wiederholt den Platz verlassen. Er will sich dieser Debatte offensichtlich nicht stellen.
(Beifall DIE LINKE)
Vielleicht hat er auch wie, ich nehme an, die Fachabgeordneten mit der heutigen Post diese Unter- lagen erhalten. Herr Staatssekretär, Sie können vielleicht auch einmal schauen, vielleicht sind die auch bei Ihnen eingegangen. Und zwar „Grundlagen für gute Bibliotheken“, „Leitlinien für Entscheider“ oder diese „21 gute Gründe für gute Bibliotheken“. Dieses Material lag der Einladung zum 27. Oktober bei. An diesem Tag findet der Thüringer Bibliothekstag statt. An diesem Tag wird übrigens auch der Thüringer Bibliothekspreis vergeben. Ich weiß schon und freue mich auch darüber, dass in einer Stadt, in der wir die Bürgermeisterin stellen, nämlich Frau Enders, ein solcher Bibliothekspreis verliehen wird, weil es bei uns selbstverständlich ist, dass man sich um seine Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtung sorgt, dass man investiert und dass man weiß, welcher wirkliche nachhaltige Mehrwert mit solchen Einrichtungen erreicht werden kann. Aber noch haben wir nicht in jeder Kommune Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte. Demzufolge müssen wir dafür sorgen, dass ein gewisser Zwang aufgemacht wird. Und wenn man eine freiwillige Aufgabe wie die Kulturaufgabe hat und wenn man merkt, dass das Geld nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt wird, muss man dafür sorgen, dass gesetzliche Regelungen herbeigeführt werden. Eine solche gesetzliche Regelung wollten wir mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes erreichen und finden uns dabei in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Kultur in Deutschland und den Empfehlungen, die mit der Zusendung der Einladung zum Thüringer Bibliothekstag an uns gesandt wurden. Ich zitiere aus dem Material, welches ich vorhin gezeigt habe „Grundlagen für gute Bibliotheken“. Dort heißt es: „Wenn es auch in Deutschland künftig leistungsstarke innovative öffentliche Bibliotheken allerorts geben soll, dann müssen folgende Regelungen in die Bibliotheksgesetze der Länder Eingang finden:
1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal;
2. Definition der Bibliothek als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtung;
3. Pflicht zum Angebot von Dienstleistungen und Bestandserweiterungen unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt;
4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken;
5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums;“ Das wäre der Einzelplan 04.
„6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.“
Diese Empfehlungen sind also aufgrund der fachlichen Beratung zu den Bibliotheken in Deutschland entstanden. Man verweist in diesem Zusammenhang auf die Unzulänglichkeit des Thüringer Bibliotheksgesetzes in der derzeit geltenden Fassung. Dazu hat Frau Rothe-Beinlich ausführlich gesprochen, ich will das nicht wiederholen. Vor diesem Hintergrund hätte ich noch eine geringe Erwartungshaltung gehabt für den heutigen Tag, aber auch offensichtlich ist das eine falsche Erwartungshaltung.
Der Minister meinte in der Debatte in der ersten Lesung, dass es nicht mehr auf der Höhe der Zeit sei, ein Fachgesetz für die Bibliotheken zu machen, weil ein Thüringer Kulturfördergesetz den Bestand und die Leistungskraft der Bibliotheken in einem solchen Gesetz ausgestalten würde. Bisher haben wir davon noch nicht ein Zipfelchen gesehen. Auch in diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf Astrid Rothe-Beinlich und ihre Debatte zur Frage des Kulturleitbildes, welches inzwischen den Verbänden zugegangen ist, allerdings den Parlamentariern nicht in offizieller Form, welches zu einem Kulturkonzept führen soll. Ich weiß jetzt nicht, zu wie viel weiteren Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen, die eh am Ende nichts regeln, das führt, aber garantiert nicht in absehbarer Zeit zu einem Kulturfördergesetz.
Vor diesem Hintergrund frage ich natürlich die Landesregierung insbesondere, aber auch die regierungstragenden Fraktionen und dabei - entschuldigen Sie bitte - insbesondere die sozialdemokratische Fraktion,
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Schon wieder?)
wie Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, die Sie vor ein bis zwei Jahren noch in aller Deutlichkeit auch von diesem Pult aus hier deutlich machten.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das sagen Sie mal Ihren Kollegen in Brandenburg.)
(Beifall DIE LINKE)
Lieber Uwe Höhn, ich kann versprechen, dass wir das an jeder Stelle, an der solche Verfehlungen in dieser seltsamen Koalition Wahlversprechen der Sozialdemokratischen Partei brechen, wiederholen werden. Wir werden nicht nur die Versprechungen aus der Thüringer SPD wiederholen, sondern auch gleichzeitig die der Bundes-SPD, denn man kann nicht mit der einen Zunge reden und anders handeln und letzten Endes sich gegen eigenen politischen Vorstellungen in der Handlung als Regierungspartei so blamieren.
(Beifall DIE LINKE)
Das müssen Sie aushalten und Sie können sich da auch aufregen und Sie bekommen es immer und immer wieder, so lange, bis es endlich weh tut, denn offensichtlich haben wir es noch nicht oft genug gesagt.
(Beifall DIE LINKE)
Lieber Uwe Höhn, ich nehme an, dass die Auseinandersetzung zwischen Opposition und Regierung in Brandenburg genauso läuft. Wir sind die Opposition, es ist heute schon mehrfach gesagt worden. Es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben. Da wir letztendlich mit diesem Gesetz nichts anderes gemacht haben, als bis auf das Komma genau den gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf aus der Zeit unter der Althaus-Regierung noch einmal in dieses Parlament einzubringen, ist es keine Überforderung, einem solchen Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Aber Sie sind ja noch eher auf die Nase gefallen.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben es nicht verstanden.)
Sie sind ja noch eher auf die Nase gefallen, als Sie es nicht einmal fertig brachten, der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Fachausschuss zuzustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Also nach dem Prinzip der drei Affen „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!“ sagen Sie: Dann lassen wir lieber - hoffentlich zu später Stunde - eine solche Debatte über uns ergehen und hoffen, das letzten Endes keiner eine solche Debatte mitbekommt. Im Fachausschuss wird dazu nicht gesprochen. Ich habe es ja schon gesagt: Es ist ja sowieso äußerst selten, dass der Minister bei solchen Fachdebatten anwesend ist, wie es auch jetzt der Fall ist.
Zu dem Thema „Kulturfördergesetz“ kann ich Ihnen nur sagen: Auch hier werden wir Ihnen in absehbarer Zeit, und zwar in einer gemeinsamen Erarbeitung, ein solches Gesetz auf den Tisch legen. Da kommt es dann auf Sie an, ob Sie in der Lage sind, mit Ihrem ganzen Ministerium wenigstens das zu leisten, was zum Beispiel zwei oder drei Oppositionsfraktionen gemeinsam mit Kulturverbänden auf den Tisch legen. Und die nächste Blamage sei Ihnen damit garantiert, wenn Sie auch einen solchen weiteren Weg ablehnen.
Heute kann ich nur sagen: Ich hoffe immer noch, dass der eine oder andere so beschämt ist, dass er diesem Gesetzentwurf zustimmt. Vor dem Hintergrund, dass der Kommunale Finanzausgleich uns heute mit dem Haushaltsgesetz nicht vorlegt worden ist, ist das Fachministerium überhaupt nicht in der Lage, auch nur ein Wort zur Ausstattung der Bibliotheken im Jahr 2011 zu sagen. Sie verstoßen damit gegen alle Prinzipien, die die Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtungen betreffen. Nun sagen Sie nicht weiter, dass Ihnen das wichtig ist. Ihre Sonntagsreden, die können Sie woanders halten. Handeln Sie lieber in Regierungsverantwortung.
(Beifall DIE LINKE)
Dateien
- re503308
PDF-Datei (66 KB)
