Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1406 - Erste Beratung


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, drei Anmerkungen noch, eine zur modernen Kulturdebatte. Erst einmal stelle ich fest, dass der Bibliotheksverband auf Bundes- und Landesebene auch eine Kulturdebatte führt und für den ist dieses Thema Bibliotheksgesetz noch nicht abgegessen. Wir führen eine Debatte auf der Bundesebene über mehrere Länder hinweg - ich kann Ihnen das gerne zur Verfügung stellen -, bei der es darum geht, die Bibliotheken als Pflichtaufgaben festzuschreiben. Ich betone noch einmal: Wir haben das ja noch gar nicht in dieser Form getan, sondern haben gestrichen, dass in dem Bibliotheksgesetz „freiwillige Aufgabe“ steht. Das zum einen.

Zweitens - zur aktuellen kulturpolitischen Debatte, bei der Sie mir und den Kolleginnen und Kollegen mehr Intelligenz zugetraut hätten: Ich weiß ja nicht, ob getroffene Hunde bellen.


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Doch, die bellen.)


Manchmal bellen sie eben nicht und ich wollte jetzt nicht den Minister als getroffenen Hund bezeichnen, deswegen habe ich mich so ein bisschen um diese Ecke gemogelt. Aber wir haben versucht, im Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur eine moderne kulturpolitische Debatte zu führen. Und zwar hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht, dass man sich einmal zum weiteren Gang des Kulturleitbildes verständigen möge. Wir waren ja als Abgeordnete zum Teil an dem Kulturforum in Sondershausen beteiligt. Wir waren in den Workshops. Da ist uns gesagt worden im Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur - Sie waren da nur nicht da -, dass wir an der Debatte uns gerne beteiligen können, aber dass die im Moment auf der Exekutivebene geführt wird. Wir mögen nicht solche Fragen stellen, wie wir die überarbeitete Fassung des Leitbildes aus dem Ministerium bekommen können. Wenn wir sie wollten, könnten wir doch bitte schön unsere informellen Kanäle benutzen. So weit zu der Begründung, die aus Ihrem Haus an die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur gegangen ist,


(Unruhe CDU)


wenn Sie sich an der modernen kulturpolitischen Debatte beteiligen wollen. Nun ist es wirklich so, dass manche Dinge nicht so sehr verborgen sind und wenn wir über den Entwurf des Leitbildes Kultur in Thüringen sprechen, dann muss ich sagen, haben wir weiterhin den Wunsch, an dieser Debatte auch als Parlament beteiligt zu sein, und zweitens die Feststellung, dass auch dieser überarbeitete Entwurf nach dem Kulturforum in Sondershausen nicht unbedingt der große Wurf ist, mit dem sich das Kulturland Thüringen gestalten lässt, und mit dem Sie, Herr Minister, auf die Frau Finanzministerin zugehen können und sagen, dafür brauche ich auch Geld.


(Beifall DIE LINKE)


Da sind Sie eigentlich schon eingeknickt vor Ihrem eigenen Anspruch. Also bitte lassen Sie die Vorwürfe von mangelnder Intellektualität oder mangelnder Kenntnis.

Die dritte Anmerkung, die mit dem Bibliotheksgesetz wenig zu tun hat, bezieht sich nun auf das Bild, aber Sie sind noch einmal darauf eingegangen. Ich war damals schon Mitglied des Thüringer Landtags, als diese Einigung beschlossen worden ist. Es war eine große Debatte im Land. „Wald gegen Bilder“ war dann auch auf der Straße letztendlich die Debatte, auch vor dem Landtag noch außerhalb der Bannmeile, die gab es damals noch. Aber wenn in einem Haushaltstitel - Kunstverkäufe - eine Null steht und im Ausschuss nachgefragt wird: Worum geht es eigentlich? Welches Bild ist hier verkauft worden oder gehört uns etwas anderes nicht mehr? Und ich mich noch einmal bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Haushaltausschuss erkundigt habe, die mir sagten, bei 350.000 € muss der Haushalts- und Finanzausschuss einbezogen werden. Da erscheint eine Summe von 1 Mio. €, die erst einmal im Haushaltsausschuss nicht begründet werden kann, und man nutzt dann den parlamentarischen Weg einer Anfrage. Dann stellt man diese Anfrage und bekommt man eine oberflächliche Antwort darauf und man recherchiert selber und bekommt innerhalb der nächsten halben Stunden wenigstens heraus, wo das Bild hängt, dass die Bilder von dem besagten Maler - so zu Ihrer Kenntnis - um die 4 Mio. € auf dem Kunstmarkt gehandelt werden. Das ist alles im Internet in relativ kurzer Zeit zu erkunden. Dann hat man dort diese 1 Mio. € und es kann erst einmal keiner eine Antwort geben und dann sagen Sie, das hat mit dieser damaligen gütlichen Einigung zu tun. Da bleiben immer noch die Fragen: Wie kommt das Geld aus der Klassik Stiftung in den Landeshaushalt? Was wird damit gemacht? Wer hat das Bild gekauft? Wie viel Teilraten kommen noch? War das auf einer Auktion? Ist das ordentlich gelaufen? Welche rechtlichen Tatbestände sind dahinter? Diese Auskunft möchten wir von Ihnen schon haben. Aber ich habe es gesagt, mit dem Bibliotheksänderungsgesetz hat das wenig zu tun. Es hat nur mit dem Umgang von Finanzen in Ihrem Haus zu tun.


(Beifall DIE LINKE)

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