Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2516 -
Danke, Frau Präsidentin. Herr Innenminister, zwei Anmerkungen zu Ihrem Vortrag: Sie müssen schon dem Hohen Haus erklären, wie Sie das Leistungsprinzip durchsetzen wollen in einem völlig intransparenten Verfahren. Ihre Behauptung, zu sagen, Sie würden dann schon die infrage kommenden Personen kennen für ein solches Spitzenamt, die ist mutig, die ist wirklich mutig, denn nach meinem Kenntnisstand macht ja eine Ausschreibung nicht an Landesgrenzen halt. Oftmals muss ich ja erleben, wenn ich Sie zu Sachverhalten befrage, dass Sie sich nicht einmal zur Situation in Thüringen auskennen, geschweige denn in anderen Bundesländern. Also von daher ist das ein Scheinargument. Wir werden natürlich sehr aufmerksam beobachten, wen Sie alles in Thüringen kennen, der für solche Ämter infrage kommt und ob das nicht an Parteigrenzen haltmacht. Das hoffe ich nicht.
Die zweite Anmerkung: Sie haben darauf verwiesen, dass die Landesregierung offenbar einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet. Deshalb haben Sie gesagt, keine Einzelregelung. Wir haben aber in der Frage des Präsidenten des Landesverwaltungsamts keine Zeit. Er scheidet im Herbst aus. Wenn wir eine Ausschreibung wollen, muss man dann dort noch eine gewisse Vorlaufzeit haben, so dass wir vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren abschließen müssen. Insofern ist Ihr Hinweis, keine Einzelregelung hier zu vollziehen, in der Sache natürlich wenig sachgerecht.
Vizepräsidentin Hitzing:
Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Sehr gern.
Bitte, Herr Abgeordneter Hey.
Herr Kuschel, ich habe vorhin diese Frage nicht gestellt, aber da Sie noch mal an das Mikrofon gegangen sind, brennt sie mir auf der Seele. Frau Enders hat bei Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt, dass man die Ausnahmen abschaffen möchte mit Ihrer Regelung, wir haben das vorhin schon debattiert, in einzelnen, begründeten Ausnahmefällen aber nicht. Ich habe weder Ihren jetzigen Äußerungen noch denen zuvor entnommen, welcher Posten, welcher Bedienstete im Freistaat Thüringen denn dann trotzdem noch von einer Ausnahme in dieser Gesetzesregelung betroffen sein könnte. Vielleicht können Sie darauf kurz noch mal eingehen.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Den Sachverhalt haben wir uns aufgehoben, um ihn mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren.
(Heiterkeit DIE LINKE, FDP)
Das heißt, wenn Sie eine Antwort haben möchten, müssen Sie den Mut haben, unseren Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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