Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2516 -
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch jetzt hier von mir eine kurze Einbringung zu unserem Gesetzentwurf. Es ist vorhin ja schon angeklungen. Wir bereiten unsere Gesetzentwürfe gut durch Kleine Anfragen vor,
(Beifall DIE LINKE)
meistens durch Anfragen meines Kollegen Kuschel, der ja hier Spitzenreiter im Thüringer Landtag ist, wenn es um das Stellen von Anfragen geht. In einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Kuschel wurde durch die Landesregierung bestätigt, dass der derzeitige Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts mit Ablauf des 30. November 2011 wegen des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand eintreten wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die Nachfrage gestellt, wie die Neubesetzung der Stelle durch die Landesregierung erfolgen soll. Hier wurde ganz kurz und knapp geantwortet - ich zitiere das mal aus dieser Anfrage: „Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, da gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Beamtengesetz die Pflicht zur Stellenausschreibung nicht für die Stellen der Leiter der den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden gilt.“ Das war für uns Anlass in der Fraktion, uns damit zu beschäftigen, ob in Zukunft bei der Besetzung der oberen Landesbehörden, die letztendlich nur Vollzugsorgane sind, zwingend ein politisches Amt sein muss oder ob es nicht sachdienlicher ist, einen Laufbahnbeamten zu ernennen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben das diskutiert und in Abwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Laufbahnbeamten die erforderliche politische Distanz gegeben ist, die aus unserer Sicht für eine Vollzugsbehörde zwingend notwendig ist. Deshalb sind wir zu dem Entschluss gekommen, das Gesetz dahin gehend zu ändern, dass bei der Besetzung der Leiter der oberen Behörden Laufbahnbeamte eingesetzt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen von der Regel abgewichen werden kann. So liegt Ihnen jetzt die Änderung des Thüringer Beamtengesetzes vor. Mehr dazu dann in der Debatte. Danke schön, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
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