Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2516 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hey hat das Grundproblem beschrieben, was wir mit diesem Gesetzentwurf aufgreifen wollen, nämlich die Frage, ob bei einer Vollzugsbehörde, wie dem Landesverwaltungsamt, oder einer Landesbehörde, wie dem Verfassungsschutz, die völlig unpolitisch dafür sorgen soll, dass unsere Verfassung geschützt wird, ein sogenannter politischer Beamter, der immer auch dem Weisungsrecht der Landesregierung unterliegt, eingesetzt oder geführt werden soll oder nicht. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, bei allen Behörden, die im Wesentlichen Vollzugsaufgaben zu erfüllen haben, ist der Laufbahnbeamte der Geeignetere, denn er hat die jeweilige Distanz zur jeweiligen Landesregierung und zur politischen Zusammensetzung dieser Landesregierung. Der zweite Aspekt, der für uns ganz entscheidend ist, ist das Auswahlverfahren. Bei den politischen Beamten entscheidet die Landesregierung in einem völlig intransparenten Verfahren, wer der Behördenleiter wird. Es hat tatsächlich manchmal den Anschein, dass es auch dort um die Versorgung von bestimmten nahestehenden Personen geht. Das Ausschreibungsverfahren hat eine andere Zielstellung - nicht einen geeigneten Bewerber zu finden, sondern den am besten geeigneten. Das müssten Sie, Herr Hey, als Gothaer wissen, denn Sie hatten ja mal einen Landrat, der dafür sogar rechtskräftig verurteilt wurde, weil er dieser Ausschreibungsvorschrift für Beschäftigte in seiner Kreisverwaltung nicht gefolgt ist. Das ist übrigens ein Urteil, was ich bedaure. Aber es ist so. Dort hat das Landgericht Erfurt noch einmal eindeutig festgestellt, Ziel der Ausschreibung ist nicht, irgendeinen geeigneten Bewerber zu finden, sondern den am besten geeigneten. Deshalb ist das ein anderes Verfahren und das von Ihnen beschriebene Problem, was macht eine Landesregierung, wenn sie mit einem Behördenleiter der unmittelbar nachgeordneten Einrichtung nicht zufrieden ist, jetzt können Sie den in den einstweiligen Ruhestand versetzen, ohne Angabe von Gründen.
(Beifall DIE LINKE)
Da sagen wir, wir verweisen auf das Beamtenrecht. Das Beamtenrecht zählt auch für leitende Beamte und wir haben eine Sorgfaltspflicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt und damit auch für die Beamten und wir lehnen es ab, ein Rechtskonstrukt zu schaffen, wo Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer damit rechnen müssen, ohne Angabe von Gründen einfach aus der Funktion entfernt zu werden. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Übrigen gibt es ja nur noch zwei politische Beamte auf dieser Ebene der Landesbehörden, die ohne Angabe von Gründen durch die Ministerpräsidentin abberufen werden können. Das ist das Landesverwaltungsamt und das ist unser Landesamt für Verfassungsschutz. Bei den anderen oberen Landesbehörden ist diese Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Begründung schon ausgeschlossen. Insofern ist die Landesregierung aufgrund der Mehrheit hier im Landtag bei der Verabschiedung des Beamtengesetzes zu der Überzeugung gekommen, dass dieses Instrument der Abberufung ohne Begründung nicht unbedingt sein muss. Das Beamtenrecht lässt darüber hinaus ausreichend Möglichkeiten zu, sich mit Behördenleitern auseinanderzusetzen, die möglicherweise den Anforderungen an dieser Stelle nicht mehr gerecht werden.
Wir müssen jetzt handeln, weil im Herbst die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes ansteht. Im Übrigen wäre es auch ganz interessant, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, wie sich ein künftiger Präsident denn die Zukunft dieser Behörde vorstellt. Wir mussten ja aus den Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen entnehmen, dass die Landesregierung mit Verweis auf die Verfassung jede Positionierung von Vorschlägen des jetzigen Präsidenten verweigert. Der macht Strukturvorschläge und die Landesregierung sagt, wir positionieren uns dazu nicht. Das ist bedauerlich. Insofern wäre es auch interessant, im Rahmen einer Ausschreibung die Bewerber aufzufordern, selbst mal über die Zukunft dieser Behörde nachzudenken, weil die Landesregierung offenbar dazu gegenwärtig nicht bereit ist. Wir haben die Befürchtung, dass die Positionen von CDU und SPD soweit auseinandergehen und dann kommt es zu dieser Stagnation und nicht Befassung.
Einen letzten Hinweis, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Begründung kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, das sind die Kostenfolgen für das Land. Wir haben Erfahrungen, nicht in Thüringen, aber in anderen Bundesländern, wo nach schon relativ kurzer Amtszeit derartige leitende politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden und dann werden die bezeichnet als die bestbezahltesten Spaziergänger, weil sie behalten im Wesentlichen bis 75 Prozent ihre Bezüge weiter und können ja nicht, wie ein Laufbahnbeamter auf eine gleichwertige Stelle einfach so gesetzt werden. Also auch das spricht für den Laufbahnbeamten und gegen den politischen Beamten. Aber wir stimmen den Rednern hier auch zu, insbesondere Herrn Hey, es ist ein Problem, das wir weiter betrachten sollten, diskutieren sollten. Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Innenausschuss und da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, auch in den Justizausschuss. Danke.
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