Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2516 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie verunsichert die Regierungskoalition in dieser Frage ist, zeigt ja hier die Verweigerung, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu behandeln. Dort ist nicht einmal die Öffentlichkeit da. Aber selbst vor unseren Argumenten haben Sie ja so viel Respekt und haben dem nichts entgegenzusetzen, dass Sie selbst eine Diskussion hinter verschlossenen Türen scheuen. Dann stellt sich hier Herr Hey hin und sagt, er würde gern unsere Argumente hören, aber das Abstimmungsergebnis oder Abstimmungsverhalten steht schon fest. Das ist doch eine Veralberung der Öffentlichkeit, Herr Hey.
(Beifall DIE LINKE)
Da nützt Ihr roter Schlips dann auch nichts mehr. Sie veralbern die Öffentlichkeit. Ich beantrage zunächst eine erstmalige Überweisung an den Innenausschuss, damit wir tatsächlich dort noch mal sachgerecht über diese Frage debattieren können, denn dankenswerterweise hat Herr Meyer hier schon im Wesentlichen darauf hingewiesen, was Hintergrund unseres Antrags ist.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist Bündelungsbehörde und hat nur Vollzugsaufgaben, ausschließlich Vollzugsaufgaben und vermittelt nach außen gegenüber den Bürgern und auch gegenüber den Kommunen den Eindruck, als würden sie völlig unpolitisch nur auf Grundlage von Richtlinien und Gesetzen handeln. Wenn dem so ist, dann muss man sich fragen: Warum muss ein politischer Beamter diese Behörde leiten? Der war ja mal Landrat in Ostthüringen, CDU-Parteibuch. Da weiß ich nicht, die eigenen Maßstäbe, die die Landesregierung definiert, wie Fach- und Sachkunde und so. Er ist von den Bürgern nicht wieder gewählt worden und dann wird er versorgt. Wir haben jetzt eine ähnliche Entwicklung. Nach den Landtagswahlen 2009 musste die CDU einen erheblichen Machtverlust hinnehmen. Nur dank der SPD ist die CDU noch in der Regierung. Dafür bekommt ja die SPD auch reichlich Kritik, berechtigt. Aber die SPD hat dafür gesorgt, dass diese Truppe, die seit 20 Jahren Thüringen immer mehr an den Abgrund hinarbeitet, weiter regieren kann. Aber ein paar sind eben nicht untergekommen und die stehen jetzt immer noch auf der Warteliste und brauchen einen Versorgungsposten. Dafür missbrauchen Sie die Landesverwaltung, um Leute zu versorgen. Das hat nichts mit Fähigkeiten und Fertigkeiten zu tun. Man braucht kein großer Prophet zu sein, um den Kreis derjenigen einzugrenzen, die im Spätherbst bzw. dann, vielleicht ist dann auch schon Winter, in der Diskussion sind, wenn es darum geht, den jetzigen Präsidenten des Landesverwaltungsamts, der in den Ruhestand geht, zu ersetzen. Das ist ein Missbrauch von Macht, den lehnen wir ab. Was für ein Vertrauensverhältnis haben Sie denn in Laufbahnbeamte, indem Sie hier formulieren, Sie brauchen jemanden auf diesem Präsidentenposten, der ein besonderes Vertrauensverhältnis genießt und besonders geeignet ist. Sie hauen ja Ihren Beamten die Füße weg, indem Sie sagen, na ja, die sind eben auch da. Das kann doch nicht sein. Ich gehe davon aus, dass jeder Bedienstete im Landesdienst, unabhängig, ob er Beamter ist oder Angestellter, alles dafür tut, seinen Dienstvertrag oder Angestelltenvertrag zu erfüllen und da beinhaltet das Beamtenrecht Dinge, wenn die Aufgabenerfüllung nicht den Vorstellungen des Dienstherren entsprechen sollte. Aber hier zu sagen, Laufbahnbeamte wären Beamte zweiter Klasse und würden insbesondere gegenüber ihrem Dienstherren nicht das notwendige Vertrauen mitbringen, das ist doch sehr weit hergeholt. Wir teilen diese Einschätzung in keinem Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, dass die Landesbehörden Vollzugsbehörden bleiben. Die politischen Entscheidungen werden hier im Landtag getroffen bzw. in der Zuständigkeit der Landesregierung durch die Landesregierung. Die Minister und Staatssekretäre haben umfangreiche politische Entscheidungskompetenzen. Wir wollen aber nicht, dass diese Entscheidungskompetenzen dann auch in den konkreten Verwaltungsvollzug hineinragen. Deshalb halten wir die Besetzung dieser Präsidentenposten mit Laufbahnbeamten für völlig ausreichend. Nur ein öffentliches Auswahlverfahren sichert, dass wir Menschen auf diese Stellen setzen, die nicht nur die Anforderungen erfüllen, sondern die die Anforderungen am besten erfüllen. Das ist ja Anliegen der öffentlichen Ausschreibung. Da darf ich noch mal an die Entscheidung des Landesgerichts in Erfurt erinnern zum Fall Liebezeit, Landrat des Landkreises Gotha, der ohne Ausschreibung Beamtenstellen besetzt hat. Da ist das Gericht zur Einschätzung gekommen, alle diese Beamten, die auf den Stellen saßen, waren geeignet. Trotzdem ist er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden, weil der Vorwurf war: Nur im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bekomme ich nicht den Geeignetsten, sondern den am besten Geeignetsten, der also für die Besoldung die größte Gegenleistung erbringen kann. Das erwarten wir auch von dieser Landesregierung. Wir wollen dort nicht einen Geeigneten, sondern den am besten Geeigneten haben.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Oder die am besten Geeignete.)
Von daher ist die öffentliche Ausschreibung eine Voraussetzung, um dieses Ziel letztlich zu erreichen. Dafür macht sich diese Gesetzesänderung erforderlich und über die Fragen wollen wir noch mal im Innenausschuss diskutieren. Deshalb der Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss und - da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt - auch an den Justizausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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