Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4791
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich der Thüringer Landtag während dieser Plenarsitzung mit insgesamt fünf parlamentarischen Vorlagen - es steht ja noch ein Antrag auf der Tagesordnung zum Thema Bleiberecht von der FDP-Fraktion und einer zum Thema Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, dass wir uns also mit insgesamt fünf parlamentarischen Vorlagen über die Lebenssituation von Flüchtlingen, über ihre Aufnahmebedingungen und ihre Aufenthaltsperspektive beschäftigen, könnte ein gutes Signal auch für die Menschen sein, von denen Frau Rothe-Beinlich schon gesprochen hat, die sich gegenwärtig auf einem Protestmarsch von Würzburg nach Berlin befinden und die am Dienstag hier vor dem Thüringer Landtag demonstrierten.
Wie wichtig dieser Protest für bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen ist und wie berechtigt, will ich kurz skizzieren und damit auch belegen, wie offensichtlich es ist, meine Damen und Herren, dass beim Thema Flüchtlingsaufnahme die unverletzliche Menschenwürde nicht in jedem Fall Grundlage für politisches und behördliches Handeln ist.
Das Bundesverfassungsgericht kommt erstens für die Bundesregierung zu dem desaströsen Urteil, dass die Leistungen für Flüchtlinge evident unzureichend sind und ein menschenwürdiges Existenzminimum deutlich unterschreiten. Es ordnete am 18. Juli die sofortige und teilweise sogar rückwirkende deutliche Anhebung auf das Hartz IV-Regelsatzniveau an und zeigte der Bundesregierung auf, dass sie sich spätestens nach dem Urteil vom Februar 2010 nicht mehr auf einen Vertrauensschutz berufen konnte. Dennoch hatte die Bundesregierung an den seit 1993 konstant gebliebenen und vollkommen unzureichenden Leistungshöhen festgehalten.
Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 eindeutig festgehalten, ich zitiere: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“, Zitatende. Dennoch schreibt am 28. August 2012 das Landesverwaltungsamt an einen Landkreis, ich zitiere: „Mit der Einführung des Sachleistungsvorrangs in dem Anfang der 90er-Jahre neu geschaffenen AsylbLG sollte zunächst der Zuwanderungsstrom reguliert werden, da darauf gesetzt wurde, dass Sachleistungen für Wirtschaftsflüchtlinge uninteressanter seien als Bargeld. Dieses Konzept ist aufgegangen.“, Zitatende. Dieser Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes schreibt in gegenüber Flüchtlingen denunziatorischer Art und Weise weiter: „Dass es sich bei den meisten Asylbewerbern entweder um Wirtschaftsflüchtlinge handelt oder um solche Flüchtlinge, denen jedenfalls kein Asylgrund zur Seite steht, zeigt bereits die Anerkennungsquote.“ , Zitatende.
Nicht nur, Herr Geibert, dass ein Mitarbeiter einer staatlichen, Ihrer Verwaltung, ein rassistisches Stereotyp gebraucht, wird in diesem Schreiben begründet, dass das Festhalten an Sachleistungen und Gutscheinen migrationspolitischen Erwägungen folgt. Und das mehr als einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren. Vielleicht müssen sie die Mitarbeiter in Ihrem Landesverwaltungsamt mal zu einer Fortbildung schicken. Der Flüchtlingsrat bietet solche Fortbildungen, glaube ich, an. Im selben Schreiben wird mit Verweis auf eine seit 1997 im Bundesgesetz nicht mehr bestehende Nachrangigkeit von Bargeld gegenüber sogenannten Wertgutscheinen eingegangen und die Notwendigkeit der Einhaltung einer nicht mehr bestehenden gesetzlichen Regelung eingefordert. Zitat: „Vielmehr hat der Freistaat Thüringen das Rangverhältnis, das unter den Abweichungsmöglichkeiten vom Sachleistungsprinzip besteht, beachtet und folglich könne auch keine Gebietskörperschaft rechtswirksam ein Abweichen vom Sachleistungsprinzip beschließen.“ Das Schreiben war vom 28. August, ich habe das schon gesagt. Herr Innenminister, vielleicht warne ich Sie mal mit einem kleinen Augenzwinkern davor, wenn der Mitarbeiter aus dem Landesverwaltungsamt, der das noch vor knapp drei Wochen geschrieben hat, Ihre Entscheidungen jetzt rechtlich zu bewerten hat, nicht, dass er Sie noch anzeigt, weil Sie rechtswidrig gegen Bundesrecht handeln, Herr Minister. Dass Ihnen nämlich eine solche Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes alles andere als akzeptabel erscheint, war der TLZ am 15.09. zu entnehmen.
Weil, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Geibert hat angekündigt, dass künftig eine eigene Entscheidungskompetenz ohne Einflussnahme durch das Landesverwaltungsamt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt und Bargeld nicht mehr ausgeschlossen wird. Endlich, will ich sagen. Ob Sie, wie in der Zeitung stand, dabei tatsächlich, Herr Geibert, dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil im Kopf hatten oder eher die Ankündigung mehrerer Landkreise, von dem diskriminierenden Wertgutscheinsystem abzurücken, vor Augen hatten und vielleicht Gesichtsverlust befürchteten, ist zweitrangig. Endlich können es die Kommunen entscheiden, ohne dass das Landesverwaltungsamt Steine in den Weg legt.
Ich kann nur hoffen, dass diese dann keinesfalls rechtswidrige Umsetzung des AsylbLG auch so kommuniziert wird, weil, das muss ja das Landesverwaltungsamt machen. Lassen Sie das dann vielleicht andere Mitarbeiter schreiben, und dass solche rechtsverleugnenden und diskreditierenden Schreiben, wie das, aus dem ich zitiert habe, der Vergangenheit angehören und seitens der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Landesverwaltungsamt auch ausgewertet werden, darum würde ich Sie bitten.
Ein vierter grundsätzlicher Punkt, die die Bewegungsfreiheit einschränkende Residenzpflicht, ist schon von Frau Rothe-Beinlich angesprochen worden, besteht leider in Thüringen nach wie vor fort und hat in Thüringen dank einer Regierungskoalition, die die Bewegungsfreiheit von Menschen zum Gegenstand mathematischer Kompromisse machte, eine seiner skurrilsten und entwürdigendsten Ausprägungen gefunden. Herr Innenminister hat am Samstag eben in diesem Zeitungsartikel angekündigt oder wurde dort zitiert, dass er an dieser Regelung festhalten will, aber er deutete an: „Möglicherweise gebe es in dieser Frage bundesweite Bewegung.“ Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie einen Dornröschenschlaf geschlafen haben. Diese bundesweite Bewegung gibt es seit einigen Jahren.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es kann höchstens ein Dornross-Schlaf gewesen sein.)
Dass die Auswirkung der Residenzpflichtbezirke auf ein gesamtes Bundesland und sogar darüber hinaus möglich ist, hat der Bundesgesetzgeber inzwischen bereits klargestellt mit einer Gesetzesänderung. Aber unberührt von dieser bundesweiten Bewegung hat sich eben Thüringen gezeigt.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Können wir alles im Ausschuss besprechen.)
Bereits angesprochen - Sie sind ja nicht Mitglied in dem Ausschuss, Herr Emde - wurde,
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wegen Ihnen würde ich extra kommen.)
(Beifall DIE LINKE)
dass anlässlich des Tages des Flüchtlings im Juni die Medien, insbesondere MDR und ARD, als erste berichtet hatten, wie in Thüringen Landkreise die für die Aufnahme und Unterbringung erhaltenen Pauschalen in die allgemeinen Kreishaushalte gesteckt hatten und das so, dass das für die Flüchtlinge zur Verfügung stehende Geld eben keine Verwendung für die Flüchtlinge fand, andererseits aber in den sogenannten Gemeinschaftsunterkünften unwürdige Zustände vorherrschten. Ich könnte hier viele weitere Punkte noch aufzählen. Denken Sie nicht, Herr Emde, dass ich jetzt aufhöre, bloß weil Sie in unseren Ausschuss kommen möchten.
Ich will noch mal dringend appellieren, es ist an der Zeit, dass in Thüringen die gesamte Flüchtlingspolitik einer grundlegenden Zäsur unterzogen und gemeinsam mit Flüchtlingen und anderen Sachverständigen ein Konzept entwickelt wird, wie eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen auch im Rahmen der noch bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen realisiert werden kann.
Zum Einzelnen noch, zur Entfristung muss ich nicht noch mal ausführen, das habe ich gestern in der Begründung der Dringlichkeit gemacht. Da, muss ich sagen, haben Sie mich wirklich überrascht, einmal dadurch, dass Sie zugelassen haben, dass unser Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte, zum anderen habe ich dann auch noch gehört - und heute hat es Frau Holbe auch schon gesagt -, dass Sie sogar alle drei Vorlagen, nicht nur den Landesregierungsentwurf, an den Ausschuss überweisen wollen. Ich bin fast sprachlos, ich hätte nicht damit gerechnet und will Ihnen danken. Aber sprachlos würden Sie mich machen, wenn Sie dann im Innenausschuss einer öffentlichen Anhörung zustimmen würden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich würde mir wünschen, dass diese öffentliche Anhörung dann, wie das der Gleichstellungsausschuss schon in der letzten Legislaturperiode mal gemacht hat, hier im Plenarsaal stattfinden kann, damit auch alle Interessierten Platz finden können und die Situation der Flüchtlinge in einem guten Rahmen diskutiert werden kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ziel sollte sein, die eingangs beschriebenen Missstände zu beseitigen, und zwar nicht stückchenweise durch mediale Ankündigungen, sondern grundsätzlich und in der Sache konsequent.
Ich will jetzt noch auf zwei Fragen antworten, die Herr Bergner gestellt hat. Zum einen fragt Herr Bergner, wo es doch eigentlich eine reine Bundeskompetenz wäre, warum wir hier einen Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes bringen. Wir wissen, dass das Landesaufnahmegesetz keine so hohe Bedeutung hat und eigentlich Bundesrecht über Landesrecht steht, aber die Einstellung zur Flüchtlingspolitik des Thüringer Landtags kann eben in einem Landesgesetz zum Ausdruck gebracht werden. Im derzeit geltenden Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz beispielsweise werden auch Dinge unterschlagen, die im Bundesgesetz stehen. Das Schlimme ist, dass die ausführenden Behörden sich nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz richten und teilweise beispielsweise die Regelung, dass die Belange der Betroffenen bei der Unterbringungsform zu berücksichtigen sind, wie sie im Asylverfahrensgesetz stehen, gar nicht berücksichtigen, manchmal ganz erstaunt reagieren, wenn man ihnen diesen Satz vorhält. Deswegen schlagen wir Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Thüringen vor, weil wir es einfach wichtig finden, dass die dort aus unserer Sicht falsch geregelten und zum Nachteil von Flüchtlingen geregelten Dinge geändert werden.
Sie haben ein Argument gesagt, Herr Bergner, mit dem ich gerechnet hatte, nämlich gegen den Vorschlag der vollständigen Kostenerstattung war auch vorher und durch Sie jetzt eben auch immer wieder zu hören, dass die anfallenden Kosten unkalkulierbar seien. Dem möchte ich noch kurz entgegnen. Die Kostenerstattung erfolgt im Wesentlichen für vier Bereiche: Erstens für die Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zweitens für die medizinische Behandlung, drittens für die Unterbringung und viertens für die soziale Betreuung. Diese anfallenden Kosten sind keineswegs unkalkulierbar und aus unserer Sicht würden sie auch nicht unangemessen hoch.
Erstens: Die Leistungshöhen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen im Grundsatz denen eines Hartz-IV-Empfängers. Dieser Satz ist feststehend, ist kalkulierbar und nicht veränderbar.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Also diese Größe - Punkt 1 - ist kalkulierbar. Die Kosten für medizinische Behandlungen könnten auch kalkulierbar werden, nämlich - wir haben es in der Debatte zur Verwaltungsvorschrift schon einmal ausgeführt - mit dem sogenannten Bremer Modell. Das würde nicht nur eine Kalkulierbarkeit mit sich bringen, sondern auch den Flüchtlingen eine vollumfängliche medizinische Behandlung nach dem modernen Stand der Technik gewähren. Es ist ganz leicht; man schließt mit einer Gesundheitskasse, wie beispielsweise der AOK, einen Vertrag mit einer festen Versicherungssumme, die Flüchtlinge erhalten eine Versichertenkarte und sie werden genau wie alle anderen pflichtversicherten Menschen behandelt - diskriminierungsfrei. Mit der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes würde sich die Frage nach einem gesonderten Versicherungsmodell dann natürlich nicht mehr stellen, das wäre uns auch lieber, aber noch ist es nicht abgeschafft.
Der dritte Punkt, die Unterbringung: Die Regelung über einen angemessenen Wohnraum und Mietkosten richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen für Leistungsempfängerinnen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Die sind damit auch kalkulierbar, Herr Bergner, und würden nicht ins unermessliche steigen.
Viertens: Die Kosten für eine mobile soziale Betreuung würden sich an einem Personalschlüssel orientieren, der im Gegensatz zu dem bislang bestehenden Personalschlüssel eine soziale Betreuung, Beratung auch tatsächlich sicherstellen sollte. Damit würden die für das Land mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen entstehenden Kosten sicher kalkulierbar, aber sie werden natürlich auch steigen, aber nicht ins Unermessliche, denn was das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf migrationspolitische Erwägungen festgestellt hat, gilt auch in anderen Bereichen und man kann den Satz einfach ein wenig umformulieren, nämlich so, dass die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde haushalterisch nicht zu relativieren ist, meine Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Klare Kriterien würden aber auch sicherstellen, dass die qualitativen Kriterien für menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung auch kontrollierbar werden. Eine ganz deutliche Absage erteilen wir als Fraktion den Überlegungen, die offensichtlich im Finanzministerium angestellt werden, nämlich die Kostenerstattung im Kommunalen Finanzausgleich zu verstecken. De facto wäre dies die Fortsetzung der bisherigen unzureichenden pauschalen Kostenerstattung mit einem weiteren Nachteil, nämlich dem der fehlenden Transparenz und fehlender Möglichkeit der öffentlichen Kontrolle. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wenn allein der Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt, der diesen Brief geschrieben hat, die Kontrolle über die Kostenerstattung hätte. Ich mag mir nicht vorstellen, was dann mit Kostenpauschalen noch passieren könnte. Recherchen wie die des MDR im Juni dieses Jahres zur Zweckentfremdung der Mittel, die beispielsweise von Gerstungen nach langem Ausweichen und Tricksen dann auch eingeräumt werden mussten, Herr Geibert, würden damit verunmöglicht. Die Berichte haben aber eindrücklich gezeigt, dass eine solche Kontrolle dringend notwendig ist, wenn nämlich die Kontrollinstitutionen des Staates versagen bzw. nicht funktionieren.
Vielleicht noch einen Satz zu den von Ihnen, Herr Geibert, angesprochenen Heimen, die jetzt geschlossen werden: Dazu gehört ja auch die sogenannte Gemeinschaftsunterkunft in Sonneberg. Frau Zitzmann schließt sie nicht aus menschlichen oder flüchtlingspolitischen Erwägungen, sondern weil ihr schlicht das Geld nicht reicht, dieses heruntergekommene Haus so zu sanieren, dass menschenwürdiges Leben dort möglich wäre. Vielleicht unterhalten Sie sich mal mit Frau Zitzmann. Ich war kürzlich mit dem Flüchtlingsrat dort. Frau Zitzmann ist überhaupt nicht gut auf Sie und das Landesverwaltungsamt und Ihre CDU-Kollegen im Thüringer Landtag zu sprechen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Üble Nachrede.)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da gibt es mehrere in der CDU.)
Ich habe gute Hoffnung, dass das, was Frau Kanis zu unserem Antrag Kostenerstattung gesagt hat, dass das abzulehnen wäre, nicht stimmt, weil, das war mir im Sommer lange in Erinnerung, auf Salve TV konnte ich sehen, dass auch Herr Hey, der Innenausschussvorsitzende, für eine Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten ist. Deswegen hoffe ich, dass Sie sich durchsetzen, Herr Hey. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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