Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen

RedenHeidrun SedlacikAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4791

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind zwar schon mitten in der Diskussion, wie ich gemerkt habe, Herr Innenminister, aber nichtsdestotrotz möchte ich doch noch mal begründen, warum wir unseren Antrag hier einbringen, mit welcher Intention.

Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die Fraktion DIE LINKE, dass der Thüringer Landtag die Landesregierung auffordert, die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz dahin gehend zu ändern, dass künftig das Land den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden die mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen notwendigen und tatsächlich anfallenden Kosten erstattet. Ich sage noch einmal ausdrücklich, keine Pauschalen, obwohl Sie gerade dem das Wort geredet haben.


Die Aufgabe der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wurde durch das Land auf die Landkreise, kreisfreien Städte übertragen und diese haben somit die Aufgabe, im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises dieses auszuüben. Nach der bisherigen Regelung der Erstattungsverordnung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte dafür eine Pauschale für Leistungen nach damals Asylbewerberleistungsgesetz für die Unterbringung und soziale Betreuung.

Darüber hinaus werden die Kosten für die Bewachung von sogenannten Gemeinschaftsunterkünften erstattet, für die medizinische Betreuung und auch im Einzelfall werden hier Kosten erstattet. Hier, Herr Innenminister, haben wir eine andere Wahrnehmung. Durch die pauschale Erstattung wurde bereits mehrfach durch den Landkreistag kritisiert, dass sie nicht mehr den Finanzbedarf der Kommunen in diesem Aufgabenbereich abdecken können. Es gibt aber auch andere Extreme. Es gibt nämlich auch Landkreise, die die nicht abzurechnende Pauschalen nicht vollständig für die Aufnahme und Unterbringung aufwenden - ja, auch solche Beispiele kennen wir -, sondern dass sie diese für die Flüchtlinge bestimmten Mittel in den kommunalen Haushalt einfließen lassen und sich, das möchte ich mal so extrem sagen, an der Pauschale auch noch gütlich tun. Diese Praxis wurde in der Vergangenheit mehrfach öffentlich diskutiert und von uns heftig kritisiert, weil diese zweckentfremdete Verwendung zulasten menschenwürdiger Unterbringungsbedingungen für Menschen realisiert wird. Dies kann keinesfalls im Interesse des Landes liegen, das einerseits die Aufgaben übertragen hat und von einer ordnungsgemäßen, das heißt, einer den Grundsätzen der Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen für Flüchtlinge folgenden Aufgabenerfüllung ausgehen muss und andererseits auch die dafür anfallenden Kosten erstatten muss. Wohlgemerkt, diese zweckfremde Verwendung der Pauschale ist nicht rechtswidrig, sie ist aber in jedem Fall sachwidrig.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb beantragen wir, die Kostenerstattung auf die für die Aufnahme und Unterbringung notwendigen und tatsächlich anfallenden Kosten umzustellen. Damit würden die Landkreise und kreisfreien Städte die übertragene Aufgabe - entsprechend des Konnexitätsprinzips finanziert - erhalten und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen landesweit geschaffen werden. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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