Ernennung und Vereidigung von stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Knut Korschewsky

Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU

 

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/4 „Postenaffäre“ berichte ich heute über den bisherigen Verlauf des Untersuchungsverfahrens mit Sachstand zum 18. März 2024. Lassen Sie mich zunächst kurz erläutern, warum der Untersuchungsausschuss einen schriftlichen Bericht über den Stand des Verfahrens zum 18. März vorgelegt hat. Ich verweise hier auf die Drucksache 7/10067.

 

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 UAG ist der Untersuchungsausschuss verpflichtet, dem Landtag nach Abschluss der Untersuchung einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten. Gleichermaßen gibt Nummer IV des Einsetzungsbeschlusses in der Drucksache 7/7914 dem Untersuchungsausschuss auf, dem Landtag vor der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags einen schriftlichen Bericht mit Empfehlungen, wie mit dem Untersuchungsgegenstand weiter umzugehen ist, zu erstatten.

 

Die Wahl zum 8. Thüringer Landtag findet bekanntlich am 1. September statt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Untersuchungsausschuss 7/4 in seiner 6. Sitzung am 29. Januar 2024 einen Zeitplan für das weitere Untersuchungsverfahren. Danach soll die Beweisaufnahme möglichst lange fortgeführt werden, um den Untersuchungsauftrag bestmöglich zu erfüllen. Der Abschlussbericht soll sodann am 6. September 2024 und damit vor dem Zusammentritt des 8. Thüringer Landtags, der gemäß Artikel 50 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen spätestens zum 1. Oktober 2024 zu erfolgen hat, dem Landtag vorgelegt werden. Um den Landtag bereits früher als unmittelbar vor Ende der 7. Wahlperiode in geeigneter Weise über den Gang der Untersuchung zu unterrichten, kam der Untersuchungsausschuss 7/4 überein, dem Landtag noch vor den Parlamentsferien einen Bericht über den Stand des Verfahrens, wie es sich zum 18. März 2024 darstellte, vorzulegen. Bei diesen Überlegungen spielte auch eine Rolle, dass es zu den mündlichen Berichterstattungen über den Sachstand des Verfahrens im Plenum, wie sie die Nummer V des Einsetzungsbeschlusses vorsieht, mangels Aufruf der entsprechenden Tagesordnungspunkte nie gekommen ist und auch keine Fraktion beantragt hat, diese vorzuziehen und in die Tagesordnung als abzuarbeitende Bestände aufzunehmen.

 

Dies vorausgeschickt komme ich nun zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Diese erfolgte in der 109. Sitzung des Landtags am 28. April 2023 gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, und zwar zur folgender Thematik: Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. Grund und Anlass für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses war eine querschnittsgemäße Prüfung des Thüringer Rechnungshofs auf Grundlage der §§ 88 f. der Thüringer Landeshaushaltsordnung betreffend die Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden in Thüringen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag insbesondere auf Einstellungen und Weiterbeschäftigungen von persönlichen Referenten, Leitern der Ministerbüros sowie Mitarbeitern der Bereiche „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ einerseits und der Besetzung der Stellen der Staatssekretäre andererseits. Die abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs vom 13. März 2023 mündete in einem Sonderbericht gemäß § 99 Thüringer Landeshaushaltsordnung, der dem Landtag und der Landesregierung übermittelt wurde. In der Folge war dieser Sonderbericht Gegenstand parlamentarischer Beratungen, sowohl hier im Plenum als auch in den unterschiedlichsten Fachausschüssen. Was die personelle Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses anbelangt, so besteht dieser gemäß Nummer III des Einsetzungsbeschlusses aus elf ordentlichen Mitgliedern. In Entsprechung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen entfallen jeweils drei Mitglieder auf die Fraktion Die Linke, der CDU und der AfD und je ein Mitglied auf die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Namentlich sind aktuell als Mitglieder des Untersuchungsausschusses folgende Abgeordnete von den Fraktionen benannt: von der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und Herr André Blechschmidt, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Herr Abgeordneter Stefan Schard und Herr Abgeordneter Thomas Kemmerich, von der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Björn Höcke und Herr Abgeordneter René Aust, von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx und schließlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Madeleine Henfling.

 

In seiner 5. Sitzung am 27. November 2024 beauftragte der Untersuchungsausschuss auf Initiative der von den Koalitionsfraktionen benannten Ausschussmitglieder die Landtagsverwaltung mit der Prüfung, ob der von der Fraktion der CDU als Mitglied benannte Abgeordnete Kemmerich an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt gewesen sei und daher gemäß § 7 Abs. 1 UAG aus dem Untersuchungsausschuss auszuscheiden habe. Hintergrund dieser Prüfbitte war der Umstand, dass der Abgeordnete Kemmerich vom 5. bis 8. Februar 2020 und sodann geschäftsführend bis zum 4. März 2020 als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen amtierte und sich in dieser Funktion mit Schreiben von 5. und 17. Februar 2020 an die seinerzeitigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wandte, deren Amtsverhältnisse vom Wechsel der Landesregierung unberührt geblieben waren. Die rechtliche Prüfung der Landtagsverwaltung ergab, dass auf Grundlage der benannten Tatsachen im konkreten Fall die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 UAG mit der Folge, dass der Abgeordnete Kemmerich aus dem Untersuchungsausschuss auszuscheiden hätte, nicht gegeben erschien.

 

Was den Vorsitz im Ausschuss angeht, so wählte der Landtag in seiner 111. Sitzung am 1. Juni 2023 mich zum Vorsitzenden dieses Ausschusses und erst in seiner 121. Sitzung am 3. November 2023 Herrn Dr. Jens Dietrich von der Fraktion der AfD zum stellvertretenden Vorsitzenden. Zuvor konnte ein Stellvertreter, für dessen Wahl der Fraktion der AfD das Vorschlagsrecht zustand, trotz mehrmaliger Wahlgänge nicht erfolgreich gewählt werden. Die Fraktion der AfD erklärte jedoch in der 97. Sitzung des Ältestenrats am 27. Juni 2023, einer Konstituierung des Untersuchungsausschusses ohne vorherige Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden nicht zu widersprechen. Im Gegenzug bestand Einvernehmen, dass die Fraktion der AfD im Untersuchungsausschuss mit drei von ihr benannten Mitgliedern vertreten war, solange die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden aus ihren Reihen noch ausstand.

 

Nach dieser rechtlichen Klärung im Ältestenrat war der Weg für die Konstituierung frei. Der Untersuchungsausschuss 7/4 fand sich sodann unverzüglich am Freitag, dem 7. Juli 2023, nach Ende der an diesem Tag stattfindenden Plenarsitzung zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Damit war noch vor den damaligen Parlamentsferien der Beginn des Untersuchungsverfahrens gewährleistet und es konnten die ersten an die Landesregierung gerichteten Ersuchen auf den Weg gebracht werden, Unterlagen vorzulegen. Daran sah man oder sieht man, dass der Untersuchungsausschuss sehr intensiv gearbeitet hat.

 

In seiner ersten Sitzung beschloss der Untersuchungsausschuss mehrheitlich, sich die bereits im Einsetzungsbeschluss verwendete Kurzbezeichnung „Postenaffäre“ zu geben. Der Untersuchungsausschuss verständigte sich ferner auf den letzten Montag eines Monats als regulären Sitzungstag. Bis zum Stichtag, also bis zum 18. März 2024, tagte der Untersuchungsausschuss 7/4 in der Folge neunmal.

 

Wie bereits angesprochen, beschloss der Untersuchungsausschuss in seiner ersten Sitzung am 7. Juli 2023 umfangreiche, an die Landesregierung gerichtete Auskunfts- und Aktenvorlageersuchen nach § 14 Abs. 1 UAG, um seine Arbeit unverzüglich und zügig aufnehmen zu können. Konkret wurde die Landesregierung um Auskunft und Vorlage in Bezug auf sämtliche bei der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden befindlichen Unterlagen gebeten, die im Zusammenhang mit den aufzuklärenden Sachverhalten stehen. Das Auskunftsersuchen richtete sich auch auf sämtliche bereits vernichtete Unterlagen bzw. gelöschte Dateien. Die angeforderten Akten betrafen alle mit der Ernennung bzw. Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären im Zusammenhang stehende Unterlagen. Ferner sollten alle Unterlagen bezüglich der Besetzung von Stellen von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei vorgelegt werden, das heißt von Büroleitern, Grundsatzreferenten, persönlichen Referentinnen und Referenten sowie von Leiterinnen und Leitern für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In zeitlicher Hinsicht bezog sich das Vorlageersuchen dem Untersuchungsauftrag entsprechend auf Ernennungs- bzw. Einstellungsvorgänge, die von den seit dem 30. Oktober 2009 im Amt befindlichen Landesregierungen verantwortet wurden.

 

Basierend auf einem weiteren Antrag nach § 14 Abs. 1 UAG wurde die Landesregierung außerdem ersucht, insbesondere alle bei der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden vorhandenen Personalakten nebst zugehörigen Sachakten und Akten der Personalvertretungen sowie sonstigen Unterlagen einschließlich solchen in elektronischer Form wie zum Beispiel Dateien, E-Mails, SMS und Nachrichten über Messengerdienste vorzulegen.

 

Zudem wurden der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ersucht, für den Untersuchungsgegenstand einschlägige Sitzungsprotokolle nebst Beratungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Diesen Ersuchen haben beide Ausschüsse vollumfänglich entsprochen.

 

In den folgenden Sitzungen wurden weitere umfangreiche Auskunfts- und Aktenvorlageersuchen beschlossen. Bei der Umsetzung dieser Auskunfts- und Vorlageersuchen zeigten sich einige rechtliche Problematiken, die dieses Untersuchungsverfahren seither prägen, nämlich die des Datenschutzes. So enthalten die relevanten Unterlagen naturgemäß eine große Fülle an persönlichen Daten. Von den Aktenvorlageersuchen betroffene Bedienstete der Landesregierung wandten sich deswegen an den Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Landesregierung vereinbarte daraufhin mit dem Datenschutzbeauftragten, dass die dem Untersuchungsausschuss vorzulegenden Personalakten nur pseudonymisiert zu übermitteln sind. Soweit Akten bereits zuvor übergeben worden waren, wurden diese nachträglich von der Landesregierung in den Räumen des Landtags entsprechend nachbearbeitet.

 

Einzelne Bedienstete bzw. einzelne ehemalige Bedienstete haben zudem das zuständige Verwaltungsgericht angerufen, um die Vorlage ihrer Personalakten an den Untersuchungsausschuss zu verhindern. Zwischenzeitlich kommt hinzu, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16. Januar 2024 entschieden hat, dass ein Untersuchungsausschuss grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten hat. Jedenfalls ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten mit dem verfassungsrechtlich verankerten, auf Öffentlichkeit angelegten Untersuchungsrecht in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Hierbei ist Öffentlichkeit herzustellen, soweit rechtlich möglich, und sind Persönlichkeitsrechte zu wahren, soweit rechtlich nötig. Dies zu leisten, ist zuvörderst die Aufgabe des Untersuchungsausschusses selbst. Dieser Verantwortung ist sich der Untersuchungsausschuss bewusst und hat dementsprechend aktiv gehandelt. So kam der Untersuchungsausschuss aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte grundsätzlich überein, soweit möglich in der öffentlichen Beweisaufnahme keine Namen von betroffenen Personen zu nennen.

 

In der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses sind mittlerweile sukzessive umfangreiche Aktenlieferungen eingegangen. Konkret gab es zum Stichtag 18. März 2024 54 Aktenlieferungen. Die Unterlagen wurden grundsätzlich physisch in Papier und wie vom Untersuchungsausschuss gefordert auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Untersuchungsausschuss hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die eingegangenen Unterlagen, soweit rechtlich möglich, in digitaler Form an die Ausschussmitglieder auszureichen. Dies ist zum Stichtag in einem Umfang von rund 1.000 Dateien mit einem Volumen von rund 19 Gigabyte ebenfalls bereits erfolgt. Hierbei hat die insoweit zuständige Landtagsverwaltung nach Beratung im Ältestenrat Vorkehrungen insbesondere technischer Art getroffen, um die nötige Datensicherheit bestmöglich zu gewährleisten. So sind beispielsweise alle Datenträger verschlüsselt und sind die gespeicherten Dateien mit einem personenbezogenen Wasserzeichen versehen. Dem Untersuchungsausschuss gingen zudem zahlreiche Antworten der Landesregierung auf beschlossene Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zu. Nachdem in seiner 2. Sitzung am 28. Januar 2023 der Untersuchungsausschuss weitere Beweiserhebungen beschlossen hatte, trat er in seiner 3. Sitzung am 25. September 2023 in die Beweisaufnahme ein und vernahm im Anschluss an die Verlesung eines Rechtsgutachtens die ersten beiden sachverständigen Zeugen, den Verfasser des Gutachtens sowie die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs.

 

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass einige Beweisanträge von einer Mehrheit im Ausschuss entweder abgelehnt oder zunächst vertagt wurden. In einem dieser Fälle, in dem ein Antrag abgelehnt worden war, riefen die Antragsteller die für solche Fälle im § 13 Abs. 3 UAG eigens vorgesehene besondere Kommission, bestehend aus den beiden dienstältesten Vorsitzenden Richtern der Strafsenate beim Thüringer Oberlandesgericht und dem dienstältesten Vorsitzenden Richter beim Thüringer Oberverwaltungsgericht, an. Dies führte allerdings zu keiner Klärung. Grund hierfür war, dass bestimmte der soeben benannten gesetzlich berufenen Mitglieder der Kommission eine Arbeitsbelastung geltend gemacht haben, sodass die Kommission schon gar nicht gebildet werden konnte.

In den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses bis zum 18. März dieses Jahres wurden weitere Beweisanträge beraten und beschlossen und Beweiserhebungen insbesondere in Form der Vernehmung von Zeugen und der Anhörung von Sachverständigen durchgeführt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend kann ich feststellen, dass der Untersuchungsausschuss unverzüglich seine Arbeit aufgenommen hat, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind. Bis einschließlich zum 18. März 2024 wurden in neun Sitzungen 48 Beschlüsse zur Beweiserhebung gefasst. Neben der Anforderung umfangreicher Aktenbestände, deren Auswertung essenzielle Grundlage jedes Untersuchungsverfahrens ist, hat der Ausschuss 62 Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen durchgeführt, wobei einzelne Zeugen mehrfach zu verschiedenen Beweisthemen vernommen wurden. Ich kann also an dieser Stelle sagen, dass der Untersuchungsausschuss sich sehr intensiv und tiefgreifend mit den einzelnen Fällen befasst hat, aber zum Zeitpunkt 18. März natürlich noch nicht abschließend beraten haben konnte.

 

Namentlich seien für die angehörten Zeugen und Sachverständigen beispielhaft genannt die Professoren Florian Meinel, Martin Morlok und Frank Saliger, die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs Kirsten Butzke, der Ministerpräsident Bodo Ramelow, der Chef der Staatskanzlei Minister Prof. Hof, die ehemalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht sowie der ehemalige Finanzminister Dr. Wolfgang Voß.

Ferner hat der Untersuchungsausschuss zwei Rechtsgutachten durch Verlesung förmlich als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Seit dem 18. März dieses Jahres hat der Untersuchungsausschuss übrigens vier weitere Beweisaufnahmesitzungen durchgeführt und seine Beweisaufnahme damit faktisch weitergeführt. Nunmehr steht die Erarbeitung des abschließenden oder vorliegenden weiteren Zwischenberichts bzw. Berichts an.

Was den Ihnen vorliegenden schriftlichen Sachstandsbericht betrifft, ist noch zu betonen, dass der Untersuchungsausschuss mehrheitlich beschlossen hat, dem Bericht keinen Wertungsteil beizugeben, was die Präsidentin in ihren einführenden Worten schon einmal bemerkt hat. Über Ergebnisse der bisherigen Untersuchung kann ich Ihnen daher nicht berichten, auch nicht in Gestalt bloß vorläufiger Erkenntnisse. Folglich kann auch in der heutigen Beratung keine inhaltliche Erörterung des bisherigen Untersuchungsverfahrens erfolgen.

 

Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitgliedern des Ausschusses, die sich bisher in den Ausschusssitzungen sehr aktiv an den Untersuchungen beteiligt haben und intensiv mit daran gearbeitet haben. Ein ganz herzliches Dankeschön an die Mitglieder des Ausschusses und natürlich auch an die Fraktionsreferentinnen und ‑referenten!

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Ausschussreferat, in ganz besonderer Form Herrn Bieler und seiner Mannschaft, die es überhaupt ermöglicht haben, dass es in so kurzer Zeit bei so viel Material überhaupt möglich war, Untersuchungen durchzuführen und auch einen Sachstandsbericht zu erarbeiten. Ein ganz herzliches Dankeschön hier an die Verwaltung im Namen der von mir Genannten! Ja, ich glaube, das ist auch einen Applaus wert.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meinen Bericht mit der Bemerkung abschließen, dass sich der Untersuchungsausschuss von Beginn an seiner Verantwortung bewusst war und ist, seinen ihm vom Landtag aufgegebenen Untersuchungsauftrag in der Kürze der von seiner Einsetzung bis zum Ende der Wahlperiode zur Verfügung stehenden Zeit bestmöglich zu erfüllen. Es sind gerade einmal knapp zwölf Monate. Der vorgelegte schriftliche Bericht über den Stand des Verfahrens zum 18. März 2024 und der von mir geschilderte kurze Abriss des bisherigen Verfahrens mögen dies belegen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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