Erlass einer Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz 2/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2671 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, niemand hier im Raum als auch in anderen Debatten zur Residenzpflicht hat die Absicht, Polizistinnen und Polizisten in die Nähe von Rassisten zu rücken. Dem ist nicht so.
(Beifall DIE LINKE)
Der Begriff „rassistische Kontrollpraxis“ wird immer wieder verwendet in der Debatte, einfach weil Polizeibeamtinnen und -beamte gar keine andere Chance haben, dieses zu kontrollieren als nach dem äußeren Erscheinungsbild.
(Beifall SPD)
Ich bin auf dem Bahnhof in Erfurt noch nie kontrolliert worden, ich sehe nämlich auch nicht aus, als käme ich aus dem Ausland, aber den Betroffenen passiert das tagtäglich. Es ist bereits verwaltungsgerichtlich entschieden worden und da will ich Peter Metz für den Hinweis vorhin sehr danken, das Verwaltungsgericht, ich meine, es war Meiningen, hat nämlich entschieden, eine Polizeikontrolle braucht einen Anfangsverdacht. Diesen Anfangsverdacht aber am Migrationshintergrund, am äußeren Erscheinungsbild festzumachen, so sagt das Verwaltungsgericht, verstößt gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz, eben weil es rassistisch ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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