Erlass einer Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz 1/2
Erlass einer Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Heß, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne, von denen zwei, wie ich weiß, von dem betroffen sind, was Sie hier für ein Spielchen treiben mit den Flüchtlingen. Es ist wirklich eine Gemeinheit,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
wie hier mit der Situation, mit Menschen umgegangen wird, wie hier Menschen ganz entgegen aller Konventionen, entgegen der Menschenrechte in ihrer Bewegung eingeschränkt werden. Es ist auch, finde ich, eine Gemeinheit und den entsprechenden Preis des Flüchtlingsrates haben Sie sich redlich verdient, wie die SPD hier mit diesem Politikfeld umgeht, und mit dem, was Sie auch als Ihre Überzeugung bezeichnen.
Ich will mich zunächst einmal auf die Scheinargumente beziehen, die noch im September vergangenen Jahres hier vonseiten der CDU geäußert worden sind. Da möchte ich Frau Holbe zitieren, die als Begründung, warum man die Residenzpflicht nicht auf ganz Thüringen ausdehnen kann, am 10. September gesagt hat - ich zitiere: „Im Ausschuss haben wir sehr intensiv über die Auslegung des Gesetzestextes diskutiert, ob ‚mehr als ein’ mehrere Landkreise heißt, jedoch nicht alle beinhaltet. Wir haben hier unterschiedliche Auffassungen in den einzelnen Fraktionen gehabt, die nicht abschließend in eine gemeinsame Auslegung mündeten, insofern denke ich“ - sagte Frau Holbe - „ist die Auslegung der Rechtsstandpunkte auch entsprechend der einzelnen Fraktionen so zu akzeptieren.“ Für die Landesregierung sagte am selben Tag der Innenminister Huber, dass eine Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete auf Landesebene nicht in Betracht käme, sondern, ich zitiere, „nur auf der Grundlage des geltenden Rechts in Betracht“. Er hat weiter gesagt: Solange das Bundesgesetz gilt, müsse auch Thüringen sich daran halten. Die Länder Hessen und Bayern hätten klar festgestellt, dass eine generelle Aufhebung der Residenzpflicht in einem Land gegen Bundesrecht verstoße und somit nicht zulässig sei.
Der Bundesrat als auch der Bundestag haben, das hat Herr Bergner eben schon gesagt und Frau Rothe-Beinlich auch noch einmal, inzwischen den Gesetzestext im Bundesgesetz geändert, und zwar, darauf hatte ich auch im Februar schon hier im Plenarsaal hingewiesen und aus der Begründung des Bundesrats zitiert, um klarzustellen, dass Landesregierungen berechtigt sind, die vorübergehende Aufenthaltsgestattung auch auf das gesamte Gebiet ihres Landes zu erweitern. Der Bundesrat hatte geschrieben: „Ob bereits die bisherige Regelung diese Ermächtigung einschließt, wird aufgrund des einengenden Wortlauts nicht hinreichend deutlich.“ Jetzt wird es hinreichend deutlich - und was macht die Landesregierung, direkt nachdem dieses Gesetz vom Bundesrat und Bundestag beschlossen war? Sie erlässt eine Verordnung mit fast demselben Wortlaut, wie sie letzten Sommer schon einmal in Umlauf war, wo Flüchtlinge lediglich sich erlaubnisfrei in dem Landkreis, in dem sie ihre Aufenthaltsgestattung haben und angrenzenden Landkreisen sowie eine kreisfreie Stadt bewegen dürfen. Das ist rechtlich nicht unzulässig, aber hier hat die Landesregierung ihren Spielraum, den sie hat, eben nicht in der Art ausgeschöpft, wie das mit den rechtlichen Argumenten noch im September den Anschein hätte haben können.
Diesen rechtlichen Bedenken von Frau Holbe als auch von der Landesregierung, die von Herrn Huber ausgedrückt wurde, ist durch die Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag die Grundlage genommen worden. Also stehen jetzt eigentlich keine Argumente mehr gegen eine Ausweitung der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland. Trotzdem hat jetzt Frau Kanis auch noch den Mut, darauf zu hoffen und das hier öffentlich zu sagen, dass diese Verordnung bald in Kraft tritt. Also ich kann nur den Kopf schütteln.
Da komme ich jetzt in meinen Ausführungen zur SPD und fange mal mit einem Zitat von Peter Metz an, der nämlich in der letzten Landtagssitzung zur Aktuellen Stunde gesagt hat: „Wir sind zwar in einer großen Koalition, das heißt aber nicht, dass wir als SPD unsere Überzeugung an der Garderobe im Landtag abgeben.“ Offensichtlich aber doch, Herr Metz und die anderen Kollegen von der SPD. Frau Kanis versucht sich dahin zu retten, indem sie sagt, der Koalitionsvertrag sei auf einem Landesparteitag abgesegnet worden. Da möchte ich mal an den letzten Landesparteitag der SPD hier in Thüringen erinnern. Meines Wissens ist dort ein Beschluss ohne Gegenstimmen gefasst worden zur Abschaffung der Residenzpflicht, wo die Parlamentarier aufgefordert werden, sich hier im Landtag dafür einzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Waren Sie als Beobachter dort?)
Nein, ich habe es gehört, es wurde mir berichtet. Ich hatte da selber einen eigenen Landesparteitag und da werde ich nicht zu dem der SPD fahren, Herr Fiedler.
Letzte Woche dann im Petitionsausschuss, so hat jetzt ein Petent, nämlich der Flüchtlingsrat Thüringen, hoffnungsvoll berichtet, dass der Petitionsausschuss beschlossen hat, die Landesregierung zu bitten, die Residenzpflichtverordnung noch einmal zu überarbeiten und auf das ganze Land auszudehnen. Da waren die SPD-Abgeordneten ganz mutig und ermöglichten diesen Beschluss. Gestern nun stehen draußen vor der Tür ein paar Jusos und demonstrieren gegen die Residenzpflicht. Da hat dann Frau Kanis tatsächlich noch die Dreistigkeit, sich gemeinsam mit den Jusos da hinzustellen und schön in die Kameras zu lächeln bei einer Demonstration gegen die Residenzpflicht. Wenn sie dann heute hier begründen, warum Sie die Mehrheit, die es im Landtag gibt gegen die Residenzpflicht, nicht schaffen wollen, da fehlen mir die Worte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Bundestag gibt es den SPD-Antrag zur Abschaffung, den haben Sie erwähnt. Im Bund agieren Sie als Oppositionspartei so und hier im Land, wo Sie wirklich Gestaltungsspielraum haben, agieren Sie anders. Dort, wo Sie keine Mehrheit besitzen, fordern Sie die Abschaffung der Residenzpflicht und da, wo eine Mehrheit möglich ist, nämlich hier im Thüringer Landtag, da verhindern Sie sie.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Ausweitung der Residenzpflicht würde eben nicht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag widersprechen. Dort steht nämlich nur und dieses kurze Sätzchen habe ich tatsächlich auswendig gelernt: Die Residenzpflicht wird im räumlichen Bezug erweitert. Das gilt kleinteilig aber auch für das ganze Land. Ich kann einfach nur noch einmal an Sie appellieren: Heben Sie die Residenzpflicht in Thüringen auf, weiten Sie sie auf das ganze Land aus! Danke.
(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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