Erlass einer Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2671 -
Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Innenminister, man kann natürlich etwas unterstellen, was man gehört hat, um daraus abgeleitet Empörung zu formulieren. Die Kollegin König hat auf Nachfrage des Abgeordneten Metz, und ich war der Nachfrage des Abgeordneten Metz sehr dankbar, sehr klar erklärt, dass sie eine Praxis beschreibt, die hier im Hohen Haus schon mehrfach unter dem Begriff rassistische Kontrollpraxis eine Rolle gespielt hat mit der Drucksache, und ich helfe Ihnen da gern weiter, weil Sie da noch nicht in diesem Landtag waren, mit der Drucksache 3/3783 und mit der Drucksache 3/3927 wurde hier im Hohen Haus nach einer Kontrollpraxis gefragt, die sich ableiten lässt aus der Hautfarbe desjenigen, der kontrolliert wird. Daraus den Umkehrschluss zu ziehen, dass damit der Vorwurf verbunden ist, dass die Polizei rassistisch ist, wäre völlig falsch. Wenn diese Behauptung aufgestellt worden wäre, wäre ich bei Ihnen. Wenn der Eindruck hier im Raum steht, dass so etwas formuliert worden ist, kann ich Empörung verstehen. Aber der Kollege Metz hat gefragt und hat darauf eine Antwort der Kollegin König bekommen, die genau diese Differenzierung noch einmal aufmacht und klar gesagt hat, nicht die Polizei ist rassistisch, aber eine Praxis, nach der bestimmte Menschen, die an bestimmten öffentlichen Orten - in diesem Fall waren die Drucksachen auf den Erfurter Anger gemünzt - nur deswegen einem erhöhten Kontrolldruck unterliegen, weil sie anders aussehen. Da ist der Verdacht, dass es rassistisch sei, angebracht. Darüber muss man dann reden. Das unterstellt aber nicht, dass die Polizei rassistisch ist.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich hier gemeldet, um die beiden Drucksachennummern auch noch einmal in das Protokoll hineinzubringen, damit ganz klar wird, das Parlament hat sich mehrfach mit solchen Dingen hier beschäftigt. Um das klar zu sagen: Ich habe zu diesem Zeitpunkt, als die Drucksachen gestellt wurden, keine Empörung gehört. Der Umkehrschluss, der vorhin durch eine etwas tumultartige Szene hier im Landtag war, hat zum Schluss zu einem völlig falschen Eindruck führen können.
Trotzdem komme ich auf den Kerngehalt des Antrags zurück. Es geht um - und da haben Sie jetzt gerade eine ganz elegante Kurve gezogen - das Asylrecht, das wie ich finde, schon heftig zertrümmert worden ist, weil das deutsche Asylrecht nach 1945 aus den Gründen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
die Sie benannt haben, völlig anders ausgearbeitet war. Dieses übrig gebliebene Asylrecht wird durch eine bestimmte Praxis, nämlich durch Einengung des Bewegungsraumes, den Flüchtlinge wahrnehmen oder nicht wahrnehmen dürfen, noch einmal zu einer Diskriminierung und Schikanierung. Ich kann mich erinnern, dass wir - zumindest in den Perioden, in denen ich hier im Landtag war - regelmäßig hier im Landtag darüber geredet haben. An dem Beispiel in Gera, wo die Landkreisgrenze direkt vor dem Heim war, wo sie nicht mal mit dem Stadtbus fahren konnten, es sei denn, sie wären illegal mit dem Stadtbus gefahren, um dort hinzukommen, wo sie hätten hinkommen müssen. Ich erinnere mich schon, dass der Kollege Fiedler auch damals gesagt hat, da müssen wir helfen, das kann so nicht bleiben. Die Konsequenz war einfach, dass das Rastermaß viel zu klein war. Das nötigt, werter Herr Innenminister, die Polizei auf einmal dazu, den Verdacht auf Straftaten zu prüfen, denn wir reden von Straftaten, wer auf einmal gegen diese ganzen Gesetze verstößt. Das ist auch ein Teil unserer Statistik, in der dann diejenigen eingetragen werden, die sich rechtswidrig von ihrem Aufenthaltsort wegbewegt haben, obwohl sie etwas zu klären hatten.
Ich kann mich erinnern, als ich Bundestagsabgeordneter war, kam eine Betroffene. Dieser musste ich erst aus meinem Bundestagsbüro einen Brief schreiben, den sie in der Ausländerbehörde vorlegte um zu klären, ob sie mich in meinem Wahlkreisbüro in Jena besuchen darf oder nicht. Dieser Vorgang führt einfach zu absurden Geschichten. Eigentlich, und darum ging dieser Antrag und darum geht die Debatte, geht es darum, Thüringen als Ganzes, als Bewegungsraum für alle Betroffenen zu öffnen. Das würde auch die Polizei enorm entlasten. Das würde sogar zum Gegenteil führen, weil bestimmte Kontrollen überhaupt nicht mehr notwendig wären
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und wir würden uns mit einem bestimmten Phantom nicht mehr auseinander setzen. Deshalb werbe ich noch einmal dafür auch aus meiner Perspektive, nicht einen Popanz aufzubauen, der nicht beabsichtigt war, der nicht gemeint ist, bei dem ich aber ein bisschen das Gefühl habe, dass man ihn gern bedient, um abzulenken, dass wir jetzt wieder einen faulen Kompromiss machen und eine falsche Entscheidung treffen. Ich werbe dafür, dass ganz Thüringen als Bewegungsraum freigegeben sein sollte und freigegeben sein muss. Ich sage, die Thüringer Polizei macht eine gute Arbeit, die Thüringer Polizei ist keine rassistische Organisation, während in einer Gesellschaft überall auch Rassismus anzutreffen ist. Dann haben wir ihn dort zu bekämpfen, wo wir ihn treffen.
Was ich nicht akzeptieren kann, ist - das würde ich gern ganz persönlich mit Ihnen ausprobieren, wenn wir schwarz wären und am Anger sitzen oder durch den Bahnhof gehen und das dann mal erleben würden -, wie mit Menschen umgegangen wird, die sich in einer anderen Hautfarbe durch unser Land bewegen. Das sollte uns gemeinsam alarmieren, dass das Kriterium der Haut oder der Haare, des Gesichts oder der Augen nicht dazu dienen sollte, ob man kontrolliert wird oder nicht. In diesem Sinne werbe ich dafür, auch wachsam zu sein, wenn aus falschen Gründen Menschen kontrolliert oder unter einen erhöhten Druck gesetzt werden. Ich glaube, dass wir da gemeinsam auch Maßnahmen ergreifen sollten, dass so etwas nicht passiert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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